"Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" ist eine rechtlich zulässige Meinungsäußerung. Wie findet Ihr das?
Aus der Welt:
An Pfingsten 2024 sang eine Gruppe junger Erwachsener auf der Terrasse der Sylter Szenekneipe „Pony“ einen ausländerfeindlichen Liedtext. Das Video mit dem Chorus „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zog weite Kreise – selbst Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier äußerten sich damals dazu.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Flensburg das Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung (Artikel 130 Strafgesetzbuch) gegen drei Personen nach WELT-Informationen eingestellt. Nach Sichtung des Videomaterials hätten sich nicht genügend Anhaltspunkte für eine weitere Verfolgung der Sache ergeben, sagte eine mit dem Verfahren vertraute Person WELT. Der Gesang bleibe eine „Meinungsäußerung“, geschützt von Artikel 5 Grundgesetz.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg führte dazu aus: „Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.“