Verjähren ARD ZDF Beitragsgebühren?
Ich habe eine Rechung erhalten von einer Forderung von 2013 bis 2018.
Ich habe damals von ALG gelebt und mich weder befreien lassen noch die Gebühren gezahlt. Ich war alleinstehend. Danach habe ich Arbeit gefunden und bis vor zwei Wochen kam nichts an Forderungen. Bin mehrmals umgezogen.
Jetzt bin ich verheiratet und bekomme einen Brief vom Gerichtsvollzieher. Habe eine Vermögensauskunft abgegeben, da ich wieder von ALG lebe. Könnte ich die Forderung nicht bezahlen.
Habe mich rückwirkend befreien lassen, aber ging wohl nur bis 2015. Für 2013 soll ich aber zahlen.
Was kann ich tun. Man hat mir wegen meiner finanziellen Situation Ratenzahlung angeboten.
3 Antworten
selber Schuld. Siehste mal wenn man sein Leben nicht im Griff hat, wozu auch zählt sich nicht befreien lassen und anschließend sich deswegen ärgen.
Außerdem ist es doch nicht so ein hoher Betrag, 12 x 16 Euro. pfft...
Wobei ich diese ganze Rundfunkgebühr auf für Abzocke halte.
Ich hoffe du findest einen Weg das nicht zahlen zu müssen, wegen Verjährung z.B.
Hast du für 2013 Festsetzungsbescheide bekommen?
Prinzipiell verjähren die nach 3 Jahren zum Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Ein Festsetzungsbescheid wäre aber eine Möglichkeit von seiten des Beitragsservice, die Verjährung zu hemmen.
Na was wohl: deine Raten bezahlen und gut ist.
Man ist dir doch schon extrem entgegen gekommen. Was erwartest du denn noch?
Nicht so unhöflich werden. Entweder hast du was sinnvolles zu meiner Frage beizutragen oder du bleibst da wo du warst, bevor du meine Frage gelesen hast!!