Ausbildung Verwaltungsfachangestellte- wird man nach der Ausbildung übernommen?

1 Antwort

Soweit der TVAöD Anwendung findet, besteht nach § 16a TVAöD sogar ein Übernahmegebot. Das bedeutet, dass du in ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis von 12 Monaten übernommen werden musst, soweit nicht dienstliche, personenbedingte, verhaltensbedingte Gründe dem entgegenstehen. Danach ist eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorgesehen.

Also wenn du dich entsprechend anstrengst und benimmst, die Ausbildung bestehst und freie Stellen vorhanden sind (wovon man bei 2000 Stellen ausgehen kann), wirst du auch übernommen.