Widerspruch – die besten Beiträge

Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

Recht, Berufsgenossenschaft, Verletztenrente, Widerspruch, Widerspruchsrecht, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Christentum: Warum gibt es Abrogation in der Bibel?

In der Bibel werden nicht nur einzelne Verse abrogiert, sondern das gesamte "Alte Testament" (Alter Bund), und die darin beschriebenen Bündnisse Gottes mit den Menschen.

Laut christologischer Lehre hebt der "Neue Bund" den "Alten Bund" auf.

In der Theologie spricht man von Abrogation.

Abrogation des Alten Bundes im Christentum

Laut der christlichen Lehre werden auch Teile des "Neuen Testaments" abrogiert.

So findet beispielsweise bezugnehmend auf das Neue Testament eine Abrogation hinsichtlich folgender Aussagen von Jesus statt:

"Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen.
Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht.
Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich.
Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen."

[ Matthäus 5,17-20]

Vor seiner Kreuzigung sagt Jesus, dass die Gesetze vom Alten Testament, ihre Gültigkeit nicht verlieren werden.

D. h. dass der Alte Bund bestehen bleiben wird, bis Himmel und Erde vergehen.

Nach seiner Kreuzigung soll Jesus laut der Bibel gesagt haben:

"Desgleichen auch den Kelch, nach dem Abendmahl, und sprach: Das ist der Kelch, das neue Testament in meinem Blut, das für euch vergossen wird."
[Lukas 22:20]

Die christologische Interpretation aus einer Kombination derartiger Verse abrogiert schlussendlich die Aussagen von Jesus, die er vor seiner Kreuzigung gemacht hatte. Und damit Teile des Neuen Testaments.

Bild zum Beitrag
Religion, Jesus, Christentum, Bibel, Gott, Theologie, Widerspruch

Widerspruch gegen Polizei Absage einlegen?

Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei beworben. Da ich in meiner Kindheit und im Jugendalter an ADHS litt und auch Medikamente nahm, gab ich dies in beiden Bewerbungen an. Außerdem, da ich wusste, dass ADHS ein Grund für Ausschluss sein kann (PDV 300), bat ich meine Psychologin ein Psychologisches Gutachten anzufertigen, dass ich beiden Bewerbungen beifügte.

Die Bundespolizei hat mich nach Akteneinsicht zum Bewerbungsverfahren eingeladen, währen die Landespolizei mich aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausschließt. Die Begründung lautet das eine solche Erkrankung niemals ganz verschwindet und ich Anfang 2020 nochmals Ritalin La 20 mg verschrieben bekam. Ihr erinnert euch sicher, dass das zum Beginn des ersten Lockdowns war mit Schulschließungen. Ich befand mich zu dieser Zeit noch in der J1 an einem Sozialen Gymnasium und da ich sorge hatte, dass ich den Online Unterricht nicht schaffe bat ich um ein neues Rezept. (Die Jahre davor habe ich schon sehr selten Ritalin genommen) Die Sorgen waren völlig unbegründet und so habe ich kaum etwas von dem Ritalin genommen.

Nun möchte ich Widerspruch gegen diese Absage einlegen und hoffe ihr könnt mir bei der richtigen Formulierung helfen.

Antworten wie, kannst du dir sparen und bringt eh nichts könnt ihr euch sparen. Nur zur Frage.

Hier mein erster Entwurf:

Widerspruch zur Ablehnung vom 15.01.2021 Aktenzeichen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22.12.2020 habe ich mich bei der Landespolizei Baden-Württemberg beworben. Ich gab an, in meiner Kindheit und im Jugendalter, an ADHS gelitten und in Behandlung gewesen zu sein. Da ich wusste, dass dies nach PDV 300, zu einem Ausschluss führen kann, bat ich meine Kinder- und Jugendpsychologin ein psychologisches Gutachten anzufertigen, dies lag ebenfalls meiner Bewerbung bei der Bundespolizei bei. Nun wurde ich am 20.01.2021 darüber informiert, dass ich trotz des Gutachtens von Ihnen aus dem weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen wurde. Dies geschah auch, ohne mich am Auswahltest teilnehmen zu lassen und mich polizeiärztlich zu untersuchen, um den Einzelfall zu überprüfen. Mit dieser Entscheidung bin ich nicht einverstanden. Daher lege ich Widerspruch ein.

Zur Begründung:

Ihre Absage stütz sich darauf, dass Personen mit ADHS psychisch instabil sein können, dennoch gibt es den Einzelfall, der hier nicht überprüft wurde. Außerdem bestätigte ein Schreiben meiner Kinder- und Jugendpsychologin (Name), dass ich zu allen Qualitäten gut orientiert bin und sie keinen Grund sehe, dass ich nicht am Auswahlverfahren teilnehmen und später den Polizeiberuf ausüben kann. Die Prognose äußert sich in keinem Fall negativ über meine zukünftige Entwicklung. Ebenfalls wie ich in meiner Bewerbung angegeben und oben bereits erwähnt habe, habe ich mich bei der Bundespolizei beworben. Dort wurde ich, trotz des Wissens, um mein ADHS, eingeladen am Auswahltest teilzunehmen.

Daher bitte ich, Ihre Entscheidung zu überprüfen.

Studium, Schule, Bewerbung, Polizei, Recht, Widerspruch, Ausbildung und Studium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Widerspruch