GEZ anmelden oder abwarten?

6 Antworten


meint ihr die kommen noch auf mich drauf zu?

  1. GEZ gibt es nicht mehr. Auch die Rechtsgrundlage der GEZ war eine andere als die des heutigen Rundfunkbeitrags.
  2. Spätestens beim nächsten Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt findet man dich. Dann ergeht der Gebührenbescheid inkl. Säumniszuschlag.
  3. Reagierst du dann nicht, ergeht der Festsetzungsbescheid der nach 30 Tagen ohne Widerspruch  oder Zahlung bestandskräftig und vollstreckbar ist.
  4. Dann könntest du alsbald eine Kontopfändung vorfinden oder Besuch vom Gerichtsvollzieher.


sollte dann die Frage kommen, warum melden Sie es jetzt erst an , wie kann man das umgehen??

Deine Eierlosigkeit ist dein Problem. Da aber der ganze Prozess rein schriftlich abläuft fragt dich niemand danach. Die erhalten die Anmeldung, schicken den Bescheid, du zahlst, fertig ist. Ansonsten gilt was in Punkt 3 und 4 steht.

Da bisher für die Wohnung ein anderes WG-Mitglied gezahlt hat, sind deine Daten für die Beitragserhebung nicht erforderlich gewesen. Sie mussten daher vom Beitragsservice gelöscht werden, so dass sie dich im Moment nicht als potientielle Beitragszahlerin anschreiben können.

Allerdings gibt es dann im nächsten oder übernächsten Jahr einen neuen totalen Melderegisterabgleich, bei dem sie dich dann anschreiben werden. Ob dann eine Nachzahlung für die ganze Zeit fällig wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Auf der sicheren Seite bist du nach meiner Erfahrung, wenn du dich jetzt aktuell anmeldest. Dazu bist du ohnehin gesetzlich verpflichtet. Dann wird nur ab dem von dir angegebenen Anmeldedatum der Rundfunkbeitrag gefordert; eine spätere Nachzahlung bleibt aus.

Es heißt nicht GEZ, schon ewig nicht mehr, sonder Rundfunkbeitrag, und dich nicht anmelden und abwarten ist eine ziemlich schlechte Idee. Ziemlich doof, wenn die Rundfunkstelle erst in einem Jahr merkt, dass dort wer wohnt, wo du wohnst. Und MERKEN tun die das!

Du kannst die Frag, wann du dich anmeldest umgehen, in dem du dich zuerst anmeldest.

Früher oder später werden sie auf dich zukommen und dann auch die ausstehenden Zahlungen nachfordern. Wenn du nicht irgendwann eine größere Summe auf einmal bezahlen willst solltest du dich einfach selbst anmelden.

ThadMiller  20.11.2017, 10:31

"und dann auch die ausstehenden Zahlungen nachfordern"

Haben sie bei mir nicht gemacht. Kann man also nicht grundsätzlich so beantworten. Mir hat das abwarten vieeeeeel Geld gespart.

kevin1905  20.11.2017, 10:52
@ThadMiller

2014 und jünger ist noch nicht verjährt, kann also jederzeit noch per Bescheid festgesetzt werden. Na gut 2014 nur noch bis Jahresende.

Testomatic  20.11.2017, 10:49

Müssen die nicht nachweisen können, dass ich einen TV hatte ? Nur weil ich in einer Wohnung bin muss ich noch lange keinen Fernseher oder Radio haben.

Nemesis900  20.11.2017, 10:50
@Testomatic

Nein das war früher mal so. Mittlerweile wird das pauschal pro Wohnung abgerechnet.

Und da du hier schreibst hast du wohl Zugang zum Internet und darüber auch Zugang zu den öffentlich rechtlichen Medien, selbst mit der alten Regelung hättest du also zahlen müssen.

kevin1905  20.11.2017, 10:53
@Nemesis900

Aber nach dem alten System hätte die GEZ es wirklich konkret beweisen müssen. Genau deshalb wurde das System ja geändert, weil es leicht war sich da rauszuwinden.

Bis 31.12.2012 hab ich weder beruflich noch privat auch nur einen Cent gezahlt.

Wenn du es dir leisten kannst zur Not auch mal einen mittleren dreistelligen Bertag nachzuzahlen, ohne dass es dich finanziell ins straucheln bringt, warte ab vielleicht hast du ja Glück und die Gebührengeier vergessen dich. 

Wenn du nicht spontan mal eine größere Nachzahlung leisten kannst, oder zu ehrlich bist, melde dich halt an.