Muss ich rückwirkend GEZ-Gebühren zahlen, wenn ich in der fraglichen Zeit beim Jobcenter gemeldet war?

5 Antworten

du hast eine unglaublich falsche sichtweise. du warst die ganze zeit beitragspflichtig. du bist nur dann befreit, wenn du einen antrag auf befreiung stellst. das solltest du recht zügig machen, damit du dich befreien lassen kannst, auch rückwirkend. momentan wirst du befreit rückwirkend bis 2/2013. die befreiungsmöglichkeit für januar 2013 ist  bereits abgelaufen.

lordbuerzel 
Fragesteller
 24.02.2016, 14:24

Liebe Maja11111, das klingt sehr kompetent. Kannst du mir sagen, warum ausgerechnet 2/2013? Kann man sich 3 Jahre rückwirkend freistellen lassen? Kannst du mir sagen woher du das hast? Ich habe Anträge auf Freistellung gefunden, da steht aber nix von "rückwirkend". Wie mache ich das?

Abgesehen davon: Ich hatte 2013 kein Geld außer der Grundsicherung. Deswegen war es möglich, sich freistellen zu lassen. Warum sollte ich nun quasi aus der Gegenwart gewordenen Zukunft betrachtet, doch genug Geld gehabt haben, um diesen Firlefanz zu bezahlen?

Gesetz ist Gesetz, aber es gibt auch schlechte, ungerechte Gesetze, und dieses ist so eins. Egal, wieviel man verdient, egal wie viele Leute zum Haushaltseinkommen beitragen, jeder Haushalt zahlt genau den gleichen Betrag. Alleinstehender, prekär lebender Rentner ebenso wie 10köpfige Werktätigen-WG. Super vereinfacht und mega unfair! Abgesehen davon erfüllen die Herrschaften ihren Bildungsauftrag einfach mal so was von gar nicht! Warum nicht gleich die ARD in Kanzleramts-TV und ZDF in CDUF umbenennen? Das wäre wenigstens ehrlich. Aber das ist off topic, musste nur eben mal raus.

Denjenigen, die "Lügenpresse!" rufen, kann man nicht wirklich etwas entgegenhalten. Ich glaube der Spiegel als nicht Ö.R. Medium war in seiner Anfangszeit noch jung und wild, wollte was verändern im nicht so besonders entnazifizierten Deutschland. Das waren die unbequemen Zappelphilips, Pausenclowns und Querschläger ihrer Klasse, die da arbeiteten. Heute sind es die Opportunisten, die Schulsprecher, die ewig Strebsamen und immer Höflichen.

Höre ich da jemanden "Das war jetzt aber polemisch!" rufen? Klar war es das. Aber auf eben diesem Niveau bewegt sich auch das Öffentlich-Rechtliche heutzutage. Es wird doch längst nicht mehr mit Fakten gearbeitet beim Klaus-Kleber-Klan, außer von gewissen Politmagazinen, die dermaßen spät in der Nacht gesendet werden, dass sie kein normaler Mensch je zu sehen bekommt. Qualitätsjournalismus war gestern, diese Leute sind länggst tot oder rausgelobt worden. Ach je, ich könnte noch ewig so weiter schreiben.. aber hilft ja nix. Am Ende ist man immer der Dumme, wenn man sich "kritisch einbringt". :(

maja11111  24.02.2016, 14:32
@lordbuerzel

wenn du in der vergangenheit grundsicherung erhalten hast, dann kannst du dich rückwirkend 3 jahre befreien lassen - also für die zeiträume wo du grundsicherung erhalten hast. dieser zeitraum ist seit einigen monaten im beitragsservice die grenze für eine rückwirkende befreiung. das steht natürlich in keinem antrag drin, aber ich sag es dir, weils so ist und ich es weiß das es so ist.

nur bis 2/2013, weil 1/2013 bereits verjährt ist.

außerdem zahlt ein prekärer renter unter umständen nicht den gleichen beitrag wie du. es gibt anträge die man stellen kann auf befreiung und bei nichtbezug von leistungen auch auf härtefall. das wird individuell beleuchtet und dann bewilligt oder auch nicht.

na sicher bist du polemisch, aber da du in einem freien land lebst, hast du ein recht auf freie meinung, auch wenn ich das was du gesagt hast und schreibst - tausendfach gelesen und überflogen habe und kein wirkliche reaktion mehr hervorbringt. es ist wie es ist, du musst zahlen, weil es gesetz ist. so wie in allen anderen europäischen staaten auch.

leider kann ich dir zu deinem unmut nichts anderes schreiben oh-mylord, aber unter umständen kann ich dir helfen deine beitragsschuld zu mildern.

lordbuerzel 
Fragesteller
 27.02.2016, 12:25
@maja11111

Liebe Maja. Natürlich muss sich letztlich jeder den Realitäten stellen. Aber der Grund, warum du diese Polemik schon 1000fach gelesen hast, ist vermutlich das sehr menschliche Bedürfnis nach Katarsis. Für den Moment kann das tatsächlich helfen, solange man sich nicht in diese Haltung verbeißt. Also ein bißchen Nachsicht für die Wutbürger dieses Landes bitte. ;) Und ja, du hast mir sehr geholfen, ich hätte nur gern noch das Gerichtsurteil oder den Paragraphen reingeschrieben, deswegen meine Nachfrage. Habe bissl Schiss, dass die Herrschaften meinen Antrag sonst leichter abblitzen lassen. Aber egal, ich schick das jetzt so weg. Vielen Dank nochmal für die super Beratung.

maja11111  27.02.2016, 13:46
@lordbuerzel

keine angst du brauchst keine gerichtsurteile zitieren oder anderes. dein antrag wird nicht abgeblitzt. er wird einfach nur bearbeitet und geht durch :)=

Kein Heckmeck.

Das sind Kosten, die dich nichts angehen.

Die GEZ ist ein Laden mit Stasimanieren. Die zocken auch Verstorbene ab. Lass dich nicht verwirren. Und wenn die doof kommen, dann hattest du weder TV noch Radio, zu dem Zeitpunkt.

.. und außerdem müsste die GEZ für den Mist, der gebracht wird, Schmerzensgeld an die Bürger zahlen. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

martinzuhause  24.02.2016, 13:03

die gez gibt es schon seit 2012 nicht mehr. ob tv oder radio vorhanden sind ist seit 2013 egal. da darf jeder zahlen der einen haushalt hat - deswegen nennt es sich haushaltsabgabe.

schmerzensgeld müssten die privaten sender ebenfalls zahlen.

rosacanina45  24.02.2016, 13:04
@martinzuhause

RTL und Co.. Sender, die man strafrechtlich verfolgen sollte.

rosacanina45  24.02.2016, 13:06
@martinzuhause

Ich wusste nicht, dass es keine GEZ mehr gibt, weil ich seit Jahren nie zahle.

rosacanina45  24.02.2016, 13:03

Zusatz:

Ich las neulich von der Gema. Die Gema verbot Senioren in einer Gaststätte- sie trafen sich da einmal in der Woche zum Kaffeekränzchen- Volkslieder zu singen. Die Senioren trinken ihren Kaffee nun sehr leise.

rosacanina45  24.02.2016, 13:10
@rosacanina45

"Hoch auf dem gelben Wagen" zu singen, in einer fröhlichen Runde kostet Geld.

Hm. Für Heino und die Sender müsste man ein Schmerzensgeld bekommen. Aber das steht wieder auf einem anderen Blatt.

In Deutschland (wie in vielen anderen Ländern auch :-) ) funktioniert alles nur über einen rechtzeitig! gestellten Antrag. hast du diesen nicht eingereicht und wurde dieser nicht genehmigt dann hast DU es versäumt.

Ob du nun zahlen musst oder nicht kann ich dir nicht sagen, nur soviel, das bei der GEZ niemand weiß wer wann arbeitslos ist :-)

Versuch es aber auf jeden Fall

Viel Glück!

maja11111  24.02.2016, 13:47

in anderen ländern ist es natürlich nicht wie in deutschland. zudem gibt es die gez schon seit mehreren jahren nicht mehr. sicher hat fs auch vergessen einen antrag zu stellen, aber zu spät ist es deswegen teilweise noch nicht. bis 2/2013 kann sie sich derzeit rückwirkend befreien lassen. sollte aber gas geben.

lordbuerzel 
Fragesteller
 24.02.2016, 14:29

Ist sicher nett gemeint von Dir, aber solche Beiträge bringen echt gar nix. Da steht nur deine persönliche Meinung, zudem noch sehr generalisiert. Nichts, was mir weiter hilft. Nichts für ungut. Ich bin auch gerade etwas gereizt wegen der Sache.

Du hättest um Gebührenbefreiung ansuchen sollen,in der Zeit,die Du beim Jobcenter warst. ich glaube die Gebührenzahlung ist Einkommensabhängig. Vielleicht kannst Du rückwirkend noch belegen,das Dein Einkommen gering war.

maja11111  24.02.2016, 13:59

es gibt keine gebührenbefreiung und keine gebühren überhaupt. es gibt nur den beitragsservice und bei dem kann man einen antrag auf befreiung stellen, natürlich auch rückwirkend bis zu drei jahre. dabei kommt es darauf an welche soziale leistung jemand bezieht oder warum nicht.

Das stimmt. Wenn du die Benarchichtigung für die Befreiung nicht (rechtzeitig) abgeschickt hast mußt du das bezahlen.


maja11111  24.02.2016, 13:58

nein das stimmt nicht, deine antwort ist falsch. ts kann sich bis zu drei jahre rückwirkend befreien lassen. muss dies zügig machen, da der januar 2013 bereits verfristet ist.