Spüler über ebay Kleinanzeigen verkauft jetzt angeblich defekt muss ich ihn zurück nehmen?
Habe gebrauchten Spüler über ebay Kleinanzeigen verkauft. Hatte ihn vor Wochen schon getestet er lief. In Anzeige habe ich nicht geschrieben bzw vergessen das keine Gewährleistung besteht. Hatte ihn als gebraucht und funktionstüchtig beschrieben. Preis 40 Euro. Käufer nahm Spüler nach einer Minute ansehen mit ohne ihn zu testen. Half ihm zu verladen. Da auto zu klein musste Käufer ihn hinlegen. Dadurch trat Wasser aus. Zwei Tage später meldete sich Käufer das Spüler defekt sei. Käufer hat mir video geschickt auf dem Spüler zu sehen ist ohne Abdeckung. Jedoch läuft er. Anscheinend zieht er kein wasser. MUSS ICH IHN JETZT ZURÜCK NEHMEN. DER KÄUFER VERLANGT DIES VON MIR UND DROHT MIR MIT ANWALT.
4 Antworten
Nein. Musst du nicht.
Gekauft wie gesehen. Der Käufer hatte ja die Möglichkeit, das Gerät zu testen.
Außerdem kann das Gerät auch inzwischen beim Käufer oder beim Transport kaputt gegangen sein.
Er müsste nachweisen, dass das Gerät bereits defekt erworben wurde.
Nein musst du nicht. Ich schreibe immer mit rein, das keine Rücknahme statt findet, da über Privat gekauft. Er hat ihn sich ja angeschaut und hätte sicher die Möglichkeit gehabt, ihn zu testen..?
Das hab ich grad gegoogelt:
Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubtAuch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.
Heißt ich hätte es mit dazu schreiben sollen.
Wäre sicher nicht verkehrt gewesen aber wenn du ihn nicht arglistig getäuscht hast.. und.. kann er beweisen, das er schon direkt bei Kauf defekt war? Wohl kaum
Hätte ihn ja sonst als ersatzteilspender angeboten wenn er defekt gewesen wäre und wie gesagt er lief beim test einwandfrei.
Er hat ihn liegend transportiert und ich habe mich belesen und alle hersteller oder sonst wer meint das er nicht liegend transportiert werden soll. Es kann zu defekten kommen durch austretendes Wasser. Habe ihm das auch gesagt und er meint nur """"" Darauf lassen wir uns nicht ein, sie selbst haben die Maschine ins Auto geladen und bemerkt, dass Wasser aus der Maschine tritt. Erst danach haben wir mit Übergabe des Geldes den Kauf abgeschlossen. Ich empfinde das als Betrug. Wir brauchen das hier nicht fort zu führen. Sie hören von unserer Vertretung."""""""
Naja, ob er wegen einem 40€ Artikel wirklich diesen Weg geht.. und wenn überhaupt, liegt die „Schuld“ wohl bei 50/50. Denn der Käufer müsste dann ja auch das Wasser gesehen haben und hat dennoch danach den Kaufvertrag abgeschlossen. Das kann er also wohl kaum -meiner Ansicht nach- nur die ankreiden
Ich bin ja auch nicht für den Transport verantwortlich. Es ist doch wohl auch klar das noch Wasser in einem gebrauchten Spüler sein kann. Der Kofferraum war gar nicht hoch genug um ihn stehend zu transportieren was anderes als hinlegen war keine Option.
Dann lass es drauf ankommen, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.
Ansonsten könntest du überlegen, ob ihr euch auf 50/50 der Kosten einigt. Aber ich weiß nicht, ob das bei dem Käufer Sinn machen würde. Ich hatte das einmal gemacht, weil ich keine Lust hatte, mich wegen einem relativ niedrigen Betrag rum zu ärgern 🙈
Ja soll der mal mit seinem Anwalt kommen.
Der wird auf den Kosten für den Rechtsverdreher sitzen bleiben.
Du musst nicht schreiben keine Rücknahme usw. Das ist ein weit verbreiteter Irrglauben.
Siehe AGB Ebay Kleinanzeigen!
Ja hätte er gehabt aber er sah ihn sich an und sagte OK nehmen wir. Jetzt beruft er sich darauf das ich die Maschine explizit unter Ausschluss der Gewährleistung hatte verkaufen bzw inserieren sollen.