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Auto Gewährleistungsanspruch?

Hi zusammen,

ich habe mir im April diesen Jahres einen BMW 4er F33 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.

Nach Abholung stellte ich fest, dass die Lautsprecher (es wurde mit HK Soundsystem geworben und war ein Hauptentscheidungsgrund für mich) in den Türen nicht funktionieren. Nur der Lautsprecher hinter dem Display hat geklappt. Dazu kamen noch andere Probleme wie bspw. Wasser in den Rückleuchten.

Ich habe den Händler direkt per WhatsApp kontaktiert und hatte im Folgemonat einen Termin zur Aufbesserung. An dem Termin hat er sich den Wagen allerdings nur angeschaut. Zwei Monate später kam es dann erst zu einem richtigen Termin bei dem die Schäden behoben werden sollten.

Das Auto war über 2 Wochen in der Werkstatt und zurück habe ich es bekommen ohne reparierte Lautsprecher und die Rückleuchten waren angeblich ausgetauscht. Nach wenigen Tagen trat allerdings wieder das Problem mit Wasser in den Rückleuchten auf.

Ich habe also dem Händler wieder geschrieben und angerufen bla bla bla…

Der hat angeblich so wenig Zeit und verschiebt die Termine immer

Zweiter richtiger Termin (Kaufmonat April) war JETZT letzte Woche Dienstag.

Seitdem steht das Auto wieder da und es scheint als wenn sich nichts tut.

Habe ausdrücklich drauf hingewiesen, dass wahrscheinlich ein Wasserschaden vorliegt, da der Lautsprecher hinten rechts Störgeräusche bei Nässe und Feuchtigkeit abgibt.

Habe gestern angerufen und der Händler wartet wohl auf einen Rückruf von BMW (war beim letzten mal auch schon so. da wollten sie die Schaltpläne anfragen).

Ich habe dem Händler schon so viel Zeit gegeben und er hätte auf das jetzige Anliegen vorbereitet sein müssen, da es sich ja immernoch um den selben “Schaden” handelt.

Meine Frage:

Habe ich jetzt das Recht das Auto morgen aus der Werkstatt abzuholen, bei meinem BMW vor Ort einen Termin zu machen und den Schaden dort beheben zu lassen – Rechnung dann an den Händler, von dem ich den Wagen habe?

Werkstatt, BMW, Gewährleistung, Gewährleistungsrecht, Gewährleistungsanspruch, Gewaehrleistungspflicht

Staubsaugerroboter fällt die Treppe runter, Kundenservice sagt ich sei schuld?

Guten Morgen, ich habe mir vor einer Woche einen Staubsaugerroboter gekauft (für 500 Euro) also nicht sooo günstig, neues Modell etc. In der Beschreibung stand, dass er (natürlich) Treppen erkennt und ich habe zusätzlich in der App angegeben, dass wir Treppen haben. Er ist bei der dritten Nutzung in der obersten Etage die Treppen runter gefallen und war direkt kaputt, hat gerattert und halt nicht mehr funktioniert. Jetzt sagt der Kundenservice von Otto folgendes:

gerne erläutere ich Dir, welche Schäden die Gewährleistung umfasst.

Alle Defekte, die aufgrund von Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler auftreten, werden von der Gewährleistung abgedeckt. 

Schäden, wie z.B. ein Displaybruch / allgemeine Beschädigungen, Verschleiß oder Wasserschaden und Schäden die auf unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, sowie Fall-/Sturzschäden, werden nicht von der Gewährleistung umfasst.

Der von Dir beschriebene Fehler fällt demnach nicht unter die Gewährleistung.

Die Kosten, die bei einer Reparatur anfallen, sind in diesem Fall von Dir zu tragen. 

Gerne können wir das Gerät für Dich zu einem zuständigen Service-Center einsenden und einen Kostenvoranschlag anfordern. Die Bearbeitungsgebühr, für die Einsendung und Anforderung des KVA, beläuft sich auf ca. 30-50€.

da ich den Staubsauger schon retourniert habe und natürlich nicht dafür verantwortlich bin oder ihn unsachgemäß bedient habe, nehme ich das erstmal nicht ernst, dennoch: ich bin doch im Recht, oder nicht? Ich hab mich ja nicht falsch verhalten.

Gewährleistung, Staubsaugerroboter

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