Vergessen Gewährleistung auszuschliessen?

2 Antworten

Was kann ich nun tun? Kann ich jetzt haftbar gemacht werden, wenn der Käufer die Batterien nutzt und z.B. dadurch ein Gerät kaputt geht oder schlimmer noch ein Brand verursacht wird?

Nein, da auch in diesem Fall der Käufer in der Nachweispflicht wäre.

Und die Plattform heißt Kleinanzeigen, ganz ohne eBay.

Immer "Privatverkauf" dabei schreiben.

Doch auch Privatverkäufer sollten einiges beachten, denn: „Auch wer privat nur gelegentlich etwas verkauft, muss sich ans Gesetz halten“. Allerdings können Privatverkäufer im Gegensatz zu gewerblichen Anbietern durch entsprechende Vereinbarung die sogenannte Sachmängelhaftung (§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) komplett ausschließen. Tun sie das jedoch nicht, sind auch sie dazu verpflichtet, die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren einzuhalten. Der Rechtsexperte empfiehlt, eine eindeutige und rechtlich wirksame Formulierung in die Artikelbeschreibung einzufügen, zum Beispiel: „Ich schließe jegliche Sachmängelhaftung aus.“
Sätze wie „Ich gebe keine Garantie.“ reichen hingegen nicht aus, da die Garantie nicht mit der Sachmängelhaftung gleichzusetzen ist.