2 Antworten

Das lässt sich anhand der dürftigen Angaben nicht beantworten, da nicht ersichtlich ist, ob die Schiebehilfe bei 6 km/h abschaltet und bis wieviel km/h der Motor unterstützt. Da es an der vorgeschriebenen Beleuchtung mangelt, darf es im Auslieferungszustand jedenfalls nicht auf die Straße.

Nein, du musst noch Reflektoren, eine Glocke (Fahrradklingel) und eine Beleuchtung anbringen, damit es StVZO-konform wird.