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SPD und Bürgergeld: Verstoßen geplante Sanktionen gegen Artikel 1 GG.?

Die allgemeine Stimmungsmache gegen Empfänger von Bürgergeld hat nun auch die SPD erfasst. Geplant sind Sanktionen direkt und ohne Vorwarnung auf Null (Nur Miete und Heizkosten werden dann noch bezahlt) für zunächst 2 Monate, sofern ein Jobangebot nicht wahrgenommen wird. Im Wiederholungsfall werden weiter 6 Monate ohne Geld für den Lebensunterhalt folgen. Das betrifft auch die Stromkosten, da diese vom Lebensunterhalt bezahlt werden müssen und nicht, wie viele denken, übernommen werden.

Foto: HartzIV.org

Für die Betroffenen bedeutet das: Kein Essen, kein Geld für Rezeptgebühren, Strom wird nach einiger Zeit gesperrt (was für viele bedeutet auch kein warmes Wasser mehr zu haben), Hygienprodukte kann man auch nicht mehr kaufen, etc.etc.

Der Hungerturm für Bürgergeld Bedürftige steht also offen.

Begründet wird der Schritt, den Regelsatz nicht nur zu 30, sondern mit zu 100 Prozent zu kürzen, von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) mit dem Hinweis, dass es sich beim Bürgergeld nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt.

Laut Hochrechnungen – ausgehend von der geplanten Einsparung in Höhe von 170 Millionen Euro – geht die Ampel von 150.000 Bürgergeldempfängern aus, denen für zwei Monate der Regelsatz komplett gekürzt wird. Das widerspricht allen Zahlen, die aktuell vorliegen.

Die Bundesagentur für Arbeit selbst wagt keine Prognose zu den 100-Prozent-Sanktionen, nennt aber Daten zu Leistungsminderungen. 137.866 Sanktionen wurden von Januar bis August 2023 ausgesprochen – der überwiegende Teil aufgrund von Meldeversäumnissen. Arbeitsverweigerung lag nur in 8.500 Fällen vor. Da darf man gespannt sein, wie 170 Millionen Euro zusammenkommen sollen.

Schon bei der Ankündigung der Maßnahme hagelte es Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Ulrich Schneider, warnt die Jobcenter, das Bürgergeld komplett zu streichen. In einem Interview betonte er:

„Es wird Widersprüche hageln.“

Auch der Grünen-Arbeitsmarktexperte Andreas Audretsch befürchtet, dass die Regierung den Bogen überspannt. Denn:

„Artikel eins unseres Grundgesetzes garantiert allen Menschen in Deutschland ein Leben in Würde.“

Es gebe sehr strenge Vorgaben zur Kürzung des Existenzminimums.

Innerhalb der SPD brodelt es auch. Der Bundestagsabgeordnete Erik von Malottki hält es für „nicht hinnehmbar“, wenn Menschen monatelang keine Mittel mehr zur Existenzsicherung haben. Auf den Punkt bringt es die Grüne Jugend: Sie spricht von einem menschenunwürdigen Plan beim Bürgergeld. Mehr noch: Hubertus Heil untergrabe die Zustimmung zum Sozialstaat und trage dazu bei, dass

„ein allgemeines Misstrauen gegenüber Arbeitslosen noch weiter befeuert werde."

Quelle: https://www.hartziv.org/news/sanktionen-bis-zu-acht-monate-im-jahr-kein-buergergeld/

Ich schließe mich der Kritik an und verstehe nicht wie diese Pläne mit Artikel 1 GG. vereinbar sein sollen.

Höchstwahrscheinlich sehen einige gf-Nutzer das jedoch anders.

  • Wie ist eure Begründung, falls ihr den Plänen von Heil zustimmt?
  • Was könnte man anders und besser machen ohne gleich solche drakonischen Maßnahme zu ergreifen?
  • Will die Bundesregierung damit nur an den Ärmsten sparen um ihre Haushaltslöcher nach dem 60-Milliarden Urteil zu stopfen?
  • Verspricht sich die SPD damit CDU und AfD-Wähler anzusprechen?

Fragen über Fragen - ich bin gespannt auf eure Antworten.

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Kein Stellenmarkt - Förderung von Umschulung?

Hey Community,

Folgendes Problem: Nach einem Jobwechsel habe ich meine neue Anstellung in der Probezeit verloren. Leider habe ich einen Beruf gelernt, den wirklich niemand braucht. Ich bin Pflanzentechnologin.

Ihr fragt euch, was das ist? Der Rest der Welt leider auch. In Prinzip eine Mischung aus einem Phytolaboranten und einem Landwirt, deutschlandweit vakante Stellen: Null.

Ich bin schon monatelang auf der Suche, bewerbe mich initiative z.B. als Quereinsteiger BTA oder als Gärtner, Versuchstechniker, etc.. Also ziemlich in allen ähnlichen Branchen, wo mein Wissen gebraucht werden könnte. Leider habe ich gegen die 'qualifizierteren Bewerber' im Ballungsraum Köln wenig Chancen. Es kommt oft zum Gespräch, allerdings nie zu einer Einstellung.

Da es als Student/Berufseinsteiger die letzten Jahre ziemlich hart war, habe ich kein Eigenkapital um eine Umschulung oder ein Studium zu finanzieren. Staatliche Leistungen wie BAB/Bafög werden nur für den ersten Bildungsweg gezahlt. Meine Familie ist großteils verstorben, finanzielle Unterstützung ist nicht möglich.

Habt ihr eine Idee, wie ich aus dieser Misere kommen kann? Gibt es in diesem Fall Hilfen von der Arbeitsagentur? Sie selbst konnten wir keinen einzigen Vermittlungsvorschlag in 4 Monaten schicken, weil es einfach nichts passendes gab. Die Berater sind ratlos, vielleicht kann euer Schwarmwissen mir helfen.

Vielen Dank im Voraus!

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Bringt ein in USA erworbener associates degree einem irgendeinen Vorteil in Deutschland?

Hallo, ich habe die letzten 1-2 Jahre in den USA gelebt und Kurse auf einem College verbracht da ich einfach mal eine Weile im Ausland sein wollte und meine Freundin hier Familie hat und studiert. Ich brauche nicht mehr viel ca. 1-2 Semester und dann hätte ich ein Associates Degree womit man ja in USA schon einen Abschluss hat mit dem man theoretisch schon auf dem Arbeitsmarkt was mit anfangen kann oder sich weiter entscheidet dann 2 weitere Jahre noch seinen Bachelor hinterher zu machen.

Im Internet steht dass dieser Abschluss in Deutschland dem Niveau einer gymnasialen Oberstufe entspricht also als Abi zählt.

Mein Abi habe ich schon, jedoch ist meine Abschluss Note nicht gerade gut da ich gezwungener Maßen in meiner Schule ein externes Abitur machen musste, was mich seid dem ziemlich verärgert hat. Es wäre daher unglaublich hilfreich wenn ein associates degree diesen wenigstens ersetzen könnte. Dann hätten sich die vielen Semester irgendwo ein bisschen gelohnt.

Zudem Frage ich mich auch ob jemand von euch schon mal Erfahrung mit einem Associates Degree in Deutschland gemacht hat und ob dieser einem vielleicht anderweitig was auf dem Deutschen Arbeitsmarkt was gebracht hat (also ob das gut rüberkam auf dem Lebenslauf etc.)

Vielen Dank

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Meinung des Tages: Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis - transparent oder diskriminierend?

Das Bundesverfassungsgericht urteilt heute darüber, ob ein Legasthenie-Vermerk im Abschlusszeugnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob etwaige Einträge für Transparenz oder Diskriminierung sorgen...

Das Krankheitsbild Legasthenie

Im Gegensatz zu leichteren Lese- und Rechtschreibdefiziten bei Kindern, die i.d.R. mit zunehmendem Alter wieder ausgeglichen werden, handelt es sich bei der tatsächlichen Legasthenie um eine schwere Lese- und Rechtschreibstörung sowie diagnostizierbare Krankheit, die sehr häufig mit psychischen Problemen einhergeht. Die Probleme entstehen oftmals dadurch, dass die Betroffenen Angst vor der Schule sowie den Prüfungen entwickeln und sich aufgrund dessen zurückziehen. Einer Legasthenie kann in gewissen Punkten zwar entgegengewirkt werden, dennoch behält man diese Krankheit ein Leben lang. Alleine in Bayern gelten ca. 10.000 Schüler als Legastheniker.

Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht wird sich heute mit der Frage beschäftigen, ob der Vermerk "Aufgrund einer Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet" im Abiturzeugnis diskriminierend ist und, da Legasthenie juristisch als Behinderung klassifiziert wird, damit gegen das Grundgesetz verstößt. Geklagt haben drei ehemalige bayerische Abiturienten, die den Eintrag als massiv stigmatisierend erachten.

Größtmögliche Transparenz oder Diskriminierung?

Der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Michael Piazolo, betrachtet den Vermerk als nicht diskriminierend. Er denkt, dass ein Verweis darauf, dass die Rechtschreibleistungen von Schülern mit Legasthenie anders oder gar nicht bewertet werden, auch transparent im Zeugnis stehen müsse. Schließlich wird seitens der Korrektoren bei der Bewertung des Abiturs von den ansonsten allgemeingültigen und objektiven Bewertungskriterien abgewichen. Zudem gehe es nicht darum, Behinderungen zu dokumentieren, sondern um die größtmögliche Transparenz in Zeugnissen.

Der Rechtsanwalt Thomas Schneider, der die drei Kläger vertritt, verweist klar auf das Grundgesetz, nach welchem niemand angesichts seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Der Jurist denkt, dass sich derartige Einträge im Abschlusszeugnis negativ auf das Bewerbungsverfahren für eine Ausbildungsstelle oder einen Universitätsplatz auswirken, da entsprechende Kandidaten oftmals schon im Vorfeld aussortiert werden.

Unsere Fragen an Euch: Sorgt ein solcher Vermerk für Transparenz oder ist dieser eher diskriminierend? Welche Vor- und Nachteile könnten für Bewerber und Arbeitgeber entstehen? Sollte der Staat das Recht haben, derartige Bemerkungen über Prüfungserleichterungen ins Zeugnis schreiben dürfen? Ist der Vermerk Eurer Meinung nach mit dem Grundgesetz vereinbar?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie.html

Ich finde solche Vermerke in Ordnung, da... 68%
Ich finde einen solchen Vermerk diskriminierend, weil... 21%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 11%
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