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Ablehnungsbescheid! Kann mir jemand weiter Helfen?

Guten Morgen alle zusammen,

ich habe die Woche ein Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit bekommen. Sie auf dem Bild.

Laut dem Schreiben, habe ich mich nicht im "eServices" als arbeitslos gemeldet. Als ich letzte Woche im "eServices" den Antrag für Arbeitslosengeld beantragt hatte, habe ich mich als arbeitslos gemeldet, sonst wäre es nicht weiter gegangen.

Ich meine, es gibt von 1 bis 12 Seiten, die ich nacheinander ausfüllen musste. Ich kann mich nicht mehr so gut daran erinnern, aber ich bin mir sicher, dass ich mich arbeitslos meldete. Laut dem Schreiben, hätte ich es separat machen müssen und nicht im Antrag vom Arbeitslosengeld 2.

Ich wusste nicht, dass seit diesem Jahr neue Regeln bezüglich des Arbeitslosengeldes gibt. Ich habe das auch nicht zum Ersten Mal gemacht. Ich beantragte Arbeitslosengeld 2, schon 3bis 4-mal und da hat es auch ohne Probleme geklappt. Mir ist bewusst, dass ich ein Widerspruch einlegen muss und dass innerhalb einen Monat.

Könnt Ihr mir bitte weiterhelfen. Welche Begründungen kann ich formulieren, sodass ich auch mit dem Widerspruch eine weitere Chance bekomme.

P.S. Ich möchte meine Mama nicht enttäuschen. Hab es für Sie immer gemacht und bis jetzt hat es auch jedes Mal geklappt.

Sie hat immer das Vertrauen in mir gehabt. Ich wäre euch wirklich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Kundi123614

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ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Widerspruch, Ablehnungsbescheid

Hartz 4 wohnen mit den Eltern, Hilfe Wiederspruch Schreiben?

Hallo
Sehr geehrte Community

Ich habe zum ersten Mal Hartz 4 beantragt.

Ich 27 Jahre alt wohne zusammen mit meiner jüngere Schwester (20J) Studentin (kein Einkommen) und mit meiner Mutter (Einkommen) in einer 90qm Mitwohnung.

Die Wohnung gehört meiner Mutter und sie steht auch im Mietvertrag.

Ich beteilige mich mit 300€/Monat an den laufenden kosten.

Während der Bearbeitung der notwendigen Papiere bin ich schon häufiger über die Begriffe:

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft gestolpert.

Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Siehe Video: ...

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Laut Internet Recherche haften Geschwister nicht für andere Geschwister!

Wenn ich bei Google folgendes eingebe:

„Hartz 4 wohnen mit den Eltern“      ->     kommt folgendes Ergebnis:

Bei Hartz 4 bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wer über 25 beziehungsweise genau 25 Jahre alt ist. ... In diesem Fall kann keine Vermutung für ein gegenseitiges finanzielles Aufkommen bestehen und der Regelsatz des ALG-2-Empfängers bleibt unberührt.“

Das heißt ich würde den vollen Harz 4 Regelsatz bekommen.

Aber …

„Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten. „

Das wäre für mich nachteilhaft.

Ich muss diesbezüglich einen Widerspruch schreiben und ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Ich bitte um Beispiel Formulierungen

https://www.youtube.com/watch?v=yha-jRiko74

Mit freundlichen Grüßen

Flo

Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch

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