Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage an die Allgemeinheit. Person A wohnte bis 2012 mit einer Person zusammen, die ALG II bezog und GEZ (damals) befreit war. Ende 2012 zog diese Person aus und Person A hörte nie wieder was von der GEZ bzw. Rundfunkservice. Person A möchte kommendes Jahr umziehen. Ist mit einer Nachzahlung zu rechnen? Wenn ja, ist es cleverer sich jetzt selbst vor dem Umzug anzumelden? Wie lange kann nacherhoben werden? Danke im Voraus!