Unerlaubtes Frittieren auf Balkon - Warum kümmert sich Hausverwaltung nicht um Probleme (Eigentumswohnung)?

Aktuell habe ich das Problem bei meiner vermieteten Eigentumswohnung, dass das Nachbar-Ehepaar den (eigenen) Balkon benutzt um zu kochen, besonders zum frittieren. Natürlich gibt es auf deren Balkon keinen Dunstabzug, und natürlich stinkt die komplette Luft vor dem Haus nach dem entsprechend zubereiteten Gericht.

Natürlich stört dies meine Mieterin, auf Nachfrage bei der Hausverwaltung bekamen wir eine Kopie der Hausregeln zurück, dass Grillen und Kochen auf dem Balkon strengstens untersagt ist. Aber auch, dass ich mich als Eigentümer selbst darum kümmern muss, dass dies in der Nachbarwohnung unterbunden wird. Nach einem längeren und lauten Gespräch im Hausflur wollte sich die Nachbar-Familie bessern, nun wurde aber wieder angefangen zu kochen und frittieren. Schön morgens von 9 bis 13 Uhr, fast durchgängig.

Theoretisch, auch wenn für mich nun ein Anwalt ein Schreiben aufsetzt, wie bekommt man die Nachbarn, selbst Eigentümer der entsprechenden Wohnung, dazu das (bekannt) verbotene zubereiten von Speisen auf dem Balkon zu unterlassen? Und, warum kümmert sich die Hausverwaltung nicht (stärker) darum, dass entsprechende Regeln und Vorschriften eingehalten werden? Kann man irgendwo weiteres zu den Pflichten der Hausverwaltung in solch einem Fall nachlesen? (Kann man, wegen der unerlaubten Benutzung eines Herd auf dem Balkon, die Polizei rufen?)

Haushalt, Recht, Hausverwaltung, Nachbarn
Darf neue Hausverwaltung eigenmächtig den Umlageschlüssel für Müllgebühren von bisher personenbezogen auf neu m² ändern?

Ich habe eine vermietete Wohnung in einem 9 Parteien-Haus.

Von Beginn an wurden die Müllgebühren, die die Stadt aufgrund der gemeldeten Personenanzahl berechnet, auch in der HV-Abrechnung der WEG personenbezogen aufgeschlüsselt.

Seit diesem Jahr haben wir eine neue Hausverwaltung, die alle Kosten nach m² verteilt, ohne dass dies explizit irgendwo vereinbart worden wäre.

Ich weiß, dass lt. Gesetz in m² abgerechnet werden kann, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Doch in diesem Fall wurde ja bereits viele Jahre gerecht nach Personen abgerechnet .... und jetzt plötzlich nicht mehr? Gibts da eine Art Bestandsschutz / Gewohnheitsrecht ?

Ich weiß nicht, wie ich das meinem alleinstehenden Mieter erklären soll, dass er nun 20 € mehr Müllgebühr zahlen soll, als die Stadt für ihn berechnet hat und die 5 köpfige Familie der gleich großen Wohnung nebenan die gleiche Summe berechnet bekommt, 80 € weniger als lt. Abfallsatzung anfallen würden.

In der von der Stadt erhaltenen Abrechnung steht doch auch die Personenanzahl, der gemeldeten und somit zahlungspflichtigen Personen drin - dürfte doch kein Problem sein, das auch entsprechend abzurechnen, oder ?

** Ergänzung: In einem gerade gefundenen Eigentümerbeschluss aus dem Jahr 2003 wurde beschlossen, dass die Abrechnung der Müllgebühren anhand der gemeldeten Personen abzurechnen ist.
       
Nur, gilt dieser Beschluss auch gegenüber einer neuen Hausverwaltung, die ihre Tätigkeit lt. neuem Verwalter-Vertrag auf die "Teilungserklärung" und "ihr gegenüber erteilte WEG Beschlüsse" bezieht.

In der Teilungserklärung selbst ist keine Notiz zum Verteilerschlüssel, weswegen es ja den Eigentümerbeschluss 2013 gab.

Recht, Hausverwaltung, Müllgebühren, Nebenkosten, Wirtschaft und Finanzen
Balkongeländer zu niedrig, Hausverwaltung bleibt untätig, was nun?

Hallo, und zwar handelt es sich um meine Eigentumswohnung, die ich nun vermieten werde. Bislang hab ich drinne gewohnt und mich hat es nicht gestört, dass das Balkongeländer ca. 15cm zu niedrig ist. Ich habe das Problem bereits mehrmals bei der Hausverwaltung und auch in den Eingentümerversammlungen als Thema angesprochen. Es waren auch mal Fachkräfte da, die alles nachgemessen habe, bzgl Sicherheit. Dabei ist rausgekommen, dass das Geländer 15cm höher sein muss, da jetzt Gefahr droht, dass jemand runterstürzen könnte. Da ich nun meine Wohnung vermiete, möchte ich natürlich, falls etwas passieren sollte, nicht herangezogen werden. Daher habe ich bei der Hausverwaltung abermals angerufen und der Dame nochmal meine Sorgen genannt und ihr gesagt, dass ich ein Schreiben aufsetzen werde, wo ich auf die Haftung verzichte (ob das nun etwas bringt- sei mal dahingestellt; wollte einfach, dass sie aktiv wird). Die Dame meinte am Telefon, sie könne nichts dagegen tun, da sich die anderen Parteien weigern würden zu bezahlen. (3 Häuser á 6 Wohnungen/Mietparteien, sind erst seit kurzem wieder "zusammengegangen", dadurch weigern sich die anderen beiden Häuser, dass sie "unser" Haus "mitfinanzieren", weil ihre auf den aktuellen Stand sind.) Daraufhin sagte ich ihr, dass ich bereit wäre, es aus meine eigene Tasche zu bezahlen, dies darf ich aber auch nicht, weil die Hausansicht gleich aussehen muss. Was kann ich nun tun? Ich habe echt bedenken, meine Mieter in die Wohnung zu lassen und auch Angst, dass wenn was passiert, ich herangezogen werde.

Wohnung, Recht, Balkon, Eigentum, Hausverwaltung
Nachträgliche Änderung des Wohnungsübergabeprotokolls?

Guten Abend liebe community,

Ich habe leider ein großes Problem und zwar sind meine Freundin und ich (beide 18)vor kurzem in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen.
Bei der Übergabe der Wohnung waren wir beim Ausfüllen des Übergabeprotokolls schlecht informiert und sind zu blauäugig gewesen.
An dem Tag waren unsere Vormieter, deren Vater  und wir beide anwesend.
Einen gröberen Schaden und zwar ein Loch in der Wand haben wir vermerkt.
Dann ist uns auch aufgefallen dass alle Türen und Türrahmen schon auffällig stark abgenutzt waren sowie die Tür zwischen Küche und Wohnzimmer fehlt worauf hin unsere Vormieter und deren Vater meinten, dass dies schon bei deren Einzug zu sehen war und dass das natürlich unter die Zuständigkeit des Vermieters fällt und dass wir uns bei diesem einfach melden sollen und dieser die Mängel beseitigen lassen wird.
So unerfahren und dumm wir auch waren haben wir dies natürlich geglaubt und haben zugestimmt, sowie unsere Unterschrift unter das Übergabeprotokoll gesetzt.

Als wir am übernächsten Tag bei unserer Hausverwaltung erschienen sind, wurde uns mitgeteilt dass wir jeden Mangel auf jeden Fall notieren sollen, auch wenn es uns noch so klein erscheint (da gibt es sehr viele) und dass solche Mängel von dem Vormieter beseitigt werden müssen.
Außerdem wurde uns ein neues Übergabeprotokoll gegeben und gesagt dass wir diese Mängel natürlich noch mal nach tragen können.
( Der Vermieter hat nur den Durchdruck des Übergabeprotokolls, Original befindet sich nach wie vor bei uns)

Der Vermieter hat gesagt, dass er sich bei unserem Vormieter melden wird und dass diese sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Nun haben wir heute nach einigen Wochen warten eine sehr lange E-Mail gekriegt in der unsere Vormieter ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Übergabeprotokoll mit Einstimmung beider Parteien unterschrieben wurde und das  wir gesagt hätten, dass alles in Ordnung wäre.

Jetzt wissen wir, dass es sehr dumm von uns  war dies so leichtfertig zu glauben und einfach zu unterschreiben, dennoch möchte ich euch jetzt gerne um Rat fragen, wie es rechtlich für uns aussieht.
Können wir trotzdem auf Beseitigung der Mängel bestehen, auch wenn wir diese sozusagen nachgetragen haben, denn ich meine es sind nur zwei Tage vergangen und das Original Übergabeprotokoll befindet sich ja nach wie vor in unserem Besitz,  auch der Vermieter hat grünes Licht fürs nachtragen der Mängel gegeben.

Es war dumm für von uns das wissen wir jetzt im Nachhinein auch aber wenn unser Nachmieter jetzt auf Beseitigung dieser Mängel bestehen würde könnten wir uns dieses einfach nicht leisten da wir mit unseren eingeschränkten Budget auch so über die Runden kommen.

Für eure Antworten bedanken wir uns schon mal herzlichen Voraus!

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hausverwaltung, Übergabeprotokoll
Wanderratten in der Wohnung und im Treppenhaus, was tun?

Hallo Leute, wird jetzt ein langer Text sein aber ich brauche eure Hilfe. Also, wir haben Wanderratten in der Wohnung und auch im Treppenhaus. Das Haus ist in der Innenstadt und ist somit auch stark betroffen. Es ist ein Altbau. Die Fenster von den Kellern die zur Straße gucken sind do gut wie komplett offen und die Eingangstür auch komplett undicht. Aber das größere Problem ist die Wohnung gans oben (also die Wohnung über uns). Sie steht leer und sieht aus wie in Saustall (wenn nicht schlimmer), der Eigentümer dieser Wohnung ist einfach verschwunden, man findet ihn nicht. Wahrscheinlich, weil er die Renovierungskosten dieser Wohnung nicht übernehmen möchte. Naja, vor ca. 2 Jahren hatten wir auch dank dieser leerstehenden Wohnung einen Kakerlakenbefall, die sind jetzt weg und tadaaaa, wir haben Ratten. Habe den Kanmerjäger angerufen, er war zur Begehung da, und hat gesagt, dass es sich um einen etablierten und starken Befall handelt. Ich werde wirklich so langsam verrückt. Andere Mitbewohner haben in ihren Wohnungen noch keine gesehen. Aber ich dchon einige. Im Treppenhaus sind Sie auch. Ok, Kammejäger kommt, sprüht irgendein Zeug rum und sie sind eine Zeit lang weg. Aber solang die Wohnung über uns nicht wie eine normale Wohnung aussieht und das Treppenhaus, Keller, Tür etc. so bleibt kommen die ja wieder. Ich könnte heulen. Was bitte kann ich also jetzt machen ?

Ich danke allen die diesen Roman gelesen haben und mir antworten :)

Vielen dank vorab.

Altbau, Hausverwaltung, Ratten, Innenstadt
Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler
Unklarheiten bezüglich Handwerkerrechnung, was kann ich tun?

Hallo zusammen :)

folgendes Problem: Wir hatten immer wieder Probleme mit dem TV-Empfang. Unsere Hausverwaltung hat daraufhin einen Techniker bestellt. Nachdem sich die Terminvereinbarung sehr schwierig gestaltete, teilte uns der Techniker mit, er hätte einen Termin nächste Woche in der Nähe. Er war insgesamt 8 Minuten in meiner Wohnung, schloss ein Messgerät an und teilte mit, die Werte wären alle in Ordnung, es lege wohl an unserem Kabel, und ging wieder.

Als ich die Rechnung erhielt, traf mich der Schlag. 175 € soll ich bezahlen.

Es wurden 2 Arbeitsstunden berechnet.

Kosten für den Wagen

Kosten für ein Messgerät

Die Kosten für das Messgerät entsprechen fast den Kosten einer Arbeitsstunde. Ich habe erfahren, dass es zulässig ist, auch wenn es sich dabei um das Standardgerät des Technikers handelt. Auch die Kosten für den Wagen akzeptiere ich. Die 2 Stunden allerdings nicht.

Nach Nachfrage bei der Firma erfuhr ich, dass der Techniker ein Subunternehmer sei, der am anderen Ende der Stadt ansässig ist und daher die Fahrtzeit die Kosten ausmachen.

Auf der Rechnung steht aber nicht der Name des Subunternehmers, sondern der Firma, welche nur 4 km von meiner Wohnung entfernt ist.

Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt oder eine Ahnung, wie meine Chancen stehen, etwas gegen diese ungerechtfertigte Forderung zu unternehmen?

Ich bin Studentin und hatte noch nie mit so etwas zu tun.

Also, darf die Hausverwaltung bzw. die Firma einen Subunternehmer vom anderen Ende der Stadt engagieren, der für 8 Minuten Arbeit, dann zwei Stunden Fahrtweg berechnet (nachweisen, dass er ja einen anderen Termin in der Nähe hatte, kann ich ihm nicht, da er mir dies ja nur telefonisch erzählt hat) ?

Ich bin sehr dankbar für Informationen und Tipps!

Liebe Grüße!

Rechnung, Recht, Mietrecht, Handwerker, Hausverwaltung
Kann man Verwalter wegen Nötigung und Gelder Veruntreuung anzeigen?

Ich habe im letzten Jahr meine Wohnung verkauft am 31.3.15 und jetzt in diesem Jahr bekomme ich zwei Hausgeldabrechnungen von 2014 und von 2015 (1.1. bis 31.3.15.) Jetzt ist es so, dass der neue Eigentümer über meine Belange abgestimmt hat, obwohl hier Rechnungen vom Mai 2015 und Juni 2015 und auch Dezember 2015 drin sind. Z.B. ist eine Rohrreinigung vom 21.5.15 dabei, obwohl ich kein Besitzer mehr war und seit Juli 2015 auch kein Eigentümer mehr bin und jetzt im April 2016 hat er mir die Abrechnungen erst zugesandt.. Darf der neue Eigentümer überhaupt über meine Belange und Abrechnungen abstimmen? Eine Abrechnung rührt von 2014 und die andere von Januar bis März 2015.

Über diese beiden Abrechnungen hat der neue ET abgestimmt? Beide Abrechnungen waren falsch, da er die ganzen Kosten, welche nach dem 31.3.15 angefallen sind, alle auf mich, bzw. in den zeitraum 1.1.15 bis 31.3.15 anteilig umgelegt hat. Z.B. Heizungsrechnung, Dezember 2015, Rohrreinigung 21.5.15 etc. Darüberhinaus waren alle Miteigentumsanteile falsch und nicht nach der teilungserklärung. Auch die Qudratmeterzahl war falsch. Im Protokoll steht, dass das mit der Quadratmeterzahl geringfügig ist. Ich weiß nicht, ob das geringfügig ist wenn eine Eigentümerin 11 QM mehr hat.

Dann hat er fürs letzte Jahr und vorletzte Jahr Hausgeldzahlung einbezogen, da es 5 Monate lang keinen Verwalter gab. 203 Euro mal 5, also habe ich 1015 Euro nachbezahlt. In diesem Betrag sind aber auch Verwaltervergütung enthalten. Fallen die jetzt auch an, wenn es keinen Verwalter gibt. Da von Oktober 14 bis Ende Februar 15 keinen Verwalter gab und der neue Verwalter erst ab 1.3.15 eingetreten ist.

Jedenfalls will der Verwalter jetzt aus beiden Abrechnungen Geld, obwohl die beide falsch sind. Die eine Abrechnung von 2014 die im April 2016 beschlossen wurde über 1300 Euro kann ich ja meinem Mieter gegenüber garnicht mehr abrechnen.

Jetzt droht er mir mit gerichtlichem Mahnbescheid wenn ich das nicht bis 23.5.16 bezahlt habe. Ist das nicht Nötigung?? Es hat im 7. April 16 eine EV gegeben. Der neue ET könnte ja theoretisch Klage gegen die Abrechnung eingereicht haben. Schliesslich hat er einen Monat Zeit und einen weiteren Monat Zeit die Klage zu begründen. Also bis 7. Juni 16. Ist das dann nicht Nötigung und kann ich dagegen Anzeige erstatten?

Vermieter, Drohung, Hausverwalter, Hausverwaltung, Nötigung, Strafanzeige, Wohnungseigentum, hausgeld, Hausgeldabrechnung
Dürfen Fahrräder auf einem Abstellplatz direkt neben einem Parkplatz in der Tiefgarage abgestellt werden?

Mir gehört ein Tiefgaragenparkplatz, welcher sich lt. Grundriss direkt neben einer als Abstellplatz gekennzeichnen Fläche an einer Wand befindet.

Bisher haben an der Wand 3 Leute ihre Fahrräder abgestellt.

Nun steht da auch in 2. Reihe ein Fahrrad, welches ziemlich nah an mein Auto herankommt.

Mein Stellplatz ist nicht von der Abstellfläche abgegrenzt.

In der Teilungserklärung habe ich nichts zu diesem Abstellpaltz gefunden, er scheint dann wohl Gemeinschaftseigentum von 34 Eigentümern zu sein.

Dürfen da Fahrräder stehen? Muss ich diese dulden?

Gegen die 3 Räder an der Wand habe ich nichts, aber um an das hintere Fahrrad zu kommen, müsste man das vordere Fahrrad ja wegbewegen und könnte an mein Auto stossen.

Es handelt sich um einen Neubau, der 2 Jahre alt ist, eine Hausordnung gibt es nicht.

Kann ich mich an die Hausverwaltung wenden, dass die Fahrräder da weg sollen oder dass nur dieses eine Fahrrad weg soll?

Ich habe bereits einen Zettel mit Hinweis, dass dies kein Fahrradabstellplatz ist angebracht aber dieser wurde ignoriert.

Ich gehe davon aus dass es sich um einen Mieter und keinen Eigentümer handelt.

Dürfen auf einem Abstellplatz Fahrräder abgestellt werden?

Muss ein gewisser Abstand zu meinem Auto eingehalten werden?

Kann ich mich an die Hausverwaltung wenden zur Entfernung der Fahrräder oder muss ich das Hinnehmen?

Kennt sich jemand aus, und weiß was ich machen kann?

Fahrrad, Hausverwaltung, Tiefgarage
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Was tun, wenn Hausverwaltung zu viel Geld verlangt und keine Nachweise vorstellt?

Hallo Ihr Lieben! Ich habe eine Wohnung in Berlin, die ich im Moment als Kapitalanlage nutze und plane die weiter zu vermieten. Die Kapitalanlage lohnt sich aber kaum, da ich 280 Euro (für 58 Quadratmeter) als Hausgeld pro Monat dafür zahle. In der Summe sind die Heizkosten und Wasserkosten erhaltlich. Es gibt aber kein Zähler für Wasser und Heizung, ich zahle durchschnittliche Summe, die nach der Anzahl von Quadratmeter berechnet wird. Da ich allein gewohnt habe und sehr oft monatenlang nicht zu Hause war, fand ich es bisschen unfair, da die Familie aus 3 Personen (mit mehr Gebrauch von Wasser usw) die gleiche Summe wie ich bezahlt hat. Ausserdem, wurden die Kosten (laut Hausverwaltung) dadurch verursacht, dass ein Teil der Wohnungseigentümer Hausgeld nicht bezahlt hat. Deswegen sollten die andere Eigentümer diese Kostan tragen. Im Moment sieht so aus, dass die Wohnungen verkauft sind (zumindest vermietet). Uns hat niemand die Summen, die Schuldner ausgezahlt haben, zurückgegeben. Wir zahlen immer noch die gleiche Summe. Was mir noch stört ist, dass uns die jährliche Abrechnung (was wofür bezahlt wurde) niemand seit 2011 gezeigt hat. Ich habe dass schon mehrmals gefördert, aber Mitarbeiter von HV kaum darauf reagiert haben. Was soll ich tun? Sofort zum Anwalt gehen? Oder kann ich versuchen die Frage per E-mail klären zu können. HV antwortet sehr ungerne, sie haben mir sogar nicht geschrieben, wann genau die jährliche Versammlung von Eigentümer stattfindet. Kann ich was mit Wasser/Heizungzähler tun? Sorry für superlange Frage... Danke im Voraus!

Recht, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltungen?

Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem;

Meine Mutter wohnt am anderen der Republik und ist verwitwet (=alleinstehend) in einem Wohnblock mit 12 Einheiten.

Die Mieter sind alle nicht auf Rosen gebettet. Der Hauseigentümer macht gleichzeitig die Hausverwaltung und hier passieren Dinge, die für mich haarsträubend sind.

Der Eigentümer (=Verwalter) beschäftigt wohl nur eine 450€ Kraft für die Hausverwaltung, so dass die Mieter sehr oft mehrere Tage warten müssen, wenn sie ein Problem haben (Reparaturen in der Wohnung und der Anlage) ist das so zulässig oder gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass bei dringenen Problemen (Heizugsausfall) kurzfristig geholfen werden muss?

Auch die Nebenkostenabrechnung scheint mir nicht ganz zu passen - im letzten Jahr wurde ein Rasentraktor gekauft und auf die Mieter umgelegt, wobei ich nicht sicher bin, ob das so erlaubt ist, aber das Kuriose ist, dass der Hausmeister mit einem ganz normalen Handrasenmäher die Mäharbeiten macht. Als meine Mutter ihn mal angesprochen hat, hat er ein wenige ausweichend geantwortet , dass der Rasentraktor in der Inspektion sei.

Meine Mutter hat den Hausverwalter / Hausbesitzer mal angerufen und wollte alle Belege und Rechnungen um die Nebenkostenabrechnung zu überprüfen, er hat ihr nur gesagt, wenn sie Ärger machen will, würde er sie kündigen und die Wohnung an Flüchtlinge vermieten. Da hat meine Mutter Angst bekommen, denn der Hausmeister hat schon mal eine Mieterin vergrault und terrorisiert, bis sie dann von sich ausgezogen ist. Meine Mama hat aber nicht das Geld für einen Umzug und die Wohnung ist gerade so, dass sie sich leisten kann, auch ich verdiene in der Gastronomie gerade mal das,was ich zum leben brauche.

Jetzt die Frage - gibt es eine Aufsichtsbehörde für Hausverwaltung, wo die überpüft werden so wie z.B. das Finanzamt Betriebe überpüft? Oder was kann man sonst noch tun um sich zu wehren? Verbraucherberatung ist auch keine in der Nähe, eine Rechtsschutzversicherung hat sie leider auch nicht.. Sie würde auch gern anonym bleiben aus Angst, dass der Hausmeister sie dann auch terrorisiert.

Wer weiß Rat?

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Hausverwaltung, Nebenkosten
hausverwaltung meldet sich auf meinen stromzähler wer übernimmt den entstandenen schaden?

hi,leute

Ich bin neu in eine Wohnung gezogen,mich auch brav beim strom angemeldet und lief auch alles gut bis sich die hausverwaltung bei mir auf den stromzähler angemeldet hat.

da sich die hausverwaltung auf meinen stromzähler angemeldet hat und ich vorerst nichts davon wusste erst als ich sah das der 2 abschlag nicht abgebucht wurde von der Stromgessellschaft wurde ich stutzig und forschte nach und es kam heraus das sich die hausverwaltung auf meinen stromzähler angemeldet hat.so, da diese zu diesem zeitpunkt im urlaub war hat sich diese sache hingezogen da ich ja nichts tun konnte,da sich die hausverwaltung abmelden musste bis ich mich wieder anmelden konnte.

so und das lief bis ich wieder angemeldet war 1 jahr fast 2 jahre lang.

so meine frage ist durch den entstanden schaden seitens der hausverwaltung gegenüber mir muss die hausverwaltung komplett die rechnung übernehmen oder nur mehr als die hälfte???

und wie ist es da die hausverwaltung kündigte und nun eine neue Hausverwaltung da ist,muss die Hausverwaltung dies trotzdem übernehmen ? da hausverwaltung ,hausverwaltung ist?? oder bleibt das nun an mir hängen der entstandene schaden??

zumal der Netzbetreiber das ja auch im Computer sieht wer sich an einem Zähler anmelden und abmeldet,die wissen ja auch das ich durch die hausverwaltung rausgeknallt bin.

wäre echt super für tolle antworten

danke euch :)

Hausverwaltung, Stromzähler
defektes Schloss mitten in der Nacht - wer zahlt den Schlüsseldienst?

Hi, hier mal eine kurze Schilderung dessen was mir gestern Nacht ergangen ist.. Ich bin kurz nach 24 uhr bereits im Schlafanzug und natürlich ohne Handy^^ nochmal kurz mit meinen Hunden vor die Tür ...als ich dann wieder rein und endlich ins Bett wollte hat sich der Schlüssel im Schloss der Wohnungstür kein mm mehr bewegen lassen. Auch der Ersatzschlüssel aus meinem Auto hat sich ebenso wenig bewegen lassen. Ich bin daraufhin dann zu einem Bekannten den ich aus dem Bett klingeln musste um sein Telefon eben fürs bestellen eines Schlüsselnotdienst zu gebrauchen. Der Notdienst hat dann fast eine Stunde an meinem Schloss rum gedoktort bis ich gegen halb 3 uhr morgens endlich wieder rein konnte. Er meinte dann dass mein Schloss eindeutig hinüber wäre und hat mir ein neues eingebaut. Der ganze Spaß hat mich dann "nur" 185 Euro gekostet ...einerseits eine ordentliche Stange Geld aber andererseits habe ich da auch schon von ganz anderen Summen gehört.

Naja, heute habe ich dann gleich meine Hausverwaltung diesbezüglich kontaktiert und um Kostenübernahme gebeten. (Ich wohne erst seit Februar dort und habe auch das alte Schloss noch hier an dem sich der defekt schnell und deutlich erkennen lässt) Die haben mir am Telefon auch gleich bestätigt, dass Sie für den Mangel verantwortlich wären und entsprechend die Kosten tragen müssten, ich mich jedoch an die Hausverwaltung hätte wenden müssen. Da ich mich aber nicht direkt an die Hausverwaltung gewendet habe könnte es sein dass eine Nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich sein ...ich werde am Montag diesbezüglich bescheid kriegen.

Ich finde den Einwand dass ich mich direkt an die Hausverwaltung hätte wenden müssen jedoch etwas fragwürdig da ich nicht bei Vertragsabschluss oder der Wohnungsübergabe auf diese Bedingung hingewiesen wurde. Auch steht nichts entsprechendes in meinem Mietvertrag oder der Hausordnung. Außerdem war es mitten in der Nacht und ich habe es gar nicht in Erwägung gezogen um die Zeit noch jemanden von der Hausverwaltung ans Telefon zu kriegen. Sie meinte zwar dass sie extra für solche Fälle eine 24h Hotline hätten, aber auch darauf habe ich vorab nie einen Hinweis erhalten - Im Gegenteil, in unserem Hausflur hängt zwar eine Tafel mit diversen Nummern der Verwaltung und der Hausmeister, jedoch sind zu allen dort aufgeführten Telefonnummern jeweils Sprechzeiten angeben die bis maximal 18uhr reichen.

Meiner Einschätzung nach ist es ein Fehler der Hausverwaltung auf ihre Bedingungen nicht aufmerksam gemacht zu machen.

...was meint ihr? :-/

Mietrecht, schluesseldienst, Hausverwaltung

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