Darf der Vermieter bei Kautionsrückzahlung die Bearbeitungsgebühr der Bank auf den Mieter umlegen?

5 Antworten

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Der Vermieter war verpflichtet, die Mietsicherheit getrennt von seinem Vermögen insolvenzfest anzulegen. Das hat er mittels Einrichtung eines Sparbuches getan. Eine Bearbeitungsgebühr müsste er theoretisch zahlen. Allerdings sind derlei Bearbeitungsgebühren unzulässig, auch wenn sie in den AGB stehen sollten. Hat der V. das behauptet? Oder meint das  die Bank?

Der V. braucht mittels Vordruck der Bank nur die Freigabe erklären und dir das Sparbuch aushändigen. Dann holst du dir das Geld von der Bank. Im Sparbuch steht deine Kaution zuzüglich Zinsen.

CaptainShoX 
Fragesteller
 25.01.2016, 19:28

Entschuldigt meine späte Rückmeldung und danke für die Antwort. Dein erster Satz entspricht genau dem, was auch mein Vermieter gesagt hat. Ich habe mir ja das Geld bereits über einen Bevollmächtigten zurückholen lassen. Der Grund ist, dass ich zur Zeit im Ausland lebe und bis April nicht dort vorbeischauen kann.

Der Vermieter hat behauptet, dass die Bank Ihre AGB geändert habe. Einen Beleg habe ich nicht gesehen. Das dreiste ist eben auch, dass sie 1,5 Jahre brauchen um das zurückzuzahlen und die AGB-Änderung in einem angemessenen Rückzahlungszeitraum, ja noch gar nicht wirksam gewesen wäre.

Insolvenzfest anlegen, ja. Aber wie kann ein Konto überhaupt auf meinen Namen eröffnet werden, ohne dass ich das jemals persönlich unterschrieben habe?

Du hast eine Quittung für den Kautionsbetrag. Wenn es sonst nichts auszusetzen gibt, muss Dir der Vermieter genau den Betrag zzgl. evtl. erhaltener Zinsen ausbezahlen.

Bearbeitungsgebühren der Bank sind Kosten, die der Vermieter als Verwaltungskosten zu tragen hat. Diese Kostenart ist nicht in der Betriebskostenverordnung enthalten und sind somit auch nicht über Nebenkosten umlegbar und auch sonst nicht vom Mieter zu bezahlen.

Ich habe meinem Vermieter mit der Kaution Geld geliehen

Nein, das ist nicht richtig. Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters. Sie dient als Sicherheit für den Vermieter, falls der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht erfüllt.

Nun sagte man mir, dass ich persönlich zur Auflösung des Sparbuchs erscheinen muss, deren Eröffnung ich nie eingeleitet oder unterschrieben habe.

Das ist unlogisch. Warum hat der Vermieter das Kautionskonto nicht auf seinen Namen eröffnet? So etwas wird von vielen Banken angeboten. Die Kaution muss zinsgünstig angelegt werden und die sich daraus ergebenden Zinsen stehen dem Mieter zu.

Eventuelle Gebühren sind m. E. das Problem des Vermieters.

CaptainShoX 
Fragesteller
 07.01.2016, 15:23

Eventuelle Gebühren sind m. E. das Problem des Vermieters.

Ja so hätte ich das instinktiv auch gesagt. Jedoch habe ich keine Ahnung auf welchen Paragraphen bzw. welches Gerichtsurteil  ich da verweisen müsste. Kann mir da jemand weiterhelfen?

DarthMario72  07.01.2016, 16:52
@CaptainShoX

Gesetzlich ist das nicht geregelt. Gebühren zur Einrichtung des Kontos hat der Vermieter zu tragen, bei Kontoführungsgebühren ist sich die Rechtsprechung wohl nicht ganz einig.

Hat der Vermieter dir eine Abrechnung der Bank über diese 15 € gezeigt? Denn behaupten kann man ja vieles...

Unsere Gerichte sagen ja, der Vermieter darf. Siehe ggf. auch:

die Kosten der Kontoführung und Kontoauflösung sind vom Mieter zu tragen
(vgl. Schmidt-Futterer, Mieterecht, 8. Aufl. Rn 59 zu § 551 BGB m.w.N).

Die Gebühren der Bank gehen zu lasten des Vermieters.

Er hat  das Konto angelegt.