Kaufrecht Staubsaugerdüse?

1 Antwort

Sollte ein nachweisbarer Mangel am gekauften Artikel vorliegen, so hat der Verkäufer das Recht auf Möglichkeit sein Gerät bis zu zweimal zu reparieren. Lässt sich nach diesen Reparaturen kein zufriedenstellender Erfolg feststellen, muss er den Kaufbetrag erstatten. 

Wollmaus71 
Fragesteller
 16.03.2016, 15:34

Ich finde, das ist ein Mangel - aber der Kundendienst sieht das anders. Ist mein Problem... hab ich halt 'nen blöden Fussboden... Die wollen weder reparieren noch austauschen...! Das macht mich ja gerade so hilflos! Herkommen und sich das angucken, wollen sie aber auch nicht!  ;o(((

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Hyperius  16.03.2016, 15:38

schick mir mal eine FA...

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