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Wie bewirbt man sich bei einer Wohnung am Studierendenwerk Mannheim?

Guten Tag, Ich bin 19 Jahre alt, ab Oktober 2025 dualer Student und studiere dann an der DHBW Mannheim.

Ich suche für meine erste Theoriephase von Anfang Januar bis Ende März eine kurzfristige Unterkunft.

Ich habe bereits auf der Homepage vom Studierendenwerk Mannheim im Bereich Untervermietung nach Wohnungen geschaut. Ich stelle mir für eine Einzimmerwohnung von etwa 15-25qm einen Mietpreis von 300-500€ warm vor. Muss nicht zwangsläufig möbliert sein. Die Ausschreibungen dort entsprechen also in etwa meinen Erwartungen. Für den gesuchten Zeitraum sind aber halt leider noch nicht so viele Wohnungen frei. Sollte auf jeden Fall möglichst günstig sein und nur das Nötigste beinhalten.

Eine WG wäre auch möglich, aber ich bevorzuge Einzelzimmer. Ich bin halt nicht so ein geselliger Typ und bevorzuge es daher, allein anstatt mit wildfremden Leuten unter einem Dach zu wohnen. Aber ich wäre durchaus dafür offen, das mal auszuprobieren.

Wann sollte ich mich bewerben?

Welche Bewerbungsunterlagen sollte ich auf jeden Fall direkt haben? (Einkommensnachweise liegen noch nicht vor, aber ein Studienvertag und ein Immatrikulationsbescheid)

Wie sollte meine Bewerbung insgesamt aussehen?

Sind auch Online-Besichtigungen üblich, damit ich mir die Fahrtkosten spare?

Nach welchen Kritierien wird ausgewählt, wenn es mehrere Bewerber gibt?

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Meine Vermieterin will mich übers Ohr hauen?

Guten Tag,

ich bin vor etwa acht Wochen in die Wohnung eingezogen. Seitdem gibt es wiederholt Probleme mit den Nachbarn unter mir. Diese beschweren sich ständig über angebliche Lärmbelästigungen, obwohl ich häufig gar nicht anwesend war oder die Wohnung leer stand (z. B. während meiner Arbeitszeiten). Schon am Einzugswochenende wurde mir vorgeworfen, am Samstag „unerträglich laut“ gewesen zu sein, obwohl ich die Wohnung zu diesem Zeitpunkt nicht genutzt habe.

Die Nachbarn haben zudem mehrfach Beschwerdebriefe an meine Tür geheftet und sogar meine Eltern im Treppenhaus angeschrien, als diese zu Besuch waren.

Inzwischen haben sie offenbar auch die Vermieterin gegen mich aufgebracht. Diese teilte mir mit, dass der Boden in meiner Wohnung erneuert werden soll, da er etwas knarrt. Ich habe den Eindruck, dass hier versucht wird, mich aus der Wohnung zu drängen.

Weiterhin wirft mir die Vermieterin „arglistige Täuschung“ vor, weil ich bei Einzug angab, eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Zwar war dies zunächst nicht der Fall, ich habe aber inzwischen eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und die Bestätigung an die Vermieterin übermittelt. Trotzdem erhielt ich von ihr einen Auflösungsvertrag, in dem ich erneut aufgefordert werde, die Versicherungsbestätigung einzureichen.

Den Auflösungsvertrag habe ich nicht unterschrieben, da hierfür keine rechtliche Grundlage erkennbar ist. Ich frage mich nun, ob die Situation genutzt werden soll, um Renovierungsmaßnahmen (z. B. Bodenerneuerung) über meine Haftpflichtversicherung abzurechnen.

Kennst sich jemand mit solch einem Fall aus?

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