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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die neuen Pläne der Regierung für das Familienrecht?

Den Artikel zum Thema findest Du übrigens ab jetzt hier! Viel Spaß beim Lesen.

Das Sorgerecht ist schon seit Jahren ein Streitthema. Für unverheiratete Väter gibt es teilweise große Hürden, wenn es um das Erlangen des Sorgerechts geht. Künftig soll sich das ändern – und für unverheiratete Väter etwas einfacher werden.

Aber nicht nur das plant das Justizministerium – auch die Regelungen zur Adoption sowie die Rechte lesbischer Paare sollen vereinfacht werden. Außerdem sollen auch die Kinder selbst beim Sorgerecht mitreden dürfen.

Das soll sich für unverheiratete Väter ändern

Ungefähr ein Drittel der Neugeborenen im Jahr 2022 hatten unverheiratete Eltern. Das kann natürlich mehrere Gründe haben – manche wollen schlichtweg nicht heiraten, andere hingegen sind getrennt. Das führt manchmal zu Streitereien bezüglich des Sorgerechts. Bisher mussten Eltern das gemeinsame Sorgerecht beim Jugendamt beantragen (lassen), jedoch musste dafür die Mutter zustimmen. Tat sie dies nicht, mussten Väter vors Familiengericht gehen und dort die Mitsorge einklagen. Künftig sollen Männer allerdings direkt infolge einer Vaterschaftsanerkennung automatisch sorgeberechtigt sein, es sei denn ein Elternteil widerspricht innerhalb eines Monats.

Neuerungen bei Adoptionen

Künftig sollen unverheiratete Paare gemeinsam ein Kind adoptieren dürfen. Auch entfällt die Notwendigkeit der Adoption, wenn ein lesbisches Paar sich entscheidet, ein Kind durch Samenspende zu zeugen. Nicht nur die „Geburtsmutter“ soll dann als Mutter zählen, sondern auch die weitere Frau neben dieser. Dadurch kann ein Kind kraft Abstammungsrecht künftig zwei Mütter haben.

Das Abstammungsrecht soll sich auch für Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag, ohne diesen Eintrag oder mit der Angabe „divers“ geöffnet werden.

Unverändert bleibt, dass die gebärende Person weiterhin rechtlich stets als Mutter des Kindes gelten wird, ohne anfechtbare Rechtsstellung. Auch haben Kinder weiterhin nur zwei rechtliche Eltern.

Kinder sollen (mehr) Mitspracherecht bekommen

Kinder ab dem 14. Lebensjahr sollen künftig mehr Mitspracherecht haben und eine gestärkte Rechtsposition bekommen. Das Kind getrennter Eltern etwa soll die Möglichkeit haben, eine erneute Entscheidung über getroffene Sorgerechtsentscheidungen zu beantragen. Weiterhin soll das Recht auf Auskunft über Abstammung gestärkt werden. Zudem gilt künftig nicht nur das Recht auf Umgang mit den Eltern, sondern auch mit Großeltern und Geschwistern.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was denkt Ihr über die geplanten Neuerungen beim Sorgerecht?
  • Gibt es Änderungen, die Ihr Euch noch wünschen würdet?
  • Denkt Ihr, dass durch die Änderungen etwas mehr Fairness für alle herrschen wird?
  • Seht Ihr potentielle Schwierigkeiten bei den Entwürfen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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