E-Bike-Umbau durch entfernen des Akkus legal?

Hey. Ich stellte mir folgende Frage:

Für den Bikepark (abgeschlossenes, privates Gelände etc) wollte ich meinem Downhillrad eines dieser E-Motor-Umrüst-Kits verpassen. Als Felgenmotor (im Rad integriert, aber noch mit Scheibe und Kasette), 1000W, mit Daumengas. Verkehrsrechtlich absolute Katastrophe, das ist klar.

Da es ein größerer Aufwand wäre, jedes mal die alte Felge draufzuschrauben (und die hintere Schaltung durch somit andere Gangkonfiguration komplett neu einzustellen) um damit in der Gegend (Feldwege, Radwege etc) rumzufahren kam mir folgender Gedanke:

Bei einem Auto müssen alle Anbauteile ja geprüft sein - bei einem Fahrrad nicht. Selbstverständlich ist Straße fahren mit so einem Kit nicht erlaubt. Aber was ist, wenn ich den Akku (der integraler Bestandteil des Antriebssystems ist) zum Fahren auf öffentlichen Wegen entferne?

Zum einen ist motorisiertes Fahren ohne Akku zu 100% unmöglich. Wenn ich ihn nicht dabei habe, ist ein "Umrüsten mit wenig Aufwand" nicht möglich. Die Felge selbst unterliegt keiner "Zulassungspflicht" im Sinne eines Anbauteils wie am Auto, ob sie jetzt ein paar Kupferspulen drin hat oder nur so ein Reinigungs-plüschteil ist sogesehen egal - beides ändert nichts daran, dass ich nur treten kann und muss.

Zum anderen, und das ist ja das Ziel, kann ich durch die Scheibe und die Kasette mit diesem Hinterradmotor immer noch normal fahren und treten.

Sogesehen lautet die Frage: Nach Entfernung des Akkus und somit Verlust der Wirksamkeit des Motors, könnte man legal damit im Straßenverkehr teilnehmen?

(Dass es generell keine gute Idee ist, mit dem Downhillbike Straße zu fahren ist klar, in der Praxis wären es höchstens Fahrradwege.)

Polizei, Mountainbike, Recht, E-Bike

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