Was gilt als Abschlusszeugnis?
Ich habe vor kurzen das Ganzjahreszeugnis der Stufe 9 erhalten, das mich zum Besuch der Sekundarstufe II berechtigt. Meine Frage ist nun, ob es sich hierbei um ein Abschluss Zeugnis handelt oder nicht, da ich ja mit diesem Zeugnis die Berechtigung erhalte die Sekundarstufe II zu besuchen. Hintergrund ist, dass es sich bei Bemerkungen auf einem Abschlusszeugnis um einen Verwaltungsakt handelt, gegen dem man Widerspruch einlegen und vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage erheben kann, bei Bemerkungen auf sonstigen Zeugnissen jedoch lediglich um einen Realakt, gegen den nur Beschwerde eingelegt werden kann. Zum Abschluss noch mal die Frage: Handelt es sich hierbei um ein Abschlusszeugnis?
2 Antworten
Das kommt schon mal alleine aufs Bundesland an, denn Schulrecht ist Landesrecht (LANDesrecht = BundesLAND!). Nehmen wir Sachssen-Anhalt und NRW als Vergleich, denn da weiß ich es genau!
In Sachsen-Anhalt ist nach Klasse 9 mit der Hauptschule Schluss. Hierbei handelt es sich dann um ein Abschlusszeugnis, dass (je nach Noten) zum Besuch der Sekundarstufe II berechtigt.
In NRW ist es anders. Da endet die Hauptschule zwar auch theoretisch nach der 9. Klasse, zum Besuch der 10. Klasse, also zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses (Klasse 10 A) oder der Fachoberschulreife (10 B) ist man verpflichtet. Welche von beiden ergibt sich aus den Noten der 9. Klasse. Hier ist erst das Zeugnis nach der 10. Klasse ein Abschlusszeugnis.
Ein Abschlusszeugnis muss auch als solches Gekennzeichnet sein, eben mit der Überschrift "Abschlusszeugnis" (Alternativ wenn man die Schule vorzeitig verlässt: Abgangszeugnis).
Daher gilt eigentlich, nur wenn Abschlusszeugnis drauf steht, ist es auch eins. Natürlich kann es auch sein, dass die ein oder andere Schule sich daran nicht hält. So muss man dann wissen, wie das rechtlich in dem Bundesland aussieht, also bis zur welchen Klasse die Schulform in diesem Bundesland geht.
Das Abschlusszeugnis auf einem Gymnasium in NRW ist das letzte Zeugnis nach Klasse 13 (bzw. glaube jetzt ist es ja 12), mit dem Erwerb des Abiturs.
Glückwunsch, den Hauptschulabschlss hast du mindestens in der Tasche. "Abschlusszeugnis" oder "Abgangszeugnis" würde nur auf dem Zeugnis stehen, wenn du die Schule verlassen würdest.
Die Überschrift an sich ist mir ja egal. Hauptsächlich kommt es mir darauf an, ob es sich bei der Zeugnisbemerkung um einen Real- oder Verwaltungsakt handelt, und das resultiert eben aus der Tatsache, ob es sich dabei rechtlich um ein Abschlusszeugnis handelt. Ich schließe ja die Sekundarstufe 1 damit ab.
Es handelt sich um ein Gymnasium in NRW. Also das Hauptjahreszeugnis der 9. Klasse ist kein Abschlusszeugnis, sondern erst das erste Zeugnis der Eph oder welches jetzt?