Kündigungsfrist Zeitarbeitsfirma in unbefristeten Arbeitsvertrag

5 Antworten

danke für Eure Antworten. In meinem Arbeitsvertrag steht dazu leider nichts drin. Ich habe auch schon verschiedenes dazu gelesen wie:

  • wenn das Arbeitsverhältnis fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • und auch auch das mit den 4 Wochen
  • Arbeitskollegen meinten sogar nur 1 Woche.

Herje, ich frag da einfach morgen mal nach :)

Im Regelfall 4 Wochen. Steht aber auch in deinem Arbeitsvertrag

Vier Wochen zum Monatsende.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts zu den Kündigungsfristen steht, schau nach, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Normalerweise steht das im Arbeitsvertrag ziemlich am Anfang.

Meistens ist das der

  • DGB-BZA,

  • DGB-IGZ oder

  • CGZP-AMP ("christlicher")

Tarifvertrag.

Die DGB-Tarifwerke kannst Du Dir hier http://www.igmetall-zoom.de/tarifvertrag-zeitarbeiter-leiharbeiter-gewerkschaft-betriebsrat.html herunterladen. Den CGZP-AMP-Vertrag findest Du hier:

personaldienstleister.de/service.php

Im Arbeitsvertrag steht kein Bezug zu einem Tarifvertrag?

Herzlichen Glückwunsch!

Du hast Anspruch auf Equal Treatment/Equal Payment, möglicherweise auch nachträglich! Außerdem gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. (Ein Link dazu im Kommentar)

Falls Dein Vertrag keine andere Frist enthält:

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Bitte auch den Taifvertrag beachten!