Ist ein Softwareupdate eine Nacherfüllung bei Gewährleistung?
Ich habe letztes Jahr ein Fahrrad Online gekauft mit elektronischer Schaltung. Irgendwann hat der Schalthebel nicht mehr funktioniert, aber dann plötzlich wieder, und dann auf einmal nicht mehr.
Eine längere Radtour zu machen wollte ich nicht mehr riskieren, also habe ich den Händler kontaktiert, ich soll das Rad einschicken. Also habe ich es eingeschickt. Der Händler meinte dann, dass sie den Fehler nicht finden und alles funktioniert. Nach ewigem hin- und her haben sie den Fehler dann doch festgestellt und ein Softwareupdate an der Schaltung vorgenommen.
Sie behaupten aber nun, dass das kein Gewährleistungsfall wäre sondern unter Wartung fällt und dass ich das Rad gar nicht hätte einschicken müssen. So sind mir Versandkosten von 80€ entstanden.
Wie kein das kein Gewährleistungsfall sein? Die versuchen sich doch rauszureden.
3 Antworten
Das müsste im BGB-Teil zu Digitale Produkte stehen.
Der ist aber grober Unfug. Das meiste ist dort Ähnlich zum Standardfall, insofern würde ich das als Gewährleistungsfall sehen, allerdings ist der Teil, wie gesagt, grober Unfug, da kann auch was anderes drinnenstehen.
Evtl. schaust du selbst einmal dort nach ob u etwas dazu findest und fragst im Zweifelsfalle einen Anwalt wie die aktuelle rechtslage aussieht (Urteile dazu werden vermutlich noch ausstehen).
Wenn die Software regelmäßig neu aufgespielt werden müsste, was die ja nun gemacht haben, müsste das in diesem Fall (normale Wartung) irgendwo in der Bedienungsanleitung oder Beschreibung des Rades als Wartungshinweis zu finden sein. Diesen Hinweis (der ja auch falsch ist) gibt es (deshalb) sicher nicht.
Nach ewigem hin- und her haben sie den Fehler dann doch festgestellt und ein Softwareupdate an der Schaltung vorgenommen.
Wenn sie einen Fehler gefunden haben, dann fällt das nicht unter Wartung. Vor allem nicht, wenn du kein Service Intervall laut Bedienungsanleitung verpasst hast.