Ist ein Softwareupdate eine Nacherfüllung bei Gewährleistung?

3 Antworten

Das müsste im BGB-Teil zu Digitale Produkte stehen.

Der ist aber grober Unfug. Das meiste ist dort Ähnlich zum Standardfall, insofern würde ich das als Gewährleistungsfall sehen, allerdings ist der Teil, wie gesagt, grober Unfug, da kann auch was anderes drinnenstehen.

Evtl. schaust du selbst einmal dort nach ob u etwas dazu findest und fragst im Zweifelsfalle einen Anwalt wie die aktuelle rechtslage aussieht (Urteile dazu werden vermutlich noch ausstehen).

Wenn die Software regelmäßig neu aufgespielt werden müsste, was die ja nun gemacht haben, müsste das in diesem Fall (normale Wartung) irgendwo in der Bedienungsanleitung oder Beschreibung des Rades als Wartungshinweis zu finden sein. Diesen Hinweis (der ja auch falsch ist) gibt es (deshalb) sicher nicht.

Nach ewigem hin- und her haben sie den Fehler dann doch festgestellt und ein Softwareupdate an der Schaltung vorgenommen.

Wenn sie einen Fehler gefunden haben, dann fällt das nicht unter Wartung. Vor allem nicht, wenn du kein Service Intervall laut Bedienungsanleitung verpasst hast.

Woher ich das weiß:Hobby