Beitragsservice fordert Nachzahlung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
letztes Jahr im März bin ich von einer eigenen Wohnung (in welcher ich ganz normal die GEZ bezahlt hatte) in eine Wohngemeinschaft gezogen und habe dies auch der GEZ - leider nur per Email auf deren Seite (KONTAKT) mitgeteilt, woraufhin ich jedoch nie eine Antwort, aber auch keine weiteren Briefe/Rechnungen mehr erhielt und das über ein Jahr lang. Nun bekam ich dieses Jahr eine Rechnung über einen Betrag von 241,74 Euro, da mein Beitragskonto einen Rückstand aufweisen würde. Da ich jedoch niemals eine Antwort erhalten hatte, bin ich - naiver Weise - davon ausgegangen, das Thema hätte sich erledigt. Ich habe also dem Beitragsservice das Formular zugeschickt mit dem Mieter welcher die GEZ bei uns zahlt, sowieso seine Beitragsnummer etc. Nun bekam ich ein Schreiben über 241,74 (erneut) mit der Erklärung, dass mein Konto nun zwar zum 05.2014 gekündigt seit, jedoch die Kündung nicht rückwirkend gelten würde, obwohl ich sogar noch eine Kopie meines Mietvertrages beigefügt hatte um einen Beweis der Dauer meiner Wohnsituation zu geben. Zudem hatte ich ja (aber leider nicht mehr nachweisbar eine Kontakt-Mail geschrieben letztes Jahr) In dieser Zeit hat jedoch auch mein Mitmieter ganz brav seine Rechnungen bezahlt und ich selbstverständlich anteilig auch. Ist es rechtens, dass ich nun erneut den Betrag (Rückstand) zu erbringen habe, da die GEZ hier ja eigentlich doppelt kassieren würde?!
Um eine zeitnahe Antwort wäre ich dankbar!
Der Text:
Rundfunkbeitrag
Sehr geehrte Frau XY, vielen Dank für Ihre Information. Sie setzen uns in Kenntnis, dass Sie Ihr Beitragskonto abmelden möchten, da Sie in einer Wohnung leben, für die ein Mitbewohner die Rundfunkbeiträge bezahlt. Ihr Beitragskonto haben wir mit Ablauf des Monats 05.2014 abgemeldet.
Rückwirkend ist dies leider nicht möglich. Denn eine Abmeldung kann erst ab dem Folgemonat durchgeführt werden, nachdem uns eine schriftliche Mitteilung vorliegt. Hierfür bitten wir sie um Verständnis. Das Beitragskonto weist einschließlich 05.2014 einen Rückstand von 241,74 Euro auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und egeben sie dabei die Beitragsnummer xyz an. Unsere Bankverbindung finden Sie auf der Rückseite. Sollten sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
Mfg und schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten!
3 Antworten
Deinen Text lese ich nicht, ist mir zu lang.
Einfache Hinweise:
- Jeder der eine Wohnung hat muss den Beitrag bezahlen. Ob dort 0, 7 oder 18,4 Geräte stehen, ob dort 1, 5 oder 57 Menschen drin wohnen spielt keine Rolle.
- Wer befreit werden kann steht in § 4 RBStV. Befreiung nur auf Antrag und nicht rückwirkend!
dann halte Dich doch ganz raus oder sammelst Du Punkte?
Hab ich nicht nötig.
Die Thematik ist alt und bereits dutzendfach in diesem Forum beantwortet gefunden und meine Antwort war sogar noch hilfreich und das ohne den Text zu lesen, herrlich, ich weiß ;-)
Die Info hat mir weitergeholfen, auch wenn du trotzdem absolut unhöflich warst @Kevin. Statt einfach deine "Einfachen Hinweise" zu posten, musste dies aber wohl, einfach noch dazu. Manche Menschen haben eben so etwas nötig wie es scheint. MFG
Hallo Anerev84,
Du wirst, wie auch ich und viele tausend andere tatsächlich zahlende Beitragszahler im schlimmsten Fall irgenwann einen Gerichtsvollzieher vor der Tür haben. Das hat leider mit der jahrzehntelangen Dummheit und Ignoranz der GEZ / des mutierten Beitragsservice zu tun. Um zu verstehen, warum diese Entwicklung eintreten wird musst Du leider in das Jahresende 2013 zurückreisen.
Bis 2013 ist jeder Bürger der GEZ beitragspflichtig gewesen. Damit
hat die GEZ die Teilnehmernummer je Bürger entwickelt. Seit Janur 2014 ist der "große Wurf" durch die Politik entstanden, daß N U R jeder Haushalt einmal den Rundfunkbeitrag entrichten muss. Alle im Haushalt wohnenden Personen sind gesamtschuldnerisch für den einen Rundfunkbeitrag verfplichtet. Also ist die Teilnehmernummer nun die Wohnung mit allen darin Wohnenden Personen.
Irrigerweise ist der Beitragsservice ist der Ansicht, dass nach der grundlegenden Änderung die Teilnehmernummer aber noch immer an einer Person zuzuordnen ist. Das has zwischenzeitlich zu einem unüberschaubaren Durcheinander geführt, den der Beitragsservice im Geschäftsbericht 2015 dann auch eingestanden hat. Man hat eben über die Änderung nicht nachgedacht und die EDV nur ein bischen angepasst.
Wer einmal umgezogen oder aus Wohn- und Lebensgemeinschaften
ausgezogen ist, wird sich vor den Mahnschreiben des Beitragsservices
nicht mehr retten können. Bei 20 Millionen Haushalten und 10 % Umzügen
wechseln 2 Millionen Teilnehmernummern die Adresse. Und noch einmal für 2
Millionen Wohnungen müssen "neue" Teilnehmernummern (Personen) als
Beitragspflichtige benannt werden. Da hat die GEZ, äh zum
BeitragsSERVICE mutierte Verwaltung, ein tolles Chaos gestartet.
BEITRAGSSERVICE: Geschäftsbericht2015 Seite 8 "Rahmenbedingungen.
"Danach hat "...der Beitragsservice mit dem neuen Verfahren der
Direktanmeldung keinerlei Erfahrungen.."
Und dann stellt der Beitragsservice fest, "Auch die Komplexität der
Bearbeitung hat durch die Klärungssachverhalte zugenommen." "...vor
allem dann, wenn der Vorgang sämtliche Bearbeitungsstufen bis hin zum
Mahnverfahren oder zum Widerspruchsverfahren durchläuft."
LEIDER HILFT KEIN SCHREIBEN, KEIN HINWEIS AN DEN BEITRAGSSERVICE AUF DIESE URSACHE ZU DEM AKTUELLEN CHAOS
Der Beitragsservice ist weiterhin die von äußerster Ignoranz geprägte GEZ. Man hat ja nur den miesen Namen gewechselt...
siehe auch www.beitragsservice-deutschland.de
Das ist halt so eine Abzockmethode dieses Schei**vereins, und da das Ganze von unseren netten Politikern - mit denen die Rundfunkanstalten ja auch verbandelt sind - ausgeheckt und abgesegnet wurde, wirst du leider wenig dagegen tun können.
Die Typen schnüffeln zwar rum, um zu erfahren, wenn du irgendwo deinen Wohnsitz anmeldest (was ohnehin IMHO eine Schweinerei ist), aber dass schon jemand aus der "alten" oder neuen Wohnung zwangskassiert wird, hindert die nicht, das gleich nochmal zu fordern. BTDT.
Und die Gerichte trauen sich nicht, denen mal auf die Finger zu klopfen bzw. wurde das von der Mauscheltruppe aus Rundfunkräten, Politikern etc. so zusammengebastelt, dass auch vernünftige Richter da kaum dazwischen kommen.
Alleine, dass praktisch für jede Wohnung gezahlt werden muss, völlig egal, ob du da irgendwelche Staatsmedien konsumierst (oder überhaupt irgendwelche Medien), oder nicht, schreit doch zum Himmel.
Und dennoch werden diese Typen immer wieder gewählt...
Gegen diese "Hirnwäsche" empfehle ich mal:
@kevin1905,
dann halte Dich doch ganz raus oder sammelst Du Punkte?