Gewährleistung – die besten Beiträge

Küchenkauf Mängel/Gewährleistung - was tun?

Wir haben im letzen Jahr eine Küche gekauft. Leider hatten wir mit dem Küchenstudio nur Pech. Schon bei der Planung sind Fehler entstanden, die erst beim Einbau (Juni 23) bemerkt wurden (fehlende Wasseranschlüsse etc.), defekter Kühlschrank (Wasserschaden am Parkett), mangelhafte Montage, Farbdefekte an den Fronten. Hier konnten wir uns mit dem Küchenstudio einigen, der Kaufpreis wurde um einen geringen Betrag reduziert und es wurde vereinbart, diese Mängel zu beheben. Der Geschäftsführer versicherte uns, dass er sich von nun an um den Fall kümmern werde. Bei dem Reklamationstermin (Oktober 23) wurden die Mängel aber nur zum Teil behoben. Wir meldeten dies dem Küchenstudio, erhielten dann aber längere Zeit keine Rückmeldung. Irgendwann erhielten wir dann eine Mahnung, dass die ausstehende Summe (ca. 5 % des Kaufpreises) noch zu zahlen sei. Wir nahmen erneut per Mail Kontakt zum Geschäftsführer auf (mehrmals), dieser versicherte uns dann im Januar, dass er sich nach Krankheit nun direkt mit unserem Anliegen befassen würde, da die Reklamation immer noch nicht behoben wurde. Ebenfalls wurden in der Zwischenzeit neue Mängel erkennbar (defekte Steckdose, Verfärbung der Blende an der Spülmaschine, Farbe des Ablaufsiebs blättert ab sowie übermäßige Wasserbildung im Dampfgarer). Danach hörten wir wieder nichts, allerdings kontaktierte uns dann der Kundenservice für eine Terminvereinbarung, die wir dann bestätigten. Leider mussten wir erstmalig aufgrund eines wichtigen Arzttermins den Termin absagen. Uns wurde "letztmalig" (Wortlaut des Küchenstudis) ein Terminvorschlag gemacht. Dies habe ich als Frechheit empfunden, da wir erst einen Termin absagen abgesagt hatten. Da mein Mann und ich beiden in systemrelevanten Berufen arbeiten, haben wir nicht die Möglichkeit, uns beliebig Urlaub zu nehmen, sodass wir auch Nachmittags- bzw. Ferientermine abgewiesen sind. Vor einer neuen Vereinbarung wollte ich allerdings auf die neu entstandenen Mängel eingehen und eine Lösung vereinbaren (wir haben diese auch mit Videos und Fotos belegt). Hier erfolgte nur die Reaktion, dass sie nicht gewusst hätten, dass noch nicht alles geklärt sei und dass unser Kommunikationspartner langzeiterkrankt sei. Wir klärten den Sachverhalt nochmals auf, dass wir seit geraumer Zeit keine Rückmeldung mehr erhalten hätten. Daraufhin erfolgte keine Rückmeldung, allerdings hatten wir 2 Wochen später einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten mit dem Verweis, dass wir Geld einbehalten hätten, obwohl schon alles behoben sei. Wir setzten uns wieder mit dem Küchenstudio in Kontakt, allerdings erhielten wir nur eine unfreundliche Antwort. Seltsamerweise haben wir drei Tage später eine E-Mail mit dem Betreff "Terminvorschlag zur Behebung der noch nicht vollständig behobenen Reklamationen von Sep. 23" erhalten. Laut des Mahnbescheids hat das Küchenstudio ja schon alles behoben und dann schreiben sie uns, dass sie gerne noch die Reklamation beheben möchten? Ich habe einen Widerspruch eingelegt und mich nochmals per Mail an das Küchenstudio gewandt, um den Termin zu bestätigen und um eine Lösung für die neu entstandenen Mängel zu erfragen. Hier wurde uns allerdings nur die Rückmeldung gegeben, dass der Monteur die Mängel an diesem Termin prüfen würde. Jetzt frage ich mich, ob ich auch dann noch einen Teil des Geldes einbehalten darf, wenn die Gewährleistungsansprüche noch nicht bearbeitet wurden. Ich habe Sorge, dass wir, nachdem wir die restliche Summe gezahlt haben, das Küchenstudio sich nicht mehr kümmern wird. Die Küche hat mehr als 30000 Euro gekostet, da erwarte ich doch einen anderen Service.

Gewährleistung, kuechenkauf, Reklamation

Zählt „keine Garantie“ im Kaufvertrag (Autokauf - Privat)?

Hallo liebe Leute,

leider kenne ich mich mit Verträgen nicht allzu gut aus, ich versuche meine Frage so kurz wie möglich zu halten. Vor wenigen Wochen habe ich mir für ca. 5500€ ein gebrauchtes Auto von einer Privatperson gekauft (ich weiß nicht ob dee Preis eine Rolle spielt, deshalb schreibe ich ihn mal mit auf). Schon beim schreiben über der Verkaufsseite hatte ich Fragen, wie z.B. rasselt der Motor und vorallem beim Kaltstart, dies wurde mehrmals klar verneint. So wie es dann kam, war leider das Gegenteil der Fall, der Motor rasselt, vor allem beim Starten (wahrscheinlich Steuerkette gelängt). Wenn es das wäre, würde sich die Reparatur vom Kostenpunkt her kaum lohnen. Ich war mit einem Kollegen vor Ort um das Auto anzuschauen und leider haben wir es nicht dort schon festgestellt. Da dee Verkäufer sich auch nicht mit Verträgen auskennt hat mein Kollege einen Kaufvertrag geschrieben und den Verkäufer mit Einverständnis und anschließend mich unterschreiben lassen. Im Kaufvertrag steht „Privatverkauf, keine Garantie“ - das war dem Verkäufer wichtig. Kann ich nun rechtlich vorgehen, da er auf meine Fragen nicht mehr reagiert? Soweit ich weiß gibt es bei gebrauchten Fahrzeugen ja keine „Garantie“ sondern eine „Gewährleistung“ außer man schließt diese im Kaufvertrag aus, das ist ja aber nicht der Fall.

Weiß da jemand mehr? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, danke fürs durchlesen!

Kaufvertrag, Autokauf, Garantie, Gewährleistung, Kaufvertragsrecht, Privatverkauf, Vertragsrecht, auto problem, Gewährleistungsanspruch, steuerkette

Autokauf - Kleine Mängel?

Bevor ich wieder die Werkstatt nerve, frage ich mal Online grob nach eure Meinungen und Vorgehensweise. Ich habe mir vor 2 Wochen ein Auto gekauft. Das Auto ist an sich neu, EZ 12/22 Mercedes (Bin der 2. Besitzer), jedoch sind mir paar Mängel aufgefallen, die der HÄNDLER nicht erzählt hat.

1.

Die Abdeckung für den Regen- und Lichtsensor sitzt nicht fest, wahrscheinlich sind die Klammern zum Festhalten abgebrochen (Ich kriege es auf jeden Fall nicht hinein)

2.

Geschwindigkeitslimit Assistent funktioniert überhaupt nicht (Auto schön geputzt, funktioniert einfach nicht) Nicht dass ich es wirklich brauche, aber dennoch eine Frechheit

3.

Aktive Brems-Assistent nur teilweise funktionierbar. Bin da relativ neu, aber ist es normal, dass Anfangs immer off ist und dann nach 500 Meter es erst aktiviert ist?

4.

Dauermeldung von: Kameraansicht temporär reduziert. Egal ob bei Regen oder Sonne, es kommt diese Meldung alle 10 Minuten. (Bild kommt ggfs. im Laufe der Woche)

4.5

Aktive Spurhalte Assistent war anfangs aktiviert, nun immer deaktiviert. huh (Bild kommt ggfs. im Laufe der Woche)

-

Sonst funktioniert aber auch alles, Parksensor, Hintere Kamera, Inhaltliche Funktionen top etc.

Wie soll ich zuerst das angehen? Dem Händler anrufen und von den Mängeln erzählen oder zuerst ein Besuch bei der Werkstatt und dann dem Händler anrufen

?

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Gebrauchtwagen, Werkstatt, Gewährleistung, Mercedes Benz

Handyvertrag, Handy defekt. Recht auf Umtausch, Hilfe?

Guten Tag,

ich habe am Samstag, den 27.1.24 einen Handyvertrag bei sparhandy.de in Auftrag gegeben inkl. Handy, bei vodafone.

Vodafone hat dem Vertrag am 28.1.24 zugestimmt.

Ich habe das Handy anschließend am Mittwoch, den 31.1.24 erhalten.

Direkt am Ankunftstag des Handys ist mir aufgefallen, dass das Display einen defekt aufweist. Die Farben werden nicht uniform dargestellt, das Bild hat quasi einen "Schleier" der aussieht wie Statik auf einem Röhrenfernseher. Am nächsten Tag also sparhandy angerufen und gefragt, was zu tun. Ich hab mir leider vom Kundenservice aufschwätzen lassen, dass ich das Handy reparieren lassen müsse, anstatt umzutauschen. Das Handy wird sich erst in der Reparatur angeschaut und dann vom Händler erst entschieden, ob Umtausch, Reparatur oder auf Herstellergarantie gegriffen wird.

Ich habe dann also auf dem Retourenschein geschrieben wie gesagt: Bitte um Reparatur, wenn nicht möglich, Umtausch. Und beides als Option angekreuzt.

Dies hab ich ein paar Bekannten erzählt gehabt, die sagten, dass ich über den Tisch gezogen wurde und einen Recht auf Umtausch habe, vorallem weil das Handy komplett Neuware ist (Release am 31.1.) und ich ja quasi einen Wertverlust vom Handy vermeide und mit einem Reparaturgerät rumgurken muss.

Also habe ich soeben wieder bei sparhandy angerufen und gefragt, ob ich das Handy umtauschen lassen kann, statt Reparatur. Antwort: leider nicht möglich, da erst Reparaturwerkstatt zur Fehlererkennung durchlaufen und dann erst entschieden wird ob Reparatur, Umtausch oder Garantiefall.

Bin gerade etwas verzweifelt aber vor allem genervt, dass mir in dem Fall die Hände gebunden werden. Vor allem, da eine Reparatur noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Ich habe keine Lust, mit einem ständig rumgewerkelten, defekten Handy rumzulaufen. Nachher wird mir der defekt noch abgesprochen, da nicht auffindbar oder soetwas. Ich habe bis Sonntag noch Zeit den Vertrag zu widerrufen, aber wenn die (leider) so rumgurken und nicht direkt einen Ersatz bekomme, verfällt noch mein Recht zum Widerrruf, ich kann kein weiteres Handy "testen" und muss mich mit dem Ding womöglich wochenlang rumplagen, bis ich vermutlich was gescheites bekomme.

Tipps, wie ich weiter vorgehen sollte? Wäre sehr lieb.

Display, Mobilfunk, Samsung, Gewährleistung, Handyvertrag, Kundenservice, Samsung Galaxy, Garantiefall, Garantieanspruch

Gewährleistungs-/ bzw. Garantieverlust bei Neuinstallation des Betriebssystems?

Moin Leute,

meine Schwester hat von meiner Tante und meinem Onkel zu Weihnachten einen Laptop geschenkt bekommen (HP Pavilion 15-eg3155ng). Er wurde bei Notebooksbilliger gekauft.

Der Laptop war leider defekt. Während des Betriebs ist er regelmäßig abgestürzt und hat Bluescreens mit verschiedensten Fehlermeldungen angezeigt. Auch eine Neuinstallation von Windows hat keine Besserung gebracht. Mit den Fehlercodes ließ sich der Fehler auch auf den Hardwarebereich eingrenzen, woran es wahrscheinlich auch gelegen haben wird.

Aufgrund des Defekts haben wir den Laptop zurükcgeschickt. Das klappte auch problemlos. Notebooksbilliger hat den Laptop, dessen Festplatte ich vorher natürlich vollständig formatiert habe, um keine Datenreste zu hinterlassen, problemlos angenommen und das Geld zurücküberwiesen.

Da meine Schwester gerne den gleichen Laptop wieder haben wollte, haben wir ihn also erneut bestellt und hier kommt es jetzt zum Diskussionspunkt. Ich bin generell immer dafür, bei einem neuen Laptop das Betriebssystem neu zu installieren, um die ganze Bloatware, Spyware und sonstigen Manipulationen, die die Hersteller an Windows vornhemen, loszuwerden und ein sauberes und sicheres Windows, welches direkt von Microsoft kommt, auf dem Computer zu haben. Daher würde ich auch hier gerne ein sauberes Windows installieren.

Meine Tante und mein Onkel möchten nicht, dass ich das Betriebssystem neu installiere, weil sie Angst vor einem Garantie-/Gewährleistungsverlust haben. Sie befürchten, Notebooksbilliger würde die Rücknahme verweigern, sollten wir den Laptop erneut zurückschicken müssen, falls auch hier der Fehler auftritt.

Mein Onkel hat zudem noch mit einem ihm bekannten "Computerexperten" aus unserem Dorf gesprochen (hier absichtlich in Anführungszeichen gesetzt, die Erklärung würde hier allerdings den Rahmen sprengen), der ihm davon abgeraten hat, eine Neuinstallation vorzunehmen, weil wir dadurch den Anspruch auf Garantie und Gewährleistungen verlieren würden. Außerdem würden "die Profis" sowas nicht machen, da es viel zu aufwändig wäre und keinen Vorteil bringen würde und zudem halt der Garantie-/Gewährleistungsverlust bestünde.

Das gleiche hat ihm wohl auch eine IT-Firma aus unserer Umgebung erzählt, die für die Administration des Servers und der Computersysteme auf seiner Arbeit zuständig ist, daher kennt er die.

Ich bin dort in beiden Punkten anderer Ansicht und man findet ja auch im Internet reihenweise Foreneinträge, in denen das Thema schon etliche Male durchgekaut wurde und in denen sowohl dazu geraten wird, auf neuen PCs ein neues Windows zu installieren, um die ganze Bloatware des Herstellers loszuwerden, als auch erklärt wird, dass eine Neuinstallation des Betriebssystems keinesfalls einen Garantie-/Gewährleistungsverlust zur Folge hat.

Ich verstehe also, wenn hier nicht jedem klar sein sollte, warum ich das Fass mit meinem Beitrag nochmal neu aufmache. Aber ich hoffe, dass ich doch ein paar Antworten bekomme, damit ich weiß, welcher Standpunkt nun richtig ist.

Was ist eure Meinung dazu? Was ist denn nun richtig?

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Katze ohne Vertrag verkauft, ist krank geworden, jetzt will der Käufer zu Anwalt?

Ich hab einer Frau in September 2023 ein Kitten verkauft. Der Kauf war privat und ohne Vertrag. Das Kitten ist BKH Mix und eigentlich stand der für 150€ drin aber sie hat auf 75€ runtergehandelt wo wir darauf nicht wirklich einverstanden waren aber ihn trotzdem für 75€ verkauft haben. 2-3 Wochen später ist die Frau wieder zu uns gekommen, hat uns Bilder gezeigt vom Kot der Katze mit Blut dran. Ihr Tierarzt meinte es ist ein Parasitenbefall (Giardien). Sie hat uns an dem Tag auch gefragt, ob wir ein teil der Tierarztrechnung übernehmen können, wir haben ihr keine Antwort gegeben und sie ist dann auch gegangen. Paar Wochen später hat sie mir immer auf WhatsApp geschrieben ob sie vorbeikommen kann dann hab ich ihr einen langen Text geschrieben, wo ich meinte dass es der Katze bei uns noch gut ging, normal gegessen, getrunken hat & kein Blut im Kot war, dass es unseren anderen Katzen auch gut gehen und ich die Tierarztrechnung nicht übernehmen werde, da es nicht mehr meine Katze ist. Das ist nicht unser erster Wurf gewesen und wir hatten auch noch nie Probleme gehabt. Ein paar Tage bevor sie die Katze bei uns gekauft hat, hat IHR SOHN mit seiner Freundin bei uns auch eine Katze gekauft und es ging der Katze gut!!! Jetzt ist sie persönlich vorbeigekommen und hat mir einen Brief gegeben wo drauf steht, dass wenn ich mich an den Kosten nicht beteilige, sie einen Anwalt anschaltet und/oder das beim Veterinäramt meldet. Die Tierarzt Rechnung waren mit dabei und sind insgesamt in Höhe von 520€.

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Muss ich defekte Online-Ware selbst reparieren?

Hallo zusammen,

ich habe im Internet bei einem Online-Händler für Agrarprodukte eine elektrische Schubkarre gekauft. Sie wurde kurz vor Weihnachten geliefert und sollte meinem betagten Vater das Brennholzholen erleichtern.

Sie kam teilmontiert an und ich musste sie zusammensetzen. Nachdem sie zusammengebaut und der Akku aufgeladen war, funktionierte sie aber nicht. Sie ist noch keinen Meter gefahren. Daher habe ich den Online-Händler am 28.12. kontaktiert und ihm dargelegt, dass sie nicht funktioniert. Er hat Fotos und Videos und eine genaue Beschreibung verlangt, was ich ihm auch geliefert habe. Daraus war ersichtlich, dass es offenbar kein Fehler beim Zusammenbau oder der Bedienung meinerseits war, sondern dass ich alles korrekt ausgeführt hatte.

Der Händler meinte dann, dass ich überprüfen sollte, ob am Motor Kabel nicht verlötet seien. Falls alles korrekt verlötet sei, könnten auch das Steuerelement oder der Gashebel defekt sein.

Ich habe es abgelehnt, den Motor auf nicht-verlötete Kabel zu überprüfen, weil ich dazu die vormontierte Abdeckung hätte abnehmen müssen und da nicht so ohne Weiteres drankomme. Ich wollte meinen Gewährleistungsanspruch auch nicht verwirken, indem ich irgendwo dran herum bastele. Außerdem war ich der Meinung, dass ich bei einem so teuren und neuen Gerät, das mit Spedition angeliefert wird, davon ausgehe, dass diese Teile vor Versand der Ware geprüft werden.

Der Händler meinte dann, dass er mir ein Ersatzteil zuschicken würde, nämlich einen neuen Gashebel. Die Lieferzeit würde bis zu 2 Monate dauern.

Jetzt ist meine Frage, ob ich das hinnehmen muss? Schließlich ist gar nicht gesagt, dass es tatsächlich am Gashebel liegt. Selbst wenn ich den Hebel dann nach wochenlangem Warten erhalte, müsste ich ihn ja selbst einbauen. Das kann und will ich aber nicht. Das war alles vormontiert und ich bin zwar handwerklich ganz geschickt, kenne mich aber mit Elektronik nicht gut aus.

Was sind da meine Rechte und was kann ich tun?

Reparatur, Gewährleistung, Retoure

Mindfactory Erfahrungen (Reklamation)?

Hallo.

Ich habe heute feststellen müssen, dass der Arbeitsspeicher in meinem Pc (circa 4 Wochen alt) einen Defekt hat (durch Memtest86). Der Pc ist jetzt nicht unbrauchbar aber es stürzen sehr oft Programme ab.

Nun, ich habe den RAM bei Mindfactory gekauft.

Jetzt möchte ich diesen Reklamieren. Auf der Website kann man zwischen „Gutschrift und Austausch/Reparatur“ auswählen.

Könnte ich den defekten RAM (natürlich mit einer Fehlerbeschreibung) auch mit bitte einer Gutschrift zurückschicken? Hat da jemand Erfahrungen?

Somit kann ich nämlich heute neuen RAM bestellen und warten bis er da ist. Bis dahin kann ich ja meinen Pc mit dem jetzigen RAM weiterverwenden. Sobald der neue da ist, kann ich ja dann den defekten mit der Bitte um Gutschrift zurückschicken.

Oder geht das nicht und ich muss tatsächlich auf ein Austauschmodell warten? In dem Fall kann ich den Pc ja circa 1-2 Wochen (mit den ganzen Feiertagen) nicht verwenden, was ich aktuell gar nicht gebrauchen kann… Ich müsste ja dann den defekten RAM ausbauen, verschicken, warten bis er bei Mindfactory ankam, warten bis die es geprüft haben und schließlich ein Austauschmodell an mich verschickt haben…

Hat da schon jemand Erfahrungen gemacht? Soll ich einfach mal den Support fragen? Bis Mittwoch arbeitet da ja durch die Feiertage sowieso niemand.
Oder soll ich den neuen RAM einfach bestellen?

Arbeitsspeicher, Widerruf, Garantie, Gewährleistung, Kulanz, mindfactory

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