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Widerspruch gegen Berufsgenossenschaft - Beginndatum der Bewilligung einer Erhöhung der Rente richtig?

Hii,

ich überlege einen Widerspruch gegen einen Bescheid der Berufsgenossenschaft einzulegen.

Folgender Hintergrund:

Ich hatte vor längerer Zeit einen Wegeunfall welcher über eine Berufsgenossenschaft versichert war. Aufgrund dieses Unfalls erhalte ich eine Rente. Aktuell liegt meine Minderung der Erwerbsfähigkeit bei 60. Ich stellte vor über einem Jahr einen Antrag auf Erhöhung meiner Rente wegen Schwerverletzung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ich habe noch keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Demzufolge, da ich aufgrund der MdE und keinen Anspruch auf Rente aus der DRV habe, stellte ich den Antrag, denn beides sind Voraussetzungen für den Antrag. Es fand natürlich eine arbeitsmedizinische Begutachtung statt, welche letztendlich Anfang diesen Jahres erfolgte.

Nun kam nach langem warten der Bescheid. Ich kann bis auf weiteres keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sprich nicht einmal 3 Stunden täglich arbeiten. Mir wird jetzt die Erhöhung der Rente bewilligt.

  • Der Beginn der Erhöhung der Rente ist allerdings ab dem Folgemonat der Begutachtung. Ist das rechtens? Ich überlege halt den Widerspruch einzulegen, da ich weit im voraus den Antrag stellte. Sollte somit nicht der Beginn der Erhöhung der Rente ab Antragsstellung sein bzw. zumindest ab dem Folgemonat des Antrages?

Ich hoffe mir kann jemand diese Frage beantworten. Ich bin mir einfach unsicher ob der Bescheid wirklich richtig ist. Ich komme zudem nicht mit meiner Sachbearbeiterin von der Berufsgenossenschaft klar, weswegen aktuell veranlasst wird das ich eine neue Sachbearbeiterin gestellt bekomme. Aber Aufgrund der Erfahrung mit meiner Sachbearbeiterin habe ich aktuell kein Vertrauen mehr in Ihre Aussagen.

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Christentum: Warum gibt es Abrogation in der Bibel?

In der Bibel werden nicht nur einzelne Verse abrogiert, sondern das gesamte "Alte Testament" (Alter Bund), und die darin beschriebenen Bündnisse Gottes mit den Menschen.

Laut christologischer Lehre hebt der "Neue Bund" den "Alten Bund" auf.

In der Theologie spricht man von Abrogation.

Abrogation des Alten Bundes im Christentum

Laut der christlichen Lehre werden auch Teile des "Neuen Testaments" abrogiert.

So findet beispielsweise bezugnehmend auf das Neue Testament eine Abrogation hinsichtlich folgender Aussagen von Jesus statt:

"Ihr sollt nicht meinen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen.
Denn wahrlich, ich sage euch: Bis Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis es alles geschieht.
Wer nun eines von diesen kleinsten Geboten auflöst und lehrt die Leute so, der wird der Kleinste heißen im Himmelreich; wer es aber tut und lehrt, der wird groß heißen im Himmelreich.
Denn ich sage euch: Wenn eure Gerechtigkeit nicht besser ist als die der Schriftgelehrten und Pharisäer, so werdet ihr nicht in das Himmelreich kommen."

[ Matthäus 5,17-20]

Vor seiner Kreuzigung sagt Jesus, dass die Gesetze vom Alten Testament, ihre Gültigkeit nicht verlieren werden.

D. h. dass der Alte Bund bestehen bleiben wird, bis Himmel und Erde vergehen.

Nach seiner Kreuzigung soll Jesus laut der Bibel gesagt haben:

"Desgleichen auch den Kelch, nach dem Abendmahl, und sprach: Das ist der Kelch, das neue Testament in meinem Blut, das für euch vergossen wird."
[Lukas 22:20]

Die christologische Interpretation aus einer Kombination derartiger Verse abrogiert schlussendlich die Aussagen von Jesus, die er vor seiner Kreuzigung gemacht hatte. Und damit Teile des Neuen Testaments.

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Religion, Jesus, Christentum, Bibel, Gott, Theologie, Widerspruch

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