Bezahlt das Amt den Führerschein?(bitte Vorgeschichte lesen )?

4 Antworten

Das Amt bezahlt dir einen Führerschein, wenn du eine Jobzusage hättest, die aber mangels Führerschein abgelehnt wird.

Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:03

Das dachte ich auch aber meine Sachbearbeiterin am Telefon ist halt dagegen und meint schick es mal zu ich glaube aber es wird abgelehnt und will es nicht begründen sie will mich lieber in einen 1 euro job reinstecken und ich habe eine feste jobzusage schriftlich

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Du wirst im Nachhinein keine Bewilligung hinsichtlich der Kosten zum Führerschein erhalten.

Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:04

Aber wieso ? Ich habe eine feste jobzusage

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Führerschein vom Jobcenter

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse B belaufen sich auf ca. 1.500 bis 2.200 Euro. Für Hartz IV Empfänger ist dieser Preis kaum selbst zu bezahlen. Aus diesem Grund ist eine Kostenübernahme durch das Jobcenter denkbar – einen grundsätzlichen Rechtsanspruch darauf haben Leistungsberechtigte jedoch nicht.

Führerschein vom Jobcenter: Voraussetzung

Das Jobcenter übernimmt nicht in allen Fällen die Kosten für einen Führerschein der Klasse B. Eine Kostenübernahme für den Sonderbedarf ist nur dann möglich, wenn der Führerschein konkret der Beendigung der Arbeitslosigkeit dient. Bei der Beantragung der Kostenübernahme für einen Führerschein müssen dem zuständigen Sachbearbeiter also triftige Gründe in Zusammenhang mit der Arbeitssuche genannt werden. Die Finanzierung eines Führerscheins liegt dann im Regelfall im Ermessen des Jobcenters.

https://www.hartziv.org/blog/20200610-fuehrerschein-bei-hartz-iv-wann-zahlt-das-jobcenter.html

Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:06

Das habe ich bereits im Internet gelesen meine frage lautet eher was kann ich dagegen tuen wenn sie auf ihrer Meinung besteht

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andie61  25.07.2021, 20:09
@Nab22

Wenn Du dazu einen schriftlichen Bescheid hast Widespruch einlegen,so etwas beantragt man formlos schriftlich,dann muss die Ablehnung auch schriftlich erfolgen mit Begründung,dem kann man dann gezielt widersprechen.

Dein Problem ist auch das Du mit dem Führerschein schon angefangen hast,so etwas muss vorher beantragt werden.

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:12
@andie61

Ich habe das Jobangebot jetzt erst erhalten ich wollte den führerschein langsam beenden hatte kein Zeit Druck jetzt muss ich ihn aber bis 1.10 fertig haben und deshalb wende ich mich ans jobcenter dafür aber ich verstehe halt nicht was sie dagegen hat

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:13
@andie61

Und ich möchte keine Kosten zurück erstattet bekommen sondern nur das bezahlt bekommen was noch fehlt oder halt als Darlehen damit ich es zurück zahlen kann

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andie61  25.07.2021, 20:13
@Nab22

Dann wende Dich an ihren Vorgesetzten

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:13
@andie61

Und wenn er auch ihrer Meinung ist 😓

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andie61  25.07.2021, 20:14
@Nab22

Dann klage vor dem Sozialgericht auf Kostenübernahme.

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:16
@andie61

Es ist also schon sehr denkbar das es durchgeht ?

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andie61  25.07.2021, 20:27
@Nab22

Dein Problem ist da Du den Führerschein schon angefangen hast,somit auch bereit warst die Kosten selber zu tragen.Das Dir ein Jobangebot dann gemacht wurde mit der Bedingung einen Führerschein zu haben ist dann wenn ich das richtig verstehe erst später gekommen wo Du schon dabei warst,somit hast Du da nicht wirklich gute Karten.Erst das Jobangebot,dann den Antrag auf Kostenübernahme für den Führerschein wäre die Reihenfolge gewesen wo eine Ablehnung nicht wirklich zu begründen wäre,aber so sieht es mau aus für Dich.

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:28
@andie61

Das glaube ich aber eher weniger da wenn ich noch nicht angefangen hätte bräuchte ich ja paar Monate bis ich ihn hätte so wäre ich in ein paar Wochen fertig und ich kann dem.jobcenter auch sagen das ein Freund mir es vorgestreckt hat und jetzt auch nicht mehr kann

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andie61  25.07.2021, 20:34
@Nab22

Als Du mit dem Führerschein angefangen hast hattest Du die Jobzusage noch nicht,und nur das interessiert das Jobcenter,und das ist der ausschlaggebene Punkt

"einen grundsätzlichen Rechtsanspruch darauf haben Leistungsberechtigte jedoch nicht."

Das ist eine Ermessensfrage der Sachbearbeiterin,wie geschrieben,Du kannst vor dem Sozialgericht gegen die Entscheidung klagen.

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:35
@andie61

Ich hab vor 2 Jahren dem angefangen also ich glaub halt nicht das das der ausschlaggebende Punkt ist

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:35
@andie61

Und habe ih immer wieder verlängert deshalb glaube ich nicht das es wenn so abgelehnt wird sie glaubt eher ich würde die Stelle nicht behslten aber das kann man doch nie voraussagen

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andie61  25.07.2021, 20:42
@Nab22

Ich kann Dir da nichts weiter sagen als das was ich Dir schon geschrieben habe,und bei allem nötigen Respekt,aber Deine Texte ohne Punkt ,Komma und Absätzen sind eine Zumutung für jeden der sie lesen muss.

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Nab22 
Fragesteller
 25.07.2021, 20:43
@andie61

Ich habe einfach keine Lust auf meine Rechtschreibung zu achten man weiß doch was ich meine du versuchst nicht zu helfen sondern eher zu besserwissern

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andie61  25.07.2021, 20:51
@Nab22

Aha,Du hast keinen Bock Dir bei der Fragestellung etwas Mühe zugeben,erwartest das dann von allen die Dir helfen wollen sich durch das teils wirre geschreibsel duchzuarbeiten und wenn man dann versucht Dir zu helfen kommst Du einen auch noch dumm,das hat nichts mit Besserwissen zu tun sondern mit Wissen was Dir komplett fehlt sonst müsstest Du ja hier nicht fragen!

Für mich wars dann hiermit auch,ich helfe wirklich gerne,aber ich muss mir dann von jemanden wie Dir nicht dummkommen lassen,und Tschüss.

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