Hausverwaltung verbietet mir die Eröffnung meiner shishabar was kann ich machen?
Hallo, habe ein laden in der Stadt gekauft und meine Genehmigung von der Stadt geholt für meine shishabar und nachdem ich jetzt mit dem Umbau angefangen habe und schon ne Menge rein investiert habe kriege ich ein schreiben von der Hausverwaltung das ich dort keine shishabar auf machen darf (davor war es ein sonnenstudio und nagelstudio) hat jemand ein Tipp was ich machen kann ist wirklich dringend Danke jetzt schon mal im voraus.
2 Antworten
Ist der Hausverwalter gleichzeitig der Eigentümer des "Ladens"?
Wie soll das gehen wenn der Fragesteller den Laden gekauft hat ? (Frage gelesen ?)
Frag die HV nach der Begründung.
Aber vermutlich steht eben in der Teilungserklärung, das die Nutzung Deiner gekauften Gewerbeeinheit bestimmten Nutzungsbedingungen unterliegt. Und eine Nutzungsänderung der Verwalter zu genehmigen hat. Es kann sein, der der Verwalter dies vorsorglich verweigert hat, da er Ärger mit den anderen ET befürchtet.
Ggf. hat die Teilungserklärung auch einen Passus, sollte der Verwalter die Nutzungsart verbieten, so kann der Eigentümer dieser Gewerbeeinheit via eines Mehrheitsbeschlusses, dennoch sein gewünschtes Gewerbe machen.
Ein Gastronomiebetrieb "beeinträchtigt" die anderen Bewohner wohl deutlich stärker als ein Sonnen-/Nagelstudio. Letzteres hatte wohl auch ab 18:00 Uhr zu, sowie am Sonntag. In ein Sonnenstudio geht man rein und raus. Bei einer Gastronomie "lungern" die Raucher draußen rum und machen "Gestank" und "Lärm".
Und wie läuft das mit dem mehrheitsbeschluss ab? Danke