Rundfunkbeitrag Ard Zdf Deutschlandradio?

5 Antworten

Jeder Haushalt ist dazu verpflichtet. Nur wenn ihr eine WG bildet könnt ihr gemeinsam als Haushalt gelten.

beitragsservice  03.08.2017, 21:54

was eine unklare Antwort. Das kann man doch viel besser - siehe bolte71

Seit 2013 zahlt jeder Haushalt   n u r   e i n m a l   Rundfunkbeiträge. Egal, wieviele Personen in dem Haushalt wohnen!

Wenn man in einen Haushalt dazu zieht, bekommt der Beitragsservice eine Mitteilung vom Einwohnermeldeamt. Der Beitrgsservice hat seit 2013 es nicht auf die Reihe bekommen, alle Mitglieder eines Haushalts festzustellen. Die Mitteilungen vom Einwohnermeldeamt kann der Beitragsservice erst recht nicht einem Haushalt zuordnen.

Deswegen ist es wichtig, dem Beitragsservice  s c h r i f t l i c h  mitzuteilen, in welchem Haushalt man wohnt und wer dort den Rundfunkbeitrag aktuell bezahlt.

Der Beitragsservice benötigt für diese Bearbeitung bis zu einem Jahr und länger (haben die EDV niemals auf die Änderung von 2013 angepasst.)  Deswegen das zweite und folgende Schreiben immer als Einschreiben versenden. Kostet, man hat aber die Sicherheit, dass die Schreiben angekommen sind.

Für jede Wohnung muss einmal der Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Zahlen muss grundsätzlich jeder volljährige Bewohner, aber eben nur einmal pro Wohnung. Wer das bei mehreren Bewohnern ist, ist egal. Ob Hauptmieter oder Untermieter ist also auch egal. Der Eigentümer bzw. Vermieter hat damit nichts zu tun.

Wenn du mit einem weiteren Bewohner in einer Wohnung zusammen lebst, musst du dem Beitragsservice als Nachweis, dass für die Wohnung schon gezahlt wird, dessen Namen und Beitragsnummer mitteilen. Dann bist du aus der Zahlungspflicht gegenüber dem Beitragsservice raus, wirst aber deinem Mitbewohner die Hälfte des von ihm gezahlten Rundfunkbeitrags erstattten müssen.

Wohnst du alleine, musst du selbst den ganzen Betrag zahlen.

Es muss pro Wohnung ein Beitrag gezahlt werden. Wie mehrere Bewohner das untereinander regeln, ist dem Beitragsservice egal.

Wenn du mit dem Kollegen in einer Wohnung zusammen lebst, dessen Beitragsbescheid hinschicken. Wohnt jeder in einer eigenen Wohnung in einem Haus, muss jede Wohnung einzeln zahlen, in der Regel der Hauptmieter.

Vermieter oder Eigentümer ist egal, pro Haushalt muss einmal Beitrag gezahlt werden. Und zwar von einem Haushaltsmitglied.

Wenn du einen eigenen Haushalt hast, auch als Untermieter, musst du den Rundfunkbeitrag bezahlen.