Wer bezahlt Rohrleitung Reinigung bei Verstopfung?

5 Antworten

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Die sanitäre Infrastruktur eines Hauses mit Eigentumswohnungen (hier die Abflussrohre) gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dies sollte so auch in der Teilungserklärung stehen. Folglich wird die Reinigung des Abflussrohres auch von der Eigentümergemeinschaft bezahlt.

Die "Ablaufteile" (ich denke du meinst den Sifon, usw.) gehören zum Sondereigentum. D.h. den Klempner muss der Wohnungeignetümer bezahlen

chriskmuc  10.01.2016, 11:25

Bestenfalls bezahlt die WEG die Reinigung des Fallrohres, wenn 10 Meter gereinigt wurden und lediglich 5 Meter "horizontal" verlaufen - so könnte ggf. die WEG "kulanterweise" die Kosten von 5 Meter übernehmen.

Auch wenn das horizontale Rohr Gemeinschaftseigentum wäre, könnte man eine Kostenerstattung ggf. lediglich auf eine Sanierung/Erneuerung beschränken. Die Verstopfung ist ausschliesslich vom jeweiligen Bewohner verursacht, so dass ggf. entsprechende Regelungen in der GO auch umgedeutet werden könnten, dass die Wartung Sache des Eigentümers ist. Da jeder ET in wohl jeder GO dazu verpflichtet wird, Gemeinschaftseigentum "pfleglich" zu behandeln.

Wer bezahlt Rohrleitung Reinigung bei Verstopfung?

Der Verursacher.

Alle Installationen wie Wasser, Gas und auch Elektroinstallation sind Bestandteil des Mietobjekts. Für all diese Installationen gilt: Der Vermieter muss sie dem Mieter in  einem gebrauchsfähigen Zustand überlassen und während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Allerdings: Ist der Mieter verantwortlich für die verstopften Rohre, dann hat dieser auch die Kosten für deren Reinigung zu tragen. Im juristischen
Sprachgebrauch ist dann die Rede von einer „nicht vertragsgemäßen
Nutzung der Mietsache“.

Ich gehe davon aus, dass Fetteinbringung und unzureichendes heißes Nachspülen im Küchenabflussrohr Ablagerungen bildetet die zu der Verstopfung führten. Die trägt der Mieter.

G imager761

berlina76  10.01.2016, 10:06

Hier geht es um Eigentümer nicht um Mieter und um die Frage wem welche Rohre zuzuordnen sind.

tapri 
Fragesteller
 10.01.2016, 10:58
@berlina76

genau. Mieter-Vermieter ist mir klar. Aber wie sieht es aus mit Eigentümer oder Gemeinschaftseigentum?

chriskmuc  10.01.2016, 11:21
@tapri

Geht "leider" zu Deinen Lasten, sofern in der GO geregelt ist, dass ab den Steigleitungen die Rohre Sondereigentum sind.

Sofern die nicht in der Wand verbaut sind, also unter Putz liegen, nicht.

Das kommt drauf an. was in der Teilungserklährung steht, was Gemeinschaftseigentum ist und was Eigentum ist.

Bei uns sind z. B. Nur die Steigleitungen Gemeinschaftseigentum die abgehenden Leitungen, die in die einzelnen Wohnungen führen, dafür ist jeder selbst verantwortlich. egal ob unter oder auf Putz

es wurden etwa 10 Meter Rohr gereinigt, die in der Wand/Mauer verlaufen. Alles unter dem Waschbecken haben wir selber sauber gemacht