Recht auf Gewährleistung bei Ölverlust?
Ich habe im Juli einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Tüv war neu und laut Händler sei alles in Ordnung. Nun war ich heute aber nach nicht mal 4 Monaten in der Werkstatt um meine Reifen zu wechseln. Da wurde zudem festgestellt, dass es einen hohen Ölverlust gibt und auch der Querlenker beschädigt sei. Laut dem Handwerker wäre es gar nicht möglich gewesen Tüv auf dieses Auto zu bekommen.
Kann ich das beim Händler anklagen? Übernimmt er dann die Kosten für die Behebung des Ölverlusts bzw. der restlichen Kosten.
Hat da jemand Erfahrung? Danke
3 Antworten
Bei dem Ölverlust ja, bei dem Querlenker denke ich nicht.
Die Frage ist drei Monate alt.
Ist das noch aktuell?
Wenn man von einem Händler mit Kaufvertrag kauft, dann bestehen 12 Monate Händlergarantie. Sollte diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen worden sein, wende dich damit unbedingt an den Händler.
Viel Glück wünsche ich dir!