Festsetzungsbescheid trotz Zahlung gültig?
Guten Tag!
Mein Anliegen:
Der Betrag für den Zeitraum 01.10.2017-31.12.2017 wurde zum 01.01.2018 überwiesen, am 08.01.2018 erhielt ich den Festsetzungsbescheid (datiert auf den 02.01.2018) mit einem "Säumniszuschlag" von 8,00€.
Ein vorherigen Beitragsbescheid oder eine Zahlungserinnerung habe ich nicht erhalten.
Unter: https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/index_ger.html#zahlungsrueckstand_und_zahlungserinnerung - Widerspruch
Ist zu lesen: "Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids an den Beitragszahler. Nach dem jeweilig anwendbaren Landesrecht gilt ein Bescheid am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekanntgegeben."
Ist damit der "Säumniszuschlag" hinfällig?
Aus Erfahrung weiß ich, dass der norddeutsche Rundfunk diesen Zuschlag auf die nächste Rechnung aufschlägt.