Zeitarbeit - mein Einsatzort schließt für einen Tag
Ich bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und bei deren Kunden als Empfangsdame eingesetzt. Dieser Kunde macht den Laden am 2.5. und am 30.5. dicht (sozusagen als Brückentag). Muss ich an diesen beiden Tagen meinen Urlaub nehmen? Oder wird das als Nicht-Arbeitstag abgerechnet und ich bekomme keinen Lohn? Oder wird es als Feiertag abgerechnet und ich bekomme Lohn, muss aber nicht arbeiten?
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass mir vorgeschrieben wird, wann ich Urlaub zu nehmen habe... Oder???
Danke im Voraus für die begründeten und qualitativ guten Antworten.