Kündigung?
Wir sind von unserer Vermieterin, eine Woche vor Weihnachten, wegen angelblichen Eigenbedarf, gekündigt worden. An dem Tag waren wir so Kopflos, das wir bei ihrem Anwalt sofort Widerspruch eingereicht haben. Mit unserem Anwalt konnten wir erst 3 Tage später sprechen (Corona) er meinte das hätten wir nicht tun sollen und nun abwarten müssen, bis die sich melden und uns dann bei ihm melden sollen !? Aber das kann ja lange dauern, bis die sich melden, da wir bis zum 30.6. Zeit haben.
Da wir aber unter diesen Umständen, auch nicht mehr bei ihr wohnen möchten und uns schon auf die Suche nach Wohnungen begeben (unsere Kündigszeit beträgt 3 Monate) unsere Frage: kann man den Widerspruch zurückziehen und es ausschließlich dem Anwalt vom MSB überlassen? Leider erreichen wir unseren Anwalt erst nach dem 10.1. und bevor wir wieder etwas falsch machen frage ich lieber hier!
Allen ein gesundes neues Jahr ohne Ärger und liebe Grüße Maritta
4 Antworten
Was passiert ist, ich nun mal geschehen.
Aber ab sofort gilt: Keine weiteren Aktivitäten ohne Euren Anwalt.
Der sollte auch wissen, wie Ihr bei bestimmten Szenarien noch etwas finanzielle Entschädigung für Euch herausgeholen kann, etwa Übernahme der Umzugskosten in Eure neue Bleibe.
klar, Mandat zurückziehen, rechnung zahlen ;)
und steht im Kündigungsschreiben auch drin, für WEN die Wohnung genutzt werden soll??
Das währe ja schon mal wichtigste Info um den Eigenbedarf zu begründen
Ja der Sohn mit Familie, der in Bieberach ein Haus besitzt und hier gegenüber ein großes Haus von den Eltern geerbt haben soll, was uns die Nachbarn erzählt haben?? Außerdem ist die Wohnung so geschnitten für 2 Personen und nicht für eine Familie! Unsere Vermutung geht dahin, das das Hausmeisterehepaar uns schon vor 1 Jahr erzählt hat, sie suchen sich eine andere Wohnung mit Balkon und dann ausziehen. (wir haben Balkon) So vermuten wir wird es sein???
Gerade "Eigenbedarfskündigungen" entsprechen häufig nicht den formalen Bedingungen. Es war also tatsächlich einen Fehler, den gegnerischen Anwalt frühzeitig darauf hinzuweisen. Das hat die Verhandlungsposition eures eigenen Anwalts geschwächt.
Es läuft sowieso in fast allen Fällen darauf hinaus, dass der Auszug nur verzögert werden kann. Es geht also nur um den finanziellen Ausgleich, den man dabei erreichen kann.
Da wir zu dem Entschluss nun gekommen sind, so schnell wie möglich raus wollen, wenn dir die entsprechenden Wohnung gefunden haben!
Wenn die Kündigung unbegründet ist - z.b. kein realer Eigenbedarf - dann macht es wenig Sinn den Wiederspruch zurückzuziehen.
Außerdem habt ihr ja nicht sofort eine Neue.
Schon deshalb ist der Wiederspruch wichtig damit ihr nicht auf der Straße steht.
Umzugskosten, Zeit, neue vergleichbare Wohnung sind doch Gründe genug für den Wiederspruch.
Verstehe nicht warum Ihr euch einfach so übers Ohr hauen lassen wollt
In München wäre man froh wenn man so viel Glück hätte
Aber dennoch, es fallen Umzugskosten ... an.
Das stimmt, aber da wir in Donaueschingen bleiben wollen, nur nicht mehr bei so einer scheinheiligen Vermieterin. Im Ort kann man vieles selbst machen bzw der Sohn mit Hilfe von Soldaten, geht es ruckzuck, sagt er 😉
Drotzdem würde ich die scheinheiligen Vermieter nicht ungeschoren davonkommen lassen, und selbst für privaten Umzug bezahlen lassen
Zum suchen haben wir 6 Monate Zeit und haben schon eine schöne gefunden, bzw. noch eine weitere in Aussicht?