Vermieter – die besten Beiträge

Kritik an meinem Hausgrundriss?

Hallo, ich plane aktuell ein Haus für 2-3 Personen. Kinder weiß ich noch nicht ob ich will. Im Alter sollte die untere Etage ggf. separat nutzbar sein. Keller ist nicht geplant - ist eben ein Zusatzkostenfaktor von fast 100k€. Das Haus hat 11x9m.

  • Bin offen für konstruktive Änderungsvorschläge und Anmerkungen.
  • Stauraum ist bei mir HWR, Büro, Ausbau der Treppe als Garderobe, ein Schuppen hinter dem Carport mit 24m² und ein kalter Dachboden. Das schwarze Ding ist die Luke.
  • Der Flur im OG ist minimal aber effizient - ist ja nur Verkehrsfläche.
  • Der Technikraum erscheint zwar groß aber der Platz wird auch gebraucht, soll auch der Wäscheständer hin, da das "Wäschedreieck" Bad - WM - Ankleide kompakt sein soll
  • Die 24er Wand entlang der Längsrichtung ist übrigens eine tragende Wand, von dem her eher nicht verschiebbar.

Danke schonmal für eure Anmerkungen.

Klar Wohnbereich offen lässt sich immer streiten - ich mach die Küche offen, weil: Die Unordnung in dei Speis ausquartiert wird, sprich die Geräte usw... ich eine Lüftungsanlage habe welche die Luft in der Küche absaugt, Frischluft im WZ reinkommt, somit die Gerüche Richtung Küche gedrückt werden. Evtl. könnte man die Couch noch mit einer Schiebetür abtrennen - mir gefällt das mit dem Raumteiler als Regal aber auch gut.

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Vermietete Räume: Überbelegung und Fehlnutzung?

Ein Mietvertrag wurde zwischen zwei Hauptmietern und dem Vermieter geschlossen.

Vereinbart wurde, dass die Nutzung des Mietobjekts für vier Personen vorgesehen ist und dass Änderung der Nutzung, Überlassung oder Untervermietung der Räume nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig sind.

Inzwischen wohnen im Mietobjekt bis zu acht Personen, während vier Personen offiziell im Mietobjekt gemeldet sind.

Der Vermieter erfährt, dass er nicht berechtigt sei, Auskunft darüber zu bekommen, wer genau, wann, wie lange und wie oft die anderen Personen vier sich in den vermieteten Wohnräumen aufhalten. Der Grund dafür ist, dass es nahe Familienangehörige sind, für die ein berechtigtes Interesse bestehe, in den Mieträumen zu wohnen.

Unter die nahen Familienangehörigen können sich auch deren Freund/innen mischen, sodass eine Meldepflicht eines Teils der zusätzlichen Bewohner*innen besteht. Allerdings ist die Chance gering, in diesen unklaren Verhältnissen festzustellen ob und wenn ja wie lange und häufig familienferne Personen im Mietobjekt wohnen

Zwei Nebenwirkungen der Überbelegung und Fehlnutzungen sind, dass

a) ein kleines Gäste-WC mit Dachschräge als Bad nacheisbar von vier Personen genutzt wird. Eine Verstopfung des WCs wurde soeben (kosten-)aufwendig behoben. Ob die Mieter versichert sind bzw. die Rechnung in vierstelligem Bereich zahlen können, wird in den nächsten Tagen mit den Mietern geklärt.

b) ein Zelt auf der Terrasse dauerhaft aufgebaut wurde. Der Übergang zwischen dem Haus und dem Zelt bildet eine dauerhaft ausgerollte Markise, die zum Sonnenschutz und nicht als Regendach eingesetzt werden darf. Auch hier wird in den nächsten Tagen ein Gespräch mit den Mietern geführt.

Die Fragen des Vermieters sind:

Wie kann er geltend machen, dass ihm die Überlassung der Mieträume und -Gegenstände an die Mieter mit ihren Mitbewohner*innen- oder Untermieter*innen nicht zugemutet werden kann?

Könnte er dazu fordern, dass die Raumnutzer*innen, die sich über die vier Personen hinaus im Mietobjekt aufhalten, klar definiert werden und sie ihre Nutzungszeiten genau angeben?

Wann ist die Grenze erreicht, bei der die Fehlnutzung von Räumen und Gegenständen als solche anerkannt wird, mit der die Abnutzung des Mietobjekts unverhältnismäßig stark beschleunigt ist?

Es kann jetzt schon sein, dass die beiden Hauptmieter die bis heute eingetretenen Schäden im WC und an der Markise nicht ausgleichen können.

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Mietrecht kühlschrank?

Ich bin aus meiner Wohnung zu meinen Eltern zurückgezogen. Ich habe ein Übergabeprotokoll mit meiner Vermieterin durchgeführt , wo 2 kleine Mängel festgestellt wurden , die jedoch für diesen Fall irrelevant sind.

2 Tage später hatt mich die Vermieterin kontaktiert und hatt mir Fotos geschickt von der Innenseite des Kühlschranks , wo sich 3 Einrisse befanden .

Die Vermieterin hatt nun einen Kühlschrank für ca. 540€ + Montagekosten veranlasst wobei der Endbetrag bei ca.1080€ liegt .

Das Problem jedoch ist , das ich zu dem Zeitpunkt, als ich in der Wohnung gelebt habe noch keine Risse zu sehen waren.

Ab Dezember stand die Wohnung leer(2 monate) , angemeldet war ich auf die Wohnung jedoch bis Febrauar.

Nun stellt sich die Frage :

Würde es sich lohnen mit so etwas vor Gericht zu gehen und wie hoch sind die Chancen das ich die Kaution zurück bekomme (1220€) , oder wenigstens ein Teil davon , weil ich der Meinung bin das ich vorallem die Monatagekosten des neuen Kühlschranks nicht zu tragen habe .

Ein kleines Problem wäre , das eine Firma schon da war und gesagt hatt , das es ausgeschlossen ist , dass die Risse durch einen Monatage oder Qualitätsmangel entstanden sind. 

Wie ich ihnen jedoch bereits gesagt habe , hatt mir die Vermieterin auch keine Möglichkeit gegeben um den Mangel selbst zu beseitigen.

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Problem mit WG Mitbewohner unerlaubter Mitbewohner der nicht in Wohnung gemeldet ist?

Hallo Gemeinschaft

Schwierige Situation

Am 01.01.24 bin ich bei meiner Zwillings Schwester in ihre 2ZKB Wohnung mit Eingezogen, und habe die Ergänzung des Mietvertrages Unterschrieben. Ungefähr im Januar 01.01.25 fingen langsam die Probleme an. Ich habe in ein Jahr wirklich sehr viel in der Wohnung getan die Küche war nicht aufgebaut. Also nahm ich mich die Sache an habe die Arbeitsplatte zurecht gesägt die Spüle eingebaut und vieles mehr. Seit Januar 2025 war ihr neuer Verlobter Dauergast bei uns, was ich Anfangs echt noch Geduldet habe. Dann habe ich Erfahren das sie Schwanger ist. Was mich sehr gefreut hat. Also bat ich Sie Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen.Für einen Mieterwechsel für ihren Verlobten. Als Antwort hat sie vom Vermieter bekommen wer er überhaupt ist und hat ihr nur eine Mieterbescheinigung für sie alleine Ausgestellt wo nur ihr Name drauf Stand. Ich hätte zu diesem Zeitpunkt eine Wohnung in Aussicht gehabt. Anstatt sie daraufhin um ein Termin bei dem Vermieter bittet damit der Verlobte ihn Kennenlernt. Hat sie es schleifen gelassen. Grund eine Bedarfsgemeinschaft gibt weniger Geld. Ab Anfang März hatte der Boiler eine Fehlermeldung also kein warm Wasser mehr ich hatte zu dem Zeitpunkt viele Vorstellungsgespräche für eine neue Arbeitsstelle und Wohnung Besichtigungen. Zum Glück habe ich auch eine Firma gefunden die mir eine Chance gab, da ich der Meinung bin das jeder seinen Teil zu der Gesellschaft beitragen sollte. Seit Ende März wo ich den Arbeitsvertrag Unterschrieben habe und ich meinen ersten Lohn April bekam hat sie sich komplett verändert, Sie macht nur noch Stress. Ich solle für die Wartung des Boiler aufkommen da sie ja jetzt ein Kind bekommt doch ich habe ihr Gesagt dass sie dem Vermieter erst Mal ein Einschreiben schicken soll mit einer Frist. Der Verlobte möchte die Wohnung nicht verlassen. Also habe ich gestern die Fristgerechte Kündigung ergänzt heute auf Fristlos. Da ich es nicht mehr aushalte. Ob meine Kündigung Rechtskräftig ist weiß ich nicht den Mietvertrag möchte meine Schwester mit nicht aushändigen ich habe nur die Ergänzung Unterschrieben damals. Die beiden Mobben mich regelrecht Sozial Schmarotzer sind die beiden Lassen sich alles vom Amt Bezahlen weder sie geht Arbeiten noch der Verlobte Hauptsache die beiden haben verschiedene Miet Verträge um noch mehr Geld vom Staat zu Kassieren weder der Verlobte ist gewillt zu Arbeiten noch besucht er eine Maßnahme noch Sie

Ich gehe Lebensmittel für meine Arbeit kaufen am nächsten Tag sind die weg gegessen ich habe echt keine Lust ihren Verlobten durch zu füttern damit er sich 3 Samen die zu Pflanzen werden kaufen kann und zusätzlich 50g Weed

Von der Erstausstattung haben die teilweise Gebrauchte Möbel Gekauft fürs Baby und ein Kinderwagen vom Rest Geld haben die sich eine Growbox gekauft. 3 Cannabis Pflanzen sind auch schon in unsere Wohnung der Verlobte Tut ihr echt nicht gut.... Aber bezahlt er für den Strom Nein

Der Verlobte kifft in der Küche das ist in Ordnung

Ich Rauche eine Zigarette in mein Zimmer ich qualme ja die ganze Bude zu, und sie macht Stress

Am liebsten würde ich zu Polizei gehen um den des Hauses Verweisen zu lassen. Doch dann drohen die mir das ich Terror machen würde und bedrohen mich die Wohnung zu Verweisen nur der Unterschied ist ich bezahle Miete der Freund nicht und er hat seine eigene Wohnung kann ich bei diesen Gegebenheiten fristlos kündigen oder wird es womöglich ein Rechtsstreit geben Nächsten Monat irgendwann hat meine Schwester die Entbindung kommt das Jobcenter für die komplette Miete dann auf dann könnte ich wirklich in einer Notunterkunft gehen

Wohnung, Vermieter

Der aktuelle Vermieter in Mieterselbstauskunft?

Hallo,

Ich werde demnächst umziehen. Einer der Gründe ist, dass ich mit meinem Vermieter absolut nicht klar komme und einfach da weg will ohne Stress. Es gibt da viele persönliche Gründe, aber vorallem, weil er mir mitten im Winter (während ich eine lautstarke Bronchitis hatte, die er definitiv mitbekommen hat, weil er über mir lebt) die Heizung abgestellt hatte (ich hätte zu viel geheizt - es ist eine Kellerwohnung und es ist unglaublich schwer, die 25m² im Januar bei -10°C warm zu halten), ich meine Räume nie ganz privat habe (die Küche ist von dem Rest meiner Räume durch den Hausflur abgetrennt und es gibt keinen Schlüssel für die Küche) und er auch öfters belanglosen und teils demütigenden Smalltalk führen will (einmal stand ich nur im Bademantel in der Küche) und mich bei den Nachbarn schlecht gemacht hat. Die Wohnung war ein Schnapper, um schnell von meinen Eltern wegzukommen in meine Unistadt. Mittlerweile ist auch überall Schimmel durchgekommen (weil diese Wohnung so schlecht zu lüften wie sie zu heizen ist), den ich natürlich immer dokumentiert habe, aber ich reagiere auf Schimmel mit Hustenanfällen und lebe mittlerweile eigentlich nur noch bei meiner Freundin und komme nur zur Wohnung, um zu lüften, Wasser durch die Rohre laufen zu lassen etc, weil ich sonst nicht schlafen kann durch den Husten.

Nun möchten die meisten Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wo man die Kontaktdaten des jetzigen Vermieters angeben soll. Ich möchte allerdings, dass mein jetziger Vermieter so wenig wie möglich erfährt darüber, wohin, warum und mit wem ich umziehe. Er ist einfach generell unangenehm und ich will keine Konfrontation.

Kann ich den neuen Vermietern sagen, dass sie bestimmte Dinge bei einer Kontaktaufnahme verschweigen sollen? Ich habe auch Angst, dass mein jetziger Vermieter ein schlechtes Bild über mich malt bezüglich Heizungsnutzung und den Schimmel, der schon da war, nachdem ich einen Monat erst die Wohnung hatte, aber den er natürlich auf mich schieben könnte etc. Kann ich bei der Mieterselbstauskunft schon sagen, dass er wahrscheinlich unproportional schlechte Dinge über mich aussagen würde, nur, damit ich keine andere Wohnung bekomme?

Nein, ich möchte nicht gegen meinen aktuellen Vermieter rechtlich vorgehen oder sonst was. Ich will einfach raus da, aber ich befürchte, er würde das verhindern wollen, weil er ja trotzdem Geld machen will.

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