Hallo,
was mich momentan beschäftigt ist folgender Sachverhalt.
Wenn man von den Beiträgen befreit worden ist z.b. wegen Bafög, wird man am Ende hingewiesen das man die Gebühren zeitnah wieder begleichen muss.
Man bekommt ja dann wieder die Aufforderung die Gebühren zu bezahlen, im Laufe der neuen anrechenbaren Zeit, die typischen 3 Monate. Bis dahin ganz ok. Überweisung wird gemacht, ohne sich aber zum Lastschriftverfahren anzumelden.
Dann wird im nächsten Quartal keine Aufforderung gesendet für das neue Quartal, sondern es wird nur ein Festsetzungbescheid verschickt, indem steht das man, die Gebühren zahlen muss mit einem Säumniszuschlag. Gebühren wurden natürlich nicht gezahlt, da ja keine Aufforderung kam per Post. Nun ja. Soll man allen ernsten das selbständig überweisen auch ohne Überweisen. Klingt nicht wirklich bürokratisch korrekt.
Soweit ich weiß müssen die Behörden, immer eine Aufforderungen schicken, selbst wenn man es nicht per Lastschriftverfahren macht.
Blicke ich das irgendwas nicht?