Kann die Polizei etwas machen ?

7 Antworten

Sofern er richtig liegt und die Beschreibung tatsächlich nicht stimmt, dann ist es völlig egal ob du eine Rückgabe ausgeschlossen hast. Du hast dann nämlich Zeug verkauft, die nicht der beschriebenen Sache entsprechen.

Entweder lieferst du ihm die besagten Schuhe im beschriebenen Zustand, besserst das "kaputte" Paar auf eigene Kosten nach oder du musst die Rückversandkosten tragen und ihm das Geld zurückgeben.

Man kann wahrscheinlich davon ausgehen, dass du von dem Mangel wusstest. Damit würde hier aus Sicht des BGB wohl eine arglistige Täuschung vorliegen, Anzeigen kann man natürlich erstmal jeden.

Die Polizei macht keine zivilrechtlichen Sachen. Wenn dann muss der Käufer den Schaden auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Dann wird sich ein Gericht damit beschäftigen. Aber wegen ein paar 10 € macht das eigentlich keinen Sinn.

Wenn der Schuh abgeholt und bar bezahlt wurde und es ein Privatverkauf ist und du die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen hast, dann gilt gekauft wie gesehen.

Ja, man kann jeden wegen alles anzeigen und die Polizei muss ermitteln.

Anzeigen kann er dich natürlich, allerdings wird er damit warscheinlich nicht weit kommen. Um mit der Anzeige Erfolg zu haben müsste er beweisen können, dass du von dem Loch wusstest, da es ihm beim anprobieren aber selbst nicht aufgefallen ist dürfte das schwierig werden.