Was gilt als Abschlusszeugnis?

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Das kommt schon mal alleine aufs Bundesland an, denn Schulrecht ist Landesrecht (LANDesrecht = BundesLAND!). Nehmen wir Sachssen-Anhalt und NRW als Vergleich, denn da weiß ich es genau!

In Sachsen-Anhalt ist nach Klasse 9 mit der Hauptschule Schluss. Hierbei handelt es sich dann um ein Abschlusszeugnis, dass (je nach Noten) zum Besuch der Sekundarstufe II berechtigt.

In NRW ist es anders. Da endet die Hauptschule zwar auch theoretisch nach der 9. Klasse, zum Besuch der 10. Klasse, also zum Erwerb des erweiterten Hauptschulabschlusses (Klasse 10 A) oder der Fachoberschulreife (10 B) ist man verpflichtet. Welche von beiden ergibt sich aus den Noten der 9. Klasse. Hier ist erst das Zeugnis nach der 10. Klasse ein Abschlusszeugnis.

Ein Abschlusszeugnis muss auch als solches Gekennzeichnet sein, eben mit der Überschrift "Abschlusszeugnis" (Alternativ wenn man die Schule vorzeitig verlässt: Abgangszeugnis).

Daher gilt eigentlich, nur wenn Abschlusszeugnis drauf steht, ist es auch eins. Natürlich kann es auch sein, dass die ein oder andere Schule sich daran nicht hält. So muss man dann wissen, wie das rechtlich in dem Bundesland aussieht, also bis zur welchen Klasse die Schulform in diesem Bundesland geht.

WuriuSengu 
Fragesteller
 16.08.2012, 19:38

Es handelt sich um ein Gymnasium in NRW. Also das Hauptjahreszeugnis der 9. Klasse ist kein Abschlusszeugnis, sondern erst das erste Zeugnis der Eph oder welches jetzt?

Scaver  18.08.2012, 00:46
@WuriuSengu

Das Abschlusszeugnis auf einem Gymnasium in NRW ist das letzte Zeugnis nach Klasse 13 (bzw. glaube jetzt ist es ja 12), mit dem Erwerb des Abiturs.

Glückwunsch, den Hauptschulabschlss hast du mindestens in der Tasche. "Abschlusszeugnis" oder "Abgangszeugnis" würde nur auf dem Zeugnis stehen, wenn du die Schule verlassen würdest.

WuriuSengu 
Fragesteller
 16.08.2012, 18:12

Die Überschrift an sich ist mir ja egal. Hauptsächlich kommt es mir darauf an, ob es sich bei der Zeugnisbemerkung um einen Real- oder Verwaltungsakt handelt, und das resultiert eben aus der Tatsache, ob es sich dabei rechtlich um ein Abschlusszeugnis handelt. Ich schließe ja die Sekundarstufe 1 damit ab.