Darf der Gerichtsvollzieher bei einer Klage vor dem Verwaltungsgericht weiterhin die Forderungen der GEZ eintreiben?

10 Antworten

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bekanntlich verstößt?

haben schon mehrere behauptet, sind alle vor Gericht gescheitert .....

nachdem keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, ist der Gerichtsvollzieher VERPFLICHTET, weitere Vollstreckungsversuche zu unternehmen ...

bytheway:

einem Gerichtsvollzieher kann nur ein Gericht einen Fall entziehen .... und da der Gerichtsvollzieher als Beamter für das Gericht arbeitet ....

thirdWW2019 
Fragesteller
 22.11.2017, 22:36

Danke, dass hilft mir schon weiter. Leider ist dies Fakt. Kann man sich zu genüge darüber informieren. Fall liegt durch das Tübinger LG bereits beim EuGH. Was ist das für ein Rechtsstaat, der es erlaubt über Verträge dritte einzunehmen und sich über geltendes Recht hinwegzusetzen?

wurzlsepp668  22.11.2017, 22:44
@thirdWW2019

der EUGH hat bereits die alte Rundfunkgebühr als rechtmäßig deklariert .....

HansiwurstiX  23.11.2017, 00:32
@thirdWW2019

Der Staat macht die Gesetze und spricht Recht. Ich halte die Gebühr und einige Sender für äußerst wichtig, bin aber der Meinung, dass es viel zu viele Angebote gibt.

thirdWW2019 
Fragesteller
 25.11.2017, 16:48
@wurzlsepp668

Ja die alte Rundfunkgebühr. Da hatte man zumindest eine Wahl. Jetzt sieht die Sache inzwischen ganz anders aus.

geheim007b  25.11.2017, 20:13
@thirdWW2019

@Verträge zu lasten dritter: Bitte informiere dich über die Unterschiede zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Es gibt keine Verträge zu lasten dritter, der Rundfunkstaatsvertrag dient dazu Deutschlandweit die gleichen Regelungen zu haben sowie zur Finanzierung der gemeinsamen Programme ARD + ZDF. Rundfunk wäre auch ohne Staatsvertrag möglich (nur hätte dann jeder sein eigene Süppchen)

PatrickLassan  29.11.2017, 14:48
@thirdWW2019

Ja die alte Rundfunkgebühr. Da hatte man zumindest eine Wahl.

Welche Wahl denn? Die, überhaupt keine Empfangsgeräte zu besitzen, wobei auch PC usw. als derartige Geräte galten?

Bekanntlich? Welche Verstöße sind denn genau bekannt?

Selbst wenn etwas gegen Paragraphen verstößt, bedeutet das noch lange nicht, dass eine Handlung daher falsch ist. Wenn ich gerne Hunde quäle, darf ich trotzdem von dir Geld fordern welches du mir schuldest.

thirdWW2019 
Fragesteller
 22.11.2017, 22:23

Das beantwortet leider nicht meine Frage, aber ich beantworte gerne Ihre. Laut Beschluss 5T 232/16 des Tübinger Landgerichts vom 16.09.2016 nimmt sich der besagte Gläubiger das Recht den Titel einer Behörde anzueignen, aber gleichzeitig die rechtlichlichen Eigenschaften einer Behörde nicht erfüllt. Genauer nachzulesen, ab Punkt 28 des Beschlusses.

HansiwurstiX  22.11.2017, 22:29
@thirdWW2019

Na und?

Warum sollten die nicht von dir Geld fordern dürfen?

HansiwurstiX  22.11.2017, 22:34
@thirdWW2019

Andere Landgerichte sind aber an das Urteil nicht gebunden. Es gibt in Deutschland derzeit 115 Landgerichte, von denen 114 anderer Ansicht als das LG Tübingen sind. Überall dort wird man mit dieser Argumentation wenig Erfolg haben

kevin1905  23.11.2017, 04:33
@thirdWW2019

Laut Beschluss 5T 232/16 des Tübinger Landgerichts vom
16.09.2016 nimmt sich der besagte Gläubiger das Recht den Titel einer Behörde anzueignen, aber gleichzeitig die rechtlichlichen Eigenschaften einer Behörde nicht erfüllt

In der Rechtsbeschwerdesache zum besagten Fall hat der BGH am 14.06.2017 im Verfahren I ZB 87/16 die Ansicht des LG Tübringen verworfen.

Macht nicht viel Sinn sich auf aufgehobene Urteile zu stützen.

Hier ist der Volltext:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=79170&pos=0&anz=1

thirdWW2019 
Fragesteller
 25.11.2017, 17:10
@kevin1905

Den Beschluss kannte ich noch nicht. Ein betrügerischer Missbrauch ist das trotzdem. Auch wenn ich verliere war es die Klage wert. Je mehr sich widersetzen desto eher kann die Sache ins Kippen geraten. Selbst die Richterin des Frankfurter Verwaltungsgerichts hat gemeint dies sei ein ,,Skandalon", sah sich aber gezwungen die Klagen abzulehnen. Es gibt zu viele, die sich nicht trauen die rote Linie zu überschreiten.

geheim007b  25.11.2017, 20:24
@kevin1905

da gings aber um die Zugangsfiltion, in einem anderen Urteil aus Tübingen wurde die fähigkeit Bescheide zu erteilen generell verneint (weiß gar nicht ob die auch schon kassiert sind).

Auffällig finde ich hier vor allem mal wieder die urteilenden Richter... insb. das Ferdinand Kirchhof wieder dabei steht. Ich halte es für falsch das er hier mitrichten kann, man könnte immer Befangenheit unterstellen.  Auch der Ton in der Begründung gegen den Tübinger Richter kommt mir etwas rau vor, ich kann mich an keine Urteilsbegründung bei solchen Urteilen erinnern in dem die Kollegen so scharf angegriffen wurden. Warnschuss an alle ausscherenden Richter? Vieleicht eine Verschwörungstheorie... ich nen es jetzt einfach mal "geschäckle".

geheim007b  25.11.2017, 20:26
@thirdWW2019

Genau so ist es. Allein die schiere Anzahl der Prozesse zeigt das etwas nicht stimmt und dazu kommt das "Problem" das so viele Prozesse eben gar nicht abgearbeitet werden können von den Gerichten. Eine anhaltende massive Klagewelle dürfte das effizienteste Mittel sein Druck auf die Politik auszuüben.

thirdWW2019 
Fragesteller
 25.11.2017, 23:33
@geheim007b

Inzwischen fragt der MDR, ob der BGH ein Spielball der Politik sei. Für eine gespaltene Meinung dazu wird hier aber dennoch ordentlich geschraubt. https://www.mdr.de/kultur/themen/ferdinand-kirchhof-bundesverfassungsgericht-gespraech-100.html

Man muss nicht Einstein sein, um ebenso den Zusammenhang zum Thema Beitragsservice festzustellen. Oh wieder eine Verschwörungstheorie. Ich werde mich von solchen Begriffen nicht ableiten lassen. Was zählt ist der logische Verstand und nicht diese Gehirnwäsche was aus dem TV kommt.

https://www.patrickweber.info/neues-gutachten-vernichtendes-urteil-gegen-rundfunkbeitrag-gez/

Es kommen ständig neue Beweise, die eine Rechtmäßigkeit widerlegen. Dies alles wird so gut es geht ingnoriert, zensiert, heruntergespielt etc.

HansiwurstiX  26.11.2017, 00:53
@thirdWW2019

Oh ja, die Verschwörungstheoretiker unter sich .....  Ich bin hier mal raus.

Erst einmal ist es gar nicht so "bekanntlich", dass die "GEZ" nicht als Behörde die Verwaltungsvollstreckung betreiben darf, denn diese Meinung wird nur von einem Einzelrichter am Landgericht Tübingen vertreten, und weiter hat eine Vollstreckungsklage keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zur Folge, außer das wird explizit (auf Antrag des Klägers) angeordnet. Der Gerichtsvollzieher kann also weiter vollstrecken.
Sollte die Zwangsvollstreckung wider Erwarten für unzulässig erklärt werden, stehen dir Schadensersatzansprüche zu.

kevin1905  23.11.2017, 04:27

Besagtes Urteil des LG Tübingen wurde bereits vom BGH kassiert.

Bei einer vollstreckbaren Forderung des Beitragsservice liegt ein rechtskräftiger Abgabenbescheid vor. Wenn schon eine rechtzeitige Klage gegen einen noch nicht rechtskräftigen Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung hat, d. h. die Forderung trotz Klage bezahlt werden muss, wie soll dann eine Klage gegen die Vollstreckung einer rechtskräftigen Forderung die Vollstreckung verhindern. Das ist alles in der Verwaltungsgerichtsordnung bzw. der Zivilprozessordnung eindeutig geregelt.

Im Übrigen darf die zuständige Landesrundfunkanstalt nach der Rechtsprechung des BGH selbstverständlich die Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihrer Forderung beauftragen. Die Urteile des LG Tübingen kannst du vergessen; die sind bisher alle vom BGH kassiert worden.

.... natürlich, er hat doch den BGH im Nacken.