Besteht hier Gewährleistung?
Hi, meine Schwester hat sich vor etwas mehr als 1,5 Jahren ein MacBook bei Mediamarkt gekauft, dieses hat nun aufgehört richtig zu funktionieren. Meine Schwester ist darauf hin zu einem Apple-Store gegangen um dies zu reparieren. Die Mitarbeiter sagen es handelt sich um ein Hardware-Problem und, dass meine Schwester für dieses Problem nicht die Schuld trägt. Jedoch ist die einjährige Garantie bereits abgelaufen und meine Schwester wurde gesagt sie solle daher zum Verkäufer (Mediamarkt) gehen und dort nachfragen.
Meine Frage: Besteht hier ein Anspruch auf Reklamation, oder kostenloser Reparatur? Es müsste hier doch das Gewährleistungsrecht greifen, oder? Ich habe gelesen, dass dieses nur wirkt wenn man auch beweisen könnte, dass der Mangel von Anfang an bestand, daher bin ich etwas verunsichert.
Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten :D
4 Antworten
Es müsste hier doch das Gewährleistungsrecht greifen, oder?
Nein, nicht nach 1,5 Jahren.
Ich habe gelesen, dass dieses nur wirkt wenn man auch beweisen könnte, dass der Mangel von Anfang an bestand, daher bin ich etwas verunsichert.
Richtig, und zwar bei Käufen bis zum 31.12.21 nach 6 Monaten, bei Käufen ab dem 1.1.22 nach 12 Monaten.
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
Gewährleistungsrecht kann hier doch greifen.. die Frage ist doch nur die Beweisbarkeit.
Richtig.
Schau Dir bitte die Sache mit der Beweislastumkehr an; Du wirst keine Chance haben zu beweisen, dass der Mangel seit dem Kauf zumindest im Ansatz schon vorhanden war.
Es wurde beim Apple-Store ein Hardwareproblem seitens des Herstellers gefunden, dies könnte man als Beweis aufführen. So oder so, das Gewährleistungsrecht würde ja in diesem Fall immer noch gültig, auch wenn ich es nicht beweisen könnte.
Es wurde beim Apple-Store ein Hardwareproblem seitens des Herstellers gefunden, dies könnte man als Beweis aufführen.
Nein, das ist kein Beweis dafür, dass dieses Hardwareproblem schon beim Kauf vorlag.
So oder so, das Gewährleistungsrecht würde ja in diesem Fall immer noch gültig, auch wenn ich es nicht beweisen könnte.
Du verstehst es nicht, das ist aber nicht mein Problem.
Schöne Feiertage noch.
Mir ist schon bewusst, dass ich dann die Reparatur selbst bezahlen müsste (bzw. keine Erstattung bekommen würde). Ich meinte, dass mit den 1,5 Jahren immernoch das Gewährleistungsrecht besteht. War wohl schlecht von mir formuliert.
Schöne Feiertage ebenfalls.
1,5 Jahre ist noch innerhalb der Gewährleistungspflicht.
Allerdings trägt deine Schwester die Darlegungslast, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Nur wenn ihr dieser Nachweis gelingt, hat sie Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.
Grundsätzlich greift hier das Grwährleistungsrecht. Jedoch musst Sie den Mangel bei Gefahrübergang d.H. bei kauf beweisen können, dies ist nahezu unmöglich.
Danke für die Antwort. Im Apple-Store wurde ein nicht selbstverursachter Hardwarefehler entdeckt, könnte man nicht dies als Beweis nutzen?
Nein, besteht nicht
In den aufgeführten Links wird jedoch von 2 Jahren Gewährleistungsrecht (bei Neuware) gesprochen.