Vermieter – die besten Beiträge

Ist das Betrug was der Vermieter macht?

Hallo, folgendes Problem. Mein Vermieter hat nach nichtmal 5 Monaten die Nebenkosten erhöht worauf ich im März gekündigt habe. Also ist die Kündigungsfrist ja bis Juni. Ich bin Ende April nach Italien gezogen, da ich dort schon Arbeit gefunden habe und ich dann gesagt habe das ich bis Juni trotzdem zahle wenn es natürlich keinen Nachmieter gebe. Er hat mich gefragt ob ich einen Nachmieter kennen würde, sodass er einzieht und ich nichts mehr zahlen muss, leider wollte niemand die Wohnung weil niemand 1.1380 Euro für eine 2,5 Zimmer Wohnung zahlen will. Also war die Schlüsselübergabe am 22.04.2025. Ich war in Kontakt mit einer Familie die sich die Wohnung angeschaut hatte und sie hat mich immer informiert wenn es was neues gab. Sie sagte zu mir die Schlüsselübergabe wäre am 26.04.2025 und das der Mietvertrag ab 01.05.2025 läuft und sie auch die Kaution schon gezahlt hat. An der Schlüsselübergabe hat er es mir nicht mitgeteilt das es Nachmieter gab, habe nichts gesagt, da ich mit meinen eigenen Augen sehen wollte ob wirklich jemand einzieht. Tatsächlich ist die Familie eingezogen woraufhin ich den Vermieter eine Mail geschrieben habe. Daraufhin antwortete er: “Ob ein Nachmieter vorhanden ist oder nicht, spielt keine Rolle - Sie müssen Ihren Vertrag einhalten.

Ich hatte Sie ausdrücklich darauf hingewiesen, das Sie einen Nachmieter stellen können, damit wäre ich einverstanden gewesen und Sie hätte keine weitere Miete bezahlen müssen.

Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie sich daran halten.”

Das kann er doch nicht machen??? Das er von zwei Partein Miete erhält???? Oder bin ich blöd das ist doch illegal. Ich werde mir ein Anwalt glaube ich holen.

Kündigung, Vermieter

Verändert sich das Wohnumfeld durch Sozialbau in der Nachbarschaft?

Hallo,

ich möchte demnächst eine Doppelhaushälfte mieten, da die Miete unschlagbar günstig für die Größe und das Baujahr ist. Das Grundstück liegt in einer neu gebauten Straße, in der sich auch ein neues Mehrfamilienhaus mit etwa 30 Sozialwohnungen befindet.

Ich bin heute zum öffentlichen Parkplatz gefahren, um mir die Gegend vorher schon einmal anzuschauen, und leider sind mir einige merkwürdige und seltsame Leute aufgefallen. Zunächst fielen mir mehrere Kinder auf, die mich in einen Smalltalk verwickeln wollten, den ich überhaupt nicht verstand, weil ich ein völlig Fremder bin, und sie wollten mir zeigen, wo sie wohnen und wissen wer ich bin, es gab keine Eltern, die darauf achteten, außer einem Mann, der nur mit einer Unterhose mit Eingriff trug. Dieser kam um die Ecke und hat die Kinder angeschrien und zurückgerufen.

Ich machte dann einen kleinen Spaziergang um die gesamte Wohnsiedlung und die Straße, in der vor einer, wie ich schätze, 3-Zimmer-Wohnung etwa fünf junge Männer grillten und mit Wasserpistolen spielten, sie redeten Lautstark auf arabisch und bespritzten einen Passanten, die an ihrem Zaun vorbei auf die Straße joggten und lachten ihn aus.

Die ganze Sache hat mich einfach sehr schockiert, weil ich in einer relativ ländlichen und ruhigen Gegend wohne und solche Umstände noch nie erlebt habe. Ich habe ernsthaft überlegt, ob ich den Besichtigungstermin absagen soll, da man dort sehr nah an solchen Menschen wohnt – auch wenn man nicht im selben Haus lebt. Sie bekämen trotzdem mit, wann ich was mit meiner Familie mache.

Vielleicht habe ich einfach zu lange in einem Dornröschenschlaf gelebt – aber ist das Zusammenleben heute wirklich so befremdlich?

LG

verrückt, Polen, Wohnung, wohnen, Hamburg, Vermieter, Ausländer, Doppelhaushälfte, Flüchtlinge, Nachbarn, Nachbarschaft, Neubau, Neubaugebiet, Flüchtlinge in Deutschland

Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag

Vermieter möchte Fußboden in zwei Räumen komplett entfernen?

Hallo zusammen,

Ich wohne seit fast 16 Jahren in einem kleinen Haus mit vier Zimmern zur Miete. Das ursprüngliche Haus mit 2 Räumen ist Fachwerk und unterkellert. Zwei der Räume wurden irgendwann angebaut, vermutlich vor etwa 60 Jahren. Die Wände sind zwar gemauert, aber es gibt kein Fundament. Das heißt, unter den Fußböden ist Schotter, darauf liegen Balken und auf den Balken ein Dielenboden.

Beim Einzug habe ich in allen Räumen auf meine Kosten Laminat mit Dämmung verlegt. Das war auch so abgesprochen, dafür war der Mietzins günstig.

Jetzt ist meine Vermieterin schwer erkrankt und ihr Sohn kümmert sich um alles. Die Miete wurde bisher zweimal erhöht, die neuste Mieterhöhung habe ich vor ein paar Tagen bekommen. Das ist auch legitim, ich liege immer noch unter der Vergleichsmiete. Allerdings hat das Haus schon so seine Ecken und Kanten: Ich hatte bisher schon viermal bei Starkregen Wasser im Keller, da die Rohre uralt sind und kaum Gefälle haben. In der Küche habe ich seit über einem Jahr kaum noch Druck beim Kaltwasser. In Bad, Speisekammer und Küche gibt es Risse in der Decke und zwischen Wand und Decke. Und die beiden Räume ohne Fundament (Wohnzimmer und ein Durchgangszimmer, das ich als Lesezimmer nutze) sind ziemlich fußkalt.

Das hat mich bisher nicht sonderlich gestört, dafür war ja auch die Miete okay.

Jetzt hat aber der Sohn der Vermieterin die grandiose Idee, den Fußboden in Wohn- und Lesezimmer komplett rauszureissen und ein Fundament legen zu lassen. Damit ihm nicht irgendwelche Fördergelder durch die Lappen gehen.

Das würde bedeuten, beide Räume müssten komplett leergeräumt und alles eingelagert werden, und die Räume wären nicht nutzbar.

Ich weiß nicht, wie er sich das vorstellt...

Zur Info: Meine Mutter ist 88 und wohnt in einer Eigentumswohnung, die sie mir bereits überschrieben hat. Das bedeutet also, dass mein Verbleib im Haus schon ziemlich absehbar ist, so makaber sich das anhört...

Muss ich mir diesen "Eingriff" gefallen lassen? Wenn ja, wie sieht es mit den Kosten aus? Ich würde spontan sagen, er zahlt das Ausräumen, die fachgerechte Einlagerung (sind auch Antiquitäten dabei) und verzichtet während der Bauarbeiten auf die Miete. Genauso möchte ich danach den identischen Laminat haben und dass alles wieder eingeräumt wird.

Was meint ihr? Und sorry für den langen Text...

Vermieter, Renovierung

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