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Was machen mit "geerbtem" Auto?

Ein Verwandter (93 Jahre) hat neulich verkündet, dass er sein altes Auto nach seinem Tod bei mir wissen möchte und das auch schon verschriftlicht habe - ich habe ein Youngtimer-Hobby und selbst neben meinem Alltagsauto tatsächlich einen ca. 40 Jahre alten "Oldie", der nur im Sommer läuft.

Es ist ein gutes Auto, knapp 30 Jahre alt, aktuell noch keine 100.000 gelaufen, ein typisches Erste-Hand-Auto von einem soliden Rentner, der Wartungszustand ist gut, die Technik auch, das Blech ebenfalls - das Ding ist nicht komplett verkratzt und verbeult wie viele Rentnerautos. Ich habe zu dem Auto insofern eine emotionale Verbindung, weil ich es seit dem ersten Tag kenne und damit aufgewachsen bin. Die ganze Historie ist belegbar. Es wäre ein H-Kennzeichen vom Feinsten.

Interesse besteht definitiv und es ist für mich eine Ehre, dass ich den Wagen bekommen soll, ich weiß aber nicht, was ich mit dem Auto machen soll - drei Autos sind eigentlich witzlos, bzw. brauche ich nicht und eines nur rumstehen lassen möchte ich auch nicht.

Andererseits will ich es nicht, wenn es soweit kommt, in lieblose Hände geben und es ist ein Modell, das selbst im guten Zustand nicht viel wert ist - wir reden von einem Auto, bei dem man noch froh sein muss, wenn für ca. 1000 Euro überhaupt jemand Interesse zeigen würde. Das Auto wird nie ein "kultiger" Oldtimer sein (muss es auch nicht, es gefällt mir auch so).

Es ist noch lang nicht soweit und mein Verwandter fährt noch, ich hoffe, er lebt noch sehr lang - aber ich bin einer, der sich gern im Vorfeld Gedanken macht und daher wollte ich euch mal fragen, wie ihr das seht.

Danke & Grüße!

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Lohnt es sich zunehmend für Spezialbetriebe, Kleinserien hochwertiger Teile-Nachfertigungen für Youngtimer auf zu legen, weil Letztere im Wert steigen?

Selbst Alltags-Klassiker wie ein gewöhnlicher Golf 1 steigen stark im Wert. Der Oldtimer mit dem höchsten prozentualen Wertzuwachs 2022 war kein Mercedes Flügeltürer oder Ferrari, sondern der Ford Capri 1, der seinen Wert verdoppelt (!) hat:

https://www.adac.de/news/oldtimer-preise/

  • Die Nummer 1, Ford Capri I, verdoppelt den Wert

Im vergangenen Jahr sind die Preise für Oldtimer im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. Der jährlich vom Verband der Automobilindustrie (VDA) veröffentliche Deutsche Oldtimer Index (DOX) erreichte 2022 einen Punktestand von 2902, das ist ein Zuwachs von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die ungünstigen Rahmenbedingungen aus Corona-Pandemie, dem russischen Angriffskrieg und steigenden Energiekosten haben sich laut VDA zum Stichtag 1. Januar 2023 kaum ausgewirkt.

Der deutsche Index zeigt eine stabile Entwicklung. In den Top 10 der Wertzuwächse im Betrachtungszeitraum 2018 bis einschließlich 2022 finden sich gleich acht Fahrzeuge deutscher Hersteller. Dabei ist der Wert des Ford Capri I in diesem Zeitraum am deutlichsten gestiegen (plus 100 Prozent). Auf Rang zwei und drei folgen die Wolfsburger Baureihen VW K 70 und VW Passat. Der VW Käfer ist sowohl mit dem Cabrio als auch mit dem früher hergestellten Standardmodell nicht mehr in den Top Ten.

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LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?

Hallo zusammen,

ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.

Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.

1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.

2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?

3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Viele Grüße

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