Schuhe nach kurzer Nutzung kaputt-Gewährleistung?
Ich habe wander Schuhe vom online Shop gekauft nach nur 4x Tagen hat sich die Sohle gelöst - tritt in diesem Fall nicht die Gewährleistung in Kraft kann ich eine Reparatur bzw. Rückzahlung verlangen wegen das ist ein Mangel in der Qualität / Verarbeitung ist.
Habe schon viel mit dem Verkäufer hin und her geschrieben die haben eine 15 tägige Kunden Zufriedenheit Zeit in dieser Zeit kann ich die ohne Grund zurück geben und darauf behaaren die so die gesetzliche Gewährleistung gegen die gar nicht drauf ein.
aber ich rede von der gesetzlichen 2 j. Gewährleistung auf Sachen auch wenn diese benutzt / getragen sind hat man nicht ein Recht irgendwie?
Beantworte doch bitte mal die Frage nach dem Firmensitz des Verkäufers, danke.
Shuanghu New Town, Bezirk Cangshan, Fuzhou
Aus dem Ausland leider
3 Antworten
Du hast doch hoffentlich bei einem Onlineshop mit einem Firmensitz in Deutschland gekauft?
Dann solltest Du Deine Rechte aus der Sachmängelhaftung einfordern:
Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
Klicken: Sachmängelhaftung (Gewährleistung) bei Online-Käufen
Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 477 BGB
...und mit Anwalt drohen...
Man "droht" nicht, weil man sich nur lächerlich machen würde, sondern man kündigt an.
Und das nur, wenn man auch bereit ist, das dann auch durchzuziehen.
Na endlich, das hättest Du ja auch gleich erwähnen können, dann hätte man sich die ganze Schreiberei nämlich sparen können.
Betrachte es als Lehrgeld, Du wirst Deine Forderung selbstverständlich nicht nach China durchsetzen und der Chinese wird über Deine Anwaltsdrohung lachen.
Ja, hast du. Nach 4 Tagen ist es klar, dass es nicht am normalen Gebrauch lag, sondern ein Herstellungsfehler ist.
Ja endlich einer der mir das bestätigt
Aber die machen gar nichts in der Richtung wäre es zu krass den erstmal eine Frist zu geben und mit Anwalt drohen wäre das zu sehr übertrieben?
Produktionsmangel musst du übrigens nicht nachweisen. In der Gewährleistungsfrist muss man dir was nachweisen (laut BGB). Erst danach ist es andersrum.
Wann hast du die Schuhe denn gekauft? Und wie reagiert der Laden denn?
Mit Anwalt drohen? Dann müsstest du den auch einschalten, ansonsten verpufft die Drohung.
18 September gekauft am 21.oktober den Mangel nach nur 4x tragen entdeckt und direkt ne Mail geschickt mit Fotos und auf die Gewährleistung angesprochen..
Aber die bieten mit 20% von Geld zurück und 30 % Einkauf Gutschein habe gesagt das ich das nicht annehme weil ich eh nie wieder bei den kaufen werde so schlechte Qualität und schlechter Kunden Service
Die behaaren auf ihr 15 tägige Kundenfrist und die sei abgelaufen das weiß ich hab ich gesagt aber die verstehen nichts
Und nochmal:
In welchem Land hat der Händler seinen Firmensitz?
Bla bla bla, okay. In Deutschland gekauft, deutsche Gesetze gelten.
Ich würde denen dazu ein Schreiben aufsetzen.
In den ersten 6 Monaten ist der Verkäufer in der beweispflicht
Wenn du einen Produktionsmangel nachweisen kannst?
Hypothetisch gefragt! Dann scheitert das nämlich in aller Regel an praktischen Dingen! Da kann dann Recht sein soviel es will!
Vielleicht ist er auch inzwischen pleite. Aber inwiefern genau hülfe es dann, wenn man einen Produktionsmangel nachweist?
Das hängt davon ab, welches Recht gilt. Dann solltest du aber die Randbedingungen mal genau beschreiben.
Menschenskind, warum verschweigst Du so beharrlich den Firmensitz des Verkäufers?
Willst Du nun Hilfe oder nicht?
Musste eben kurz den Firmen Sitz raussuchen... Der ist in Shuanghu New Town, Bezirk Cangshan, Fuzhou
Also gelten die gesetzte nicht bis dahin oder?
Das ist voll egal, was da gilt, es scheitert schon alleine daran, das der Rückversand so teuer ist, das es sich nicht lohnt, irgend etwas zu unternehmen!
Und wenn doch scheitert es an Sprachbarrieren! 🙂 Der Verkäifer wird gar nicht reagieren!
Also gelten die gesetzte nicht bis dahin oder?
Das fragst Du wirklich ernsthaft?
Nicht zu glauben...
Ich kann Dir nur raten, generell nichts im Internet zu kaufen! Vor allem nicht per Vorkasse!
Wie ich schon schrieb, wie willste sowas außereuropäisch durchsetzen? In China gilt das nicht!
Ja, die gilt aber nur, wenn der Artikel beschädigt geliefert wurde!
Das ist keine Gewährleistung nach deutschem Recht!
Amazon nimmt da nahezu alles zurück und belastet es dem Händler.
"Our team will decide if you are eligible for a refund"
Wenn ich sowas schon lese, geht mein Blutdruck hoch!
Siehe https://www.amazon.com/gp/help/customer/display.html%3FnodeId%3DGQ37ZCNECJKTFYQV
Da entscheidet nicht ein Gesetz sondern Amazon. Das geht gar nicht!
Natürlich geht das. Das Gesetz ist ja auch eindeutig. Den Service von Amazon gibt es on top.
Ich hätte echt Interesse auf einen Erfahrungsbericht des Fragestellers! 🙂
@sinilo @Oponn und allen anderen ich bedanke mich erstmal sehr bei euch klingt irgendwie logisch da der Firmensitz in China ist werde ich da wohl nicht weit kommen...
Die hatten mir 20 % Rückerstattung und 30% Einkauf Gutschein geboten dann werde ich wohl das annehmen besser als nichts aber den Gutschein werde ich nicht benutzen möchte den vielleicht jemand *ironie*
Wenigstens etwas :) Ich kann Dir echt nur empfehlen, kaufe Dir Deine Sachen beim Laden um die Ecke. Es ist echt besser mit Kulanz und so - und da gelten dann auch die deutschen Gesetze ... und mittlerweile ist Amazon meistens auch nicht mehr billiger als der Laden in der Stadt.
Und wie sieht es aus wenn der Verkäufer in China sitzt?