Frage zum Gewährleitungsrecht?
Ein Produkt hat ja 2 Jahre Gewährleitung, das ist soweit klar. Was ich aber wenn innerhalb der 2 Jahren eine Reparatur mit einem Ersatzteil erfolgte und nun ca. 1,25 Jahre später genau das selber Teil wieder kaputt ist und das Gerät nicht funktioniert, die Reguläre Gewährleitung ab abgelaufen ist. Zählt dann auf die Reparatur eine neue Gewährleistung, ab dem Zeitpunkt der Reparatur wie mit 2 Jahre? VG Dirk
2 Antworten
Die Gewährleistung bezieht sich immer auf das ganze Produkt.
Wird innerhalb dieser zwei Jahre zweimal der gleiche Fehler behoben, so würde beim dritten Mal das Recht auf Wandlung inkraft treten - also Geld gegen Ware.
Aber selbst dann, wenn am letzten Tag der Gewährleistung ein neues Teil eingebaut wird, so ist dieses Teil zusammen mit dem Produkt am nächsten Tag schon außerhalb der Gewährleistung.
Nachlesen kannst Du das unter §§437 BGB ff.
Mir wurde auf Nachfrage mal gesagt, dass, sogar wenn ich innerhalb der Gewährleistungszeit ein Austauschgerät bekomme, dass dann für dieses neue Austauschgerät nur die Restgarantie des alten Gerätes gilt.
Also würde ich vermuten, dass für das Ersatzteil das Gleiche gilt. Aber vielleicht kannst du ja so geschickt arumentieren, dass die schließlich aus "Kulanz" entgegenkommender sind.