Fahrrad zu E bike / pedelec nachrüsten erlaubt und ein paar andere Dinge?

Hi!

Ich habe nun schon sehr viel nachgeschaut aber es wird immer verwirrender.

(Wenn von nun an die Rede von E Bikes ist, meine ich pedelecs, nicht s-pedelecs

Ich hatte die Idee, ein Fahrrad mit einem E Bike Nachrüstkit aufzurüsten. Das Kit wäre eines, was nur bis 25 km/h unterstützt, der Motor hätte 250w, usw.. All das, was pedelecs haben müssen für die stvo.

Das wäre ein Kit mit einzelnen Bauteilen, also NICHT etwas wie ein Rubbee-x.

Die Komponenten hätten auch jeweils CE Zeichen.

Nun habe ich gelesen, dass man wohl, wenn man privat nachrüstet, in einem graubereich ist und es nur problematisch wird, wenn man als Händler auf diese Weise umbaut und damit ein neues Produkt kreiert.

Wie ich das verstehe, geht es dabei um das CE Zeichen, was man selbst nicht wirklich einfach bekommen kann, wenn man nicht tausende Euro dafür ausgibt.

Privat ist es aber anscheinend wieder anders und unsanktioniert, und man kann doch damit fahren, solange die Vorschriften zu Leistung, Geschwindigkeit und co. eingehalten werden?

Allerdings gilt doch ein E bike unter 25 km/h, 250w usw. als Fahrrad, nicht kraftfahrzeug und braucht weder eine Zulassung, noch einen Führerschein?

Dann verstehe ich nicht, warum (zumindest habe ich es teils so gelesen), manche Komponenten die nicht elektrisch sind, wie Federgabel und Reifen nur nach Freigabe des Herstellers ausgetauscht werden dürfen, wenn es andere Bauteile sind?

Bei einem normalen Fahrrad kann man doch auch beispielsweise andere Reifen einbauen, oder sogar eine ganz andere Federgabel?

Oder ein zig Jahre altes gebrauchtes Flohmarkt Fahrrad kann man ja auch problemlos fahren, wo vielleicht sogar manches modifiziert ist und ungeprüft? Oder irre ich mich da?

Die größte Frage ist dann aber - Wie wäre es mit der Versicherung bei einem Unfall. Da sagen gefühlt alle etwas anderes.

Die einen sagen, wenn man kein CE Zeichen für das umgebaute E Bike hat, würde die Haftpflicht Versicherung gar nichts mehr bezahlen, wenn man einen Unfall verursacht. Selbst, wenn es nicht an irgendeinem Defekt am Pedelec liegt.

Aber braucht man überhaupt ein CE Zeichen auf das Gesamte umgerüstete Rad, oder langen die CE Zeichen auf den einzelnen Komponenten?

Andere sagen auch wieder, dass die Haftpflicht immer haften muss.

Und wieder woanders wird gesagt, das das CE Zeichen nur beim Import von E Bikes /pedelecs wichtig ist, also ein ganz anderes Thema.

Und es würde dennoch als Fahrrad gilt, wenn es unter den 250 Watt etc. ist, und damit ja kein S-Pedelec usw..

Etwas von Regress habe ich auch gelesen, aber wieder andere meinten, dass Regress gar nichts damit zu tun hat und die Versicherung normal haftet.

Jemand hatte auch bei der Allianz angefragt und sie hatten bestätigt, dass sie weiterhin bei einem Unfall die Schäden, die man verursacht, abdecken würden. Das hatten sie auch telefonisch ein 2. Mal bestätigt.

In den Versicherungsbedingungen, nicht nur bei der Allianz, findet man auch nichts dazu, außer, dass Fahrräder und Pedelecs unter 25 km/h und 250 Watt, ohne Gasgriff abgedeckt sind.

Warum gibt es dann so viele unterschiedliche Stimmen?

Dann sehe ich aber wieder, dass es beispielsweise etwas wie Swytch gibt, was quasi ein normales Aufrüstkit ist, mit einzelnen Komponenten, was aber in sehr vielen Läden eingebaut wird, die mit ihnen zusammenarbeiten. Warum geht das beispielsweise, wenn der Händler dadurch doch ein neues Produkt entwerfen würde und die Haftung an ihn übergeht?

Es gibt auch einige Händler Werkstätten in Deutschland, die einem die Nachrüstkits einbauen. Müsste das aber dann nicht auch wieder unerlaubt sein?

Und sind Systeme wie Rubbee-X wieder anders geregelt ? Da sitzt ja quasi nur etwas außen auf dem Reifen drauf. (Nicht, dass das System etwas taugen würde)

Das Einfachste wäre sicherlich, einfach ein fertiges E Bike zu nehmen, aber das alles würde mich trotzdem sehr interessieren und es gibt sicherlich noch einige andere, die weitaus mehr umbauen möchten (Nicht tunen, sondern Komponenten wechseln, nachrüsten, usw.).

Was ein Durcheinander! Aber okay, ich glaube, das sind so ziemlich alle Fragen, die sich jemand jemals dazu stellen könnte 😅

Vielleicht hilft es auch anderen, die kreativ sein wollen, werkeln, bauen. Was eigentlich etwas so Wunderbares ist!

Vielen Dank für das Lesen und einen schönen Dienstag :)

Grüße

E-Bike, Pedelec
Grauzonen E-Bike Gasgriff?

Hey,

Also, ich weiß dass E-Bikes mit einem Gasgriff Illegal sind, wenn sie bis über 6km/h beschleunigen per Gasgriff.

Sagen wir jetzt, rein hypothetisch, ich fahre ein E-Bike mit einem Gasgriff, welches bis 25km/h beschleunigt.

Ab wann wäre dieses E-Bike wieder legal und würde mir nicht meinen Führerschein abziehen.

Wenn mich jetzt beispielsweise die Polizei anhält und ich etwas verändere, sodass ab dem Moment der Kontrolle der Polizei, das Fahrrad legal ist, womit würde ich theoretisch durchkommen?

Variante 1: Ich ziehe den Stecker zur Verbindung von Gasgriff und E-Bike und mache damit den Gasgriff nicht funktionsfähig. Dann hat mein E-Bike zwar einen Gasgriff dran, dieser wäre dann aber nicht installiert. Wäre das dann wieder legal?

Variante 2: Ich Stelle die maximale Höchstgeschwindigkeit (Per Einstellungen auf dem Controlboard des E-Bikes) auf 6km/h bei meinem E-Bike. Ab 6km/h hört das Fahrrad auf mich zu unterstützen, mit dem Treten als auch mit dem Gasgriff. Das wäre ja dann per Definition wieder legal, oder nicht? Dann kann die Polizei nicht beweisen dass ich mehr als 6kmh per gasgriff beschleunigt habe und ich bin fein raus.

Variante 3: Ich Stelle das Fahrrad auf eine Stufe, bei der der Gasgriff nicht unterstützen kann.

Welche Variante Würde Funktionieren und welche nicht und warum?

Keine der Varianten 100%
Variante 1 0%
Variante 2 0%
Variante 3 0%
Variante 1 und 2 0%
Variante 1 und 3 0%
Alle Varianten 0%
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