Datenweitergabe Widerspruch Schufa?

Hallo Leute, vielen dank für eure Zeit,

als angehender Datenschutzer möchte ich die experten unter euch befragen, ob ich die EMail so abschicken kann(Siehe unterere Teil).

Da mir Datenschutz wirklich am Herzen liegt, möchte ich mein wissen und erfahrung verbessern. Mir qualmt jedoch der Kopf nach 3h lesen (Datenschutz ist hart), ich wurde gerne eure meinung hierzu hören, wenn Ihr so lieb seit?

Habt vielen Dank :)

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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Antwort.

In Unabhängigkeit Euren AGBs, hab ich das gesetzliche recht zum Widerspruch nach dem BDSG.

Somit Formuliere ich meinen Widerspruch erneut:

Dass ich der Datenweitergabe an die

Schufa Holding AG,

in jeglicher Form verweigere. Hierfür verweise ich auf meinen Rechtsanspruch, nach dem BDSG.

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

. Verletzung meiner Persönlichen rechte.

. Gefährdung meines Berufs und Position als IT-Datenschützer.

. Die Weitergabe meiner persönlichen Daten an die Schufa Holding AG, ist nicht nach Abschluss der Bonitätsanfrage, von relevants.

Zur Bonitätsanfrage, erteile ich die einmalige Einwilligung zur Übermittlung meiner Daten. Zukünftige Datenweitergaben an die Schufa Holding AG, welche nicht zur Bonitätsanfrage Dienen, verweigere ich in allen Formen.

Sollte dieser Widerspruch nicht möglich sein, so widerrufe ich den gesamten vertrag, fristgerecht zum nächstmöglichen Datum.

Hierfür verweise ich auf die Widerruf/Kündigung im Anhang.

Recht, Schufa, Vertragsrecht, Widerspruch
Adobe Creative Cloud Abo für Studenten, falsche Versprechungen - Was tun?

Hallo! Ich bin Adobe-Creative-CloudAbonnentin und gerade sehr verärgert.

Als ich im April 2015 das Abo abschloss, war ich noch Stundentin und bekam daher den Vorteilspreis von 19,99 € monatlich, der ab dem 13. Monat dauerhaft 29,99 € kosten sollte. Das wurde mir damals im Chat des Kundenservice jedenfalls versichert. Wortwörtlich sagte der Mitarbeiter, dieser stark rabattierte Preis gelte ein Leben lang und sei unter diesen Konditionen sogar kommerziell nutzbar. Wohlwissend speicherte ich zu jener Zeit den Chat-Verlauf.

Nun seit geraumer Zeit wird mir allerdings der volle Preis in Höhe von 59,99 € berechnet. Einfach so, ohne Ankündigung. Also wendete ich mich heute erneut an den Kundenservice im Chat. Dort wurde mir jedoch gesagt, wenn ich nicht mehr studieren würde, sei es normal, dass mir der volle Betrag in Rechnung gestellt wird. Seltsame Begründung. Erstens wurde Adobe nie darüber in Kenntnis gesetzt, dass ich mein Studium beendet habe, sprich ich könnte noch studieren. Zweitens wurde mir vor fünf Jahren wie gesagt etwas ganz anderes versprochen, was ich halt noch schwarz auf weiß habe.

Als ich auf besagten Chat-Verlauf verwies, wurde ich erstmal auf die aktuellen AGB hingewiesen und dass ein Versprechen in einem Chat nicht verbindlich sei. Leider weiß ich selbst, dass eine mündliche Vereinbarung keinerlei rechtlichen Bestand hat. Aber was können unwissende Kunden dafür, wenn die Mitarbeiter eines großen Unternehmens nicht ausreichend geschult werden?

Kann ich daher nicht trotzdem irgendwie, irgendwas versuchen? Gibt es eventuell doch irgendwelche Schlupflöcher, die ich für mich nutzen kann? Falls ja, wie und an wen wende ich mich?

Ich danke Euch vielmals!

Photoshop, Adobe, Recht, Gesetz, AGB, Jura, Vertragsrecht, Abonnement
Muss ich mein unbenutztes Fitness-Abo bezahlen?

Kurz meine Story:

Ich war mit einem Freund ins örtliche Gym gegangen. Wir hatten ein 6-Monate Abo gemacht (ca. 600.-). Wir waren immer aktiv dort. Wir hatten natürlich auch eine Mitglieder-Karte für den schnellen Eintritt bekommen (Bearbeitungsgebühr 49.-). Einen Vertrag haben wir (ich wüsste es auf jeden Fall nicht mehr) nicht unterschrieben (nur mündlich). Wir bekamen einen Einzahlungsschein für diese 6 Monate und haben dies direkt bezahlt.

Nun etwa 1-2 Jahre später (ca. im April) ging ich wieder einmal ins Gym. Meine Mitglieder-Karte hatte ich nicht mehr. Ich ging hin und sagte (war fest davon überzeugt) dass ich wieder ein 6 Monate-Abo möchte. Ich wurde gefragt ob ich schon mal dort war. Daraufhin sagte ich, ich war bereits hier vor etwa einem Jahr aber habe meine Karte nicht mehr. Im System haben sie mich gefunden. Er fragte nach ob die Adresse noch aktuell ist (war sie). Ich dachte ich bekomme jetzt eine Rechnung und gehe direkt wieder nach Hause. Er sagte jedoch ich könne direkt anfangen zu trainieren. Die Rechnung schicke er nach Hause. Für die neue Karte muss ich nochmals 49.- bezahlen. Ich ging also trainieren ohne zu bezahlen an diesem Tag. (Sonst Einzeltraining: 20.-).

Nach diesem einen Training ging ich nicht mehr ins Gym. Die Rechnung kam und ich wollte das Abonnement doch nicht mehr. Blöd von mir. Er (der eine Fitness-Trainer) schrieb mir auf WhatsApp da ich paar Tage später die Rechnung immer noch nicht bezahlt habe. Ich schrieb ihm dass ich es mir aus finanziellen Gründen eigentlich anders überlegt habe. Ich würde gerne einfach das einzelne Training von diesem Tag bezahlen + die anfälligen Bearbeitungsgebühren die umsonst waren. Jedoch meinte er dies ist verbindlich weil ich gesagt habe ich möchte das Abonnement. Wie sieht das nun vom Gesetz her aus? Ich habe nichts unterschrieben!! Beim 1. Mal weiss ich nicht mehr zu 100% ob ich wirklich nichts unterschrieben habe, aber ich glaube fest daran dass ich auch damals nichts unterschreiben musste.

Nun habe ich vom Staat eine Betreibung am Hals. Lohnt es sich Rechtsvorschlag zu machen? Ich bin seit dem einen Training nie mehr im Gym gewesen.

Sport, Fitness, Finanzen, Fitnessstudio, Recht, Anwalt, Fitnesscenter, Gym, Vertragsrecht
Küchenkauf trotz Lügen verbindlich?

Hallo Leute,

ich glaube, dass ich die Antwort auf meine Frage bereits kenne: Der Vertrag wurde unterschrieben, damit ist nichts mehr daran zu ändern.

Ich bin - dumm wie sooft - auf den Trick eines Möbel-, Küchenstudios hereingefallen. Im Flyer wurde suggeriert, dass man als einer von nur 50 Testkäufern einer "Industriestudie" eine Küche kauft und dadurch extrem günstige Preise erhält.

Ich also dorthin, während des Gesprächs habe ich mehrfach meine Zweifel zum Ausdruck gebracht. Mir wurde dann auch mehrfach versprochen, dass die Preise für die Küche direkt vom Hersteller an mich weitergegeben werden unter Umgehung des Verkäufers (Zurbrüggen).

Dazu wurde sogar eine Skizze angefertigt:

Industrie --> Verkäufer --> Käufer ("Verkäufer" war durchgestrichen).

Für diese Skizze habe ich einen Beleg. Natürlich MUSSTE ich den Vertrag sofort unterschreiben, sonst wäre all das nicht möglich gewesen. Ich dachte mir, dass man ja leicht die Weitergabe von Einkaufspreisen an mich prüfen kann und habe dann - so unwohl mir dabei auch war - unterschrieben. Ich rief direkt danach Freunde an, um Ihnen von dem "tollen" Angebot zu erzählen, damit sie es auch wahrnehmen könnten und erhielt prompt 1 Stunde nach Unterschrift die Rückmeldung, dass es kein gutes Angebot sei (die Küche wurde grob geplant und berechnet). Also schrieb ich Zubrüggen und bat um Rücktritt (in dem Vertrag war ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen), woraufhin mich der Abteilungsleiter anrief und mich beruhigte, indem er sagte, dass die Küche ja noch nicht fertig geplant sei und all das, was mir die Dame erzählt hatte, so auch stimme.

Als einige Zeit später die endgültige Planung anstand, stellte sich heraus, dass nichts davon stimmte. Es werden keine Einkaufspreise an mich, den Testkäufer, weitergeben, letztlich ist es ein völlig normaler bis zu hoher Preis für die Küche geworden. Ich las nun Dinge von Täuschung und unlauterem Wettbewerb, aber insgesamt habe ich den Eindruck, dass ich da nicht mehr rauskomme. Es scheint keine Rolle zu spielen, dass meine Unterschrift nur durch die Lüge der Weitergabe von Einkaufspreisen an mich zu Stande kam. Aber ich frage hier trotzdem mal nach, wer weiß..., vielleicht hat jemand von Euch eine Idee. Wahrscheinlich gibt es auch keine "Studie" oder sonstiges, ich bin manchmal echt eine Idiotin. :(

Lieben Gruß

Betrug, Küche, Recht, Vertrag, kuechenkauf, Lüge, unlauterer Wettbewerb, Vertragsrecht, Täuschung
Makler verlangt Unterschrift von 7-seitigem Formular vor Zusendung eines Exposes. Kann man sich ohne juristische Kenntnisse darauf einlassen?

Guten Tag, aufgrund von Problemen mit unserer jetzigen Wohnung haben wir nun einige Angebote von Eigentumswohnungen angefragt. Zwei Makler schickten uns auch sofort per Email ein Expose. Bei einem anderen konnte man das Expose erst anschauen, nachdem man im Internet einer 7(!) seitigen Vereinbarung mit diversen Paragraphen, Unterpunkten und Klauseln (die mir als juristischem Laien teilweise überhaupt nichts sagen) bestätigt hatte. Weiterhin wurde ich darüber belehrt, dass ich den "Vertrag" innerhalb von 14 Tagen widerrufe könne/müsse. Ein weiterer Makler hat mir jetzt per Email-Anhang 4 Seiten Nachweisbetätigung und Widerrufsformular zugeschickt, welche ich zuerst an 5 verschiedenen Stellen unterschreiben soll, bevor er Informationen zu der Wohnung zusendet. D. h., jetzt müsste ich erst mal die 4 Seiten ausdrucken, dann an div. Stellen unterschreiben, wieder einscannen, dann dem Makler als Email-Anhang zurücksenden. Laut Eu-Richtlinie von 2014 wäre dies notwendig, damit der Makler auch seine Provision bei etwaigem Kaufvertragsabschluß bekäme. Im Gegensatz zu dem anderen Makler (s. o.) akzeptiert er auch keine digitalen oder einfache E-Mail Bestätigungen, da diese Art der Zustimmungen dem Manipulationsrisiko unterläge.

Soll man sich wirklich auf so etwas einlassen? Und wie verhält sich die meisten Makler: endlich bürokratisch und mit juristischen Finessen?

Recht, Eigentumswohnung, EU-Recht, Immobilienmakler, Jura, Vertragsrecht
Hund Tierschutz - können die ihn wieder abnehmen?

Hallo,

wir haben Mitte Mai einen Hund aus dem Tierschutz adoptiert.
In dem Tierschutzvertrag steht zum einen:

  • Das Tier ist zum Abgabezeitpunkt ohne offensichtliche gesundheitliche Schäden

Weiterhin steht:

  • Eine Gewährleistung über den gesundheitlichen Zustand und die charakterlichen Eigenschaften des Tieres wird nicht gegeben.
  • Regressansprüche gegenüber dem Verein können nicht gestellt werden.

Warum ich das aufliste?

Schon zwei Tage nach dem wir unseren Hund entgegen genommen haben, haben wir bemerkt das er auf der einen Seite lahmt. Nach mehreren Tierarzt und Klinik besuchen, Physio und sonst alles, weil der Hund offensichtlich schmerzen hat, haben wir endlich eine Diagnose: Der Hund hatte eine gebrochene Hüfte die falsch zusammengeheilt ist. Eine Operation ist laut TA unumgänglich um Ihn die Schmerzen zu nehmen.

Wir haben schon zwei Tage nach dem wir den Hund in Empfang genommen haben, die Vermittlerin kontaktiert und gefragt ob irgendwas in der Vergangenheit vorgefallen sei. Auch das Tierheim aus dem er stammt hatte die Frage verneint, Ihnen sei nichts aufgefallen. Das Ding hierbei ist, ein Blinder mit Krückstock sieht das dort irgendwas faul ist und der Hund ein Problem hat. Entweder wurde er nicht richtig Untersucht und es wurde blind alles abgesegnet oder es sagt sehr viel über die Leute aus die dort arbeiten, oder es war gelogen.

Da dort mehrere Hundert Euro sowie eine wochenlange Nachbehandlung nötig ist, würden wir gerne der Organisation schreiben und eine Art Schadensersatz fordern. Nebenbei haben wir aber irgendwo den Gedanken, dass diese Organisation uns den Hund wieder abnehmen könnte.
Das wäre das letzte was wir in die Wege leiten möchten oder dem Risiko ausgesetzt zu sein, damit diese Leute uns den Hund wieder abnehmen.

Was sollen wir tun? Die Frage ob wir Ihn operieren lassen stellt sich für uns nicht, das muss so oder so gemacht werden.

Schadensersatz, Hund, Tierschutz, Vertragsrecht
Angeblich 2 Jahresvertrag am Telefon abgeschlossen. Ist das möglich?

Hallo Community,

ich betreibe 2 Ferienwohnungen (gewerblich) und ich habe irgendwann im Juni einen Anruf erhalten von einer vermeintlichen Buchungsplattform Rooms24, bei der ich angeblich bereits gelistet gewesen sei, aber nicht kontaktiert werden könne, da dafür ein Premium Eintrag nötig wäre.

Mir wurde daraufhin ein Testeintrag angeboten und dem habe ich zugestimmt. Eine Email oder sonstiges hatte ich erstmal nicht erhalten (dachte ich bis gestern) und so habe ich es irgendwie verdrängt und auch mehr in Erinnerung gehabt. Nun kam gestern eine Rechnung wo ich circa 700 € jährlich bezahlen solle und ich wohl einem 2-Jahresvertrag zugestimmt hätte.

Daraufhin habe ich meinen Email sorgfältig durchsucht und diese tatsächlich im Spamordner gefunden in der stand, dass wenn ich 2 Wochen vor Ablauf der Testphase nicht kündige, einem 2 Jahresvertrag zustimme. Nun weiß ich nicht so recht was ich tun soll.

  1. Erst einmal hatte ich meine Daten nie bei dieser Plattform hinterlegt. Also woher hatten die meine Daten, da diese ja meinten, dass ich bereits dort gelistet sei nur nicht kontaktiert werden könnte.
  2. Muss es nicht eine Telefonaufzeichnung geben, wo ich genau darüber aufgeklärt werde, was nach der Testphase passiert und die genauen Kosten etc..
  3. Wie ist es rechtlich zu beurteilen, dass ich nie etwas schriftlich erhalten habe und die Email im Spamordner gelandet ist?
  4. ich weiss mittlerweile, dass ich hier wohl nicht unter dem Verbraucherschutz falle
  5. Wenn ich wenigstens eine Gegenleistung dafür erhalten würde, dann wäre es ja nur halb so schlimm, aber ich habe mir diese Plattform mal angeschaut und die ist absolut unseriös und nicht annähernd diese Summe wert. Ich bin wohl der einzige Anbieter in meiner Stadt dort gelistet und die anderen sind alle nicht kontaktierbar, was mich sehr nach System aussieht.

Ich freue mich eher über hilfreiche Antworten.

Recht, Vertragsrecht, Rechtliche Frage, Rechtliche Lage, rechtliche Schritte, Rechtliches Problem
TFP Foto Shooting - Wie ist die rechtliche Lage?

Folgende Situation

Wir planen zu dritt ein TFP Fotoshooting.

Eins der Models wollte sich und dem andere Model 2 Cosplay Outfits bestellen.

Ich sollte die beiden Outfits bezahlen.

50€ Habe ich ihr bereits überwiesen.

Sie kaufte das Outfit für sich in der falschen Größe

Jetzt schreibt sie mir, das es ihr nicht passt. Umtauschen ist nicht drin, meint sie und wenn sie es verkauft, wird sie es mit Verlust verkaufen müssen.

Sie möchte jetzt noch einmal 75€ von mir für ein anderes Outfit.

Ich bin der Meinung, das ich nur für die Outfits zahlen sollte, die wir auch tatsächlich shooten. Wenn sie das Geld verzockt, ist das ihr Problem.

Ich habe einen Vertrag den sie unterschrieben hat. Dort steht, das ich für 2x Outfits (für sie und die Andere), die 50€ erstatte.

Nicht, das ich so lange Geld überweise, bis sie mal etwas in der richtigen Größe findet.

Schon das ich die Cosplays, Props bezahle und die 100€ Fahrtkosten für beide übernehme (obwohl im Vertrag anders vereinbart), ist ja eigentlich nicht üblich bei TFP. Langsam wird mir das echt teuer.

Natürlich sieht sie das anders. Sie ist der Meinung, das ich ihr noch mal Geld geben sollte, damit sie kein Minus macht. Ich soll also ihre Fehlkäufe finanzieren.

In meinen Augen ja ihr eigenes verschulden.

Wie ist die rechtliche Lage?

Darf sie echt mehr und mehr Geld einfordern, auch für Artikel die wir ja letzten Endes gar nicht shooten werden, da sie ihr wie gesagt nicht passen?

Was wenn das Shooting auf Grundlage der aktuellen Situation platzt, schuldet sie mir dann die 50€?

Laut Vertrag schuldet sie mir diese nur wenn das Shooting auf Grund ihres Verschuldens flach fällt.

Verliere ich die 50€ wenn ich sie auf Grundlage ihres Verhaltens aus dem Shooting ausschließe?

Fun Fact: Wir hatten so etwas schon einmal. Damals hatte ich ihr ihre Amazon Wishliste im Wert von 200€ bezahlt aber am Ende haben wir ein paar Sachen nicht geshootet. Die hat sie dann unbenutzt mit nach Hause genommen und für sich behalten.

Bild zu Frage
Fotografie, Model, Cosplay, Justiz, Recht und Gesetz, Recht und Ordnung, Rechtslage, Vertragsrecht
Vater vom Arbeitgeber beschuldigt?

Hey, und zwar will mein Vater zum Ende des Monats bei seinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen und hat auch schon eine neue Arbeitsstelle gefunden und der Arbeitsvertrag beginnt im Juli. Er arbeitet als Bilanzbuchhalter in dieser Firma.

Mein Vater will kündigen, weil einerseits der Arbeitsort ihm zu weit ist(liegt nicht in unserer Stadt) und weil er ein schlechtes Verhältnis zu seinem Chef hat.

Es gab ab und zu Streitigkeiten und mein Vater hat sich aber stets korrekt gegeben, also es fielen keine schlimmen Worte oder so.

Sein Chef hingegen hat oft versucht ihn subtil anzugreifen, z.B. Kam er in seinen Arbeitsraum(den er mit zwei Frauen teilt) rein und begann das Gespräch mit "meine Damen...". Das war schon das zweite Mal und mein Vater ignorierte ihn einfach.

Jetzt kündigt mein Vater wie gesagt zum Monatsende und der Grund, weshalb ich die Frage stelle ist folgender: dieser Chef hat meinem Vater jetzt eine E-Mail geschrieben, in der es heißt "Guten Tag, Herr .... Bringen Sie bitte den Bildschirm auf Ihren Arbeitsplatz zurück"

Und mein Vater hat aber den Bildschirm nicht mit nach Hause genommen. Wieso sollte er auch? Auf dem Arbeitsplatz stehen ihm übrigens zwei Bildschirme zur Verfügung und beide stehen immer noch da.

Was sollen solche Beschuldigungen? (okay ich verstehe, dass er so vielleicht eine fristlose Kündigung möglich machen will um weniger zu bezahlen aber trotzdem)

Kann man ihn irgendwie anzeigen oder sonst irgendwie gegen ihn vorgehen?

Das kann er doch nicht machen!

Arbeit, Kündigung, Arbeitgeber, Rechte, anzeigen, Vertrag, Soziales, Vertragsrecht
Wer darf das Auto verkaufen, wer muss den Kaufvertrag unterschreiben?

Folgendes. Ich habe vor 2 Jahren einen PKW für meinen Bruder gekauft, stehe also im Kaufvertrag.

Mein Bruder wurde dann als Halter des PKW auf Schein und Brief eingetragen.

Laut meiner Recherche, bin ich, trotz dass ich nicht Halter des Fahrzeuges bin, der Besitzer, da ich das Auto gekauft habe und den Vertrag habe.

Nun: das Auto soll verkauft werden.

Wer muss nun den Kaufvertrag unterschreiben und vor Ort sein?

Darf ich ohne dass ich Halter bin, aber Eigentümer bin, den Kaufvertrag ausfüllen und verkaufen? Oder bedarf es der Vollmacht durch meinen Bruder der im Fahrzeugbrief und Schein steht?

Gilt ehemaliger Kaufvertrag oder Halter auf den es zugelassen ist?

Ich lese immer wieder, NUR der Eigentümer im ehemaligen Kaufvertrag darf verkaufen. Mein Bruder (Halter) dürfte ohne meine Zustimmung nicht verkaufen.

Aber.... dann nehme ich den Fahrzeugbrief in dem ich nicht stehe und darf verkaufen, wenn ich bezeuge dass ich der Eigentümer bin mit Nachweis des ehemaligen Kaufvertrag?

Sprich: Käufer fragt mich "Sie stehen ja gar nixht im Fahrzeugbrief+Schein? Also gehört Ihnen der PKW nixht und sie dürfen nixht ohne Zustimmung des Halters verkaufen"... dann kann ich sagen "hier als Nachweis gebe ich Ihnen den ehemaligen Kaufvertrag, welches bezeugt dass ich das Fahrzeug gekauft hatte und Eigentümer bin"?

(Sonst könnten Händler ja auch nie verkaufen!?)

Könnte ich dann nixht theoretisch auch gegen den Willen meines Bruder den PKW verkaufen - da ich ja der Eigentümer bin und er nur der Halter?

Versteh ich das richtig?

Auto, KFZ, Recht, Anwalt, Autokauf, Autohändler, Jura, Vertragsrecht, Auto und Motorrad
Kann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn keine Altersüberprüfung gemacht wurde?

Hallo,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet und meine Frage ernst nehmen würdet.

Kommen wir zur Sache, ich wollte mir vor ca. 3 Jahren auf Fundorado (Bin mir nicht sicher, ob das genau so hieß) ein Konto erstellen, weil früher so etwas rumgegangen ist, dass man so ein besonderes Video von Katja Krasavice sehen kann. Natürlich wollten es viele sehen und so wie ich, eine Person die nicht Volljährig ist. Man kannte halt solche Seiten wie Fake.it, wo man falsche Daten von Kreditkarten oder sowas bekommen kann. Dann habe ich mir mal gedacht, dass ich mir so einen Account mit den Daten mache, da ich halt nicht volljährig war und man davon so quasi manipuliert war und es sehen wollte. Am Ende von den ganzen Eingaben musste man eine Altersüberprüfung machen, die ich natürlich nicht machen konnte, daher bin ich einfach von den Seiten rausgegangen und habe mir dabei nichts gedacht und habe es seien gelassen. Paar Tage später bin ich mal auf die Email, mit der ich mich da anmelden wollte raufgegangen und entdeckte sehr viele Emails, etwas von Mahnungen, dann noch etwas von einer Staatsanwaltskanzlei und, dass ich irgendwie 200-300€ bezahlen muss. Natürlich hatte ich Angst und habe alle Mails gesperrt und den Mail Account gelöscht. Sonst kam halt nichts mehr.

Natürlich denken sich jetzt paar bestimmt, warum mich das denn so interessiert, wenn das so lange her ist.

Also es ist vielleicht mal so vor 1-2 Jahren ein Brief gekommen, mit einem Namen, der halt nicht in meinem Haushalt wohnt, aber da stand halt trotzdem meine Adresse drauf. Irgendwie kam mir der Name schon bekannt vor, hatte bisschen Angst, aber mehr auch nicht, habe es dann auch irgendwann wieder vergessen, als der Brief zurückgegeben wurde. (Ich weiß nicht mehr, von wo der Brief kam oder was da drauf stand)

Und warum ich wieder auf diese Frage zurückgreife, ist weil wieder ein Brief kam, mit den selben Namen. (Ich weiß nur, dass 2 Briefe kamen. Kann sein, dass vielleicht noch etwas kam, nur vielleicht war ich in dem Zeitpunkt nicht zuhause und jemand hat ihr wieder zurück gegeben. Auf dem Brief steht nur die Adresse und sonst nicht viel, da war halt noch eine Nummer, die ich gegoogelt habe, es ist irgendein Forderungsmanagement, bin mir nicht sicher.

Ich weiß, dass es meine Schuld ist und ich darüber nicht nachgedacht habe!

Kann das vielleicht wirklich davon kommen, weil das ja schon 3 Jahre her ist.

Und konnte überhaupt das Abo ohne die Altersüberprüfung abgeschlossen werden?

Ich würde mich überhilfreiche Antworten freuen und keine Sorge, ich habe daraus gelernt und würde nie wieder so ein Unsinn machen. Habe mir in diesem Zeitpunkt nie wirklich den Kopf über solche Sachen gemacht.

Betrug, Vertrag, Forderungsmanagement, Mahnung, Vertragsrecht, Altersüberprüfung, Mahnungsbrief, Fundorado, Mahnung per Mail
Techniker (1und1) für DSL-Schaltung kommt nie?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Zum 01.04.2020 habe ich meinen Wohnsitz verlegt. Dies wurde 1und1 auch rechtzeitig mitgeteilt und mit Mail vom 16.03.2020 bestätigt. Der Schaltungstermin war für den 02.04.2020 geplant. Am 02.04.2020 kam der Techniker jedoch nicht, weil ich unter der Adresse angeblich nicht gemeldet war. Dann wurde ein neuer Schaltungstermin für den 16.04 vereinbart. Dieser wurde dann auf den 21.04 verschoben. Dieser wiederum wurde durch 1und1 auf den 22.04 verschoben.

Am 22.04 wartete ich von 08:00 bis 14:00 auf den Techniker. Das Zeitfenster war eigentlich vom 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr angegebenen. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der Techniker wieder angab, dass unter der angegebenen Adresse niemand mit dem Kundennamen gemeldet wäre. Er hat zudem wieder nicht versucht mich anzurufen, um das mit der Adresse zu klären (daher denke ich, dass es Absicht ist. Dann hätte ich es ihm ja noch einmal am Telefon zeigen und versichern können). Glücklicherweise waren am 22.04 meine Eltern zur Sicherheit ebenfalls anwesend. Diese würden an Eides statt versichern, dass das Klingelschild angebracht war, meine Telefonnummer hinterlegt und wir den ganzen Tag in der Wohnung gewartet haben.

Da ich Homeoffice machen muss, bin ich zwingend auf eine dauerhafte Internetverbindung angewesen. Die jetzige Situation auszunutzen, damit ich mir bei denen teure Zusatzverträge bestellen muss (s. u.), stellt meines Erachtens eine Art Wucher i.S.d. § 138 BGB (?) dar. In einer solchen Ausnahmesituation mit Absicht jemanden zu teueren Zusatzverträgen zu zwingen, halte ich persönlich von 1und1 so gewollt.

Der nächste Techniker-Termin ist nun am 04.05. Für den 04.05 wird wieder ein Zeuge anwesend sein, um im Falle eines wiedereintretenden Nichterscheinens des Technikers dies wieder besser beweisen zu können.

Nun meine Fragen:

Kann ich fristlos kündigen, wenn der Techniker ein drittes Mal nicht erscheint?

Wie kann ich sichere Beweise sammeln, dass der Techniker mit Absicht nicht meine Adresse aufsucht? Weil wirklich jeder Postbote oder Möbelspediteur ist in der Lage, bei mir zu klingeln. Der Postbote, der mir die Hardware für die teueren Zusatzverträge überbringt und die ich persönlich mit Personalausweis entgegenen nehmen muss, findet komischerweise auch meine Adresse.

Kann ich für den Monat April mein Geld zurückverlangen, weil ich diesen Monat ja kein Internet nutzen konnte? Kann ich die Zusatzverträge wegen Wucher/Sittenwidrigkeit i.S.d. §138 BGB anfechten? Weil meiner Meinung nach macht 1und1 das mit dem Techniker mit Absicht. Ich bin wegen Corona auf Homeoffice angewiesen und das wollen die dann schön ausnutzen. Weil die anderen Boten, die von 1und1 beauftragt werden, finden ja auch immer meine Adresse.

Vielen Danke.

VG

Betrug, Recht, DSL, Jura, Vertragsrecht, Wucher
Kann ich den Vertrag vorzeitig kündigen?

Guten Abend,

ich bin leider völlig unüberlegt einen Vertrag in einem Sonnenstudium abgeschlossen und habe das direkt nach meiner ersten Sitzung bereut. Nun versuche ich irgendwie herauszukommen, da das Abo 12 Monate à 30€ kostet.

Ich weiß, dass hierbei kein Wiederrufsrecht greift, da ich den Vertrag vor Ort abgeschlossen habe. Hier ein paar Fakten, welche hoffentlich eine Lücke zum Herauskommen mit sich bringen. Mir liegt aktuell kein Vertrag vor, obwohl ich diesen bereits 2x angefragt hatte. Bei der Antwort sind diese allerdings nie auf die Frage eingegangen.

Zusätzlich war ich so blauäugig und habe den Vertrag vor meiner ersten Sitzung abgeschlossen - d.h. ohne das Solarium vorher zu Testen. Ich war vorher noch nie in einem.

Eintritt in den Vertrag Anfang März

Kündigung Mitte März + 1. Anfrage zur Zusendung des Vertrages - Antwort das Kündigung zum April 2021 möglich ist

19. April 2. Anfrage zur Zusendung des Vertrages

Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen, da diese mir die Unterlagen nicht zusenden, obwohl ich schon 2x nachgefragt habe? Evtl. hinsichtlich Treu & Glauben?

Was wären Alternativen um herauszukommen?

Ich werde nun vorerst beantragen, dass ich für den April sowie für alle weiteren Monate, welche aufgrund von Corona eine Schliesung des Studios mit sich ziehen, die Zahlungen aussetzen. Kann ich bei einer "Einschränkung" des Betriebs aber einer generellen Öffnung auch Zahlung verweigern?

Wie sieht es aus mit angefangenen Monaten? Kann ich hierbei auch den ganzen Monat verweigern? Annahmen, das Studio öffnet z.B. Anfang / Mitte vom Mai oder Juni wieder.

Vielen Dank!

Recht, Vertrag, Rechtsberatung, Solarium, Vertragsrecht
EasyFitness Ummeldung?

Hallo,

habe einige Fragen zum folgenden Sachverhalt:

Habe mich zum November 2018 bei einem EasyFitness Standort angemeldet (12 Monatsvertrag).

Ca. 4 Monate vor dem Frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt, habe ich mich daraufhin mal bei einem Mitarbeiter erkundigt wie es denn bei einer Vertragsverlängerung aussieht und er sagte mir die Konditionen bleiben alle gleich.

Daraufhin habe ich nicht gekündigt, als ich dann im November 2019 meine Kontoauszüge gecheckt habe viel mir auf das im November, 9,90 € mehr abgebucht wurden.

Bin anschließend zu dem Fitness gefahren, um das zu klären und laut dem Mitarbeiter sind jetzt zusätzlich noch 9,90 € für die Getränkeflat fällig (den Vertrag habe ich online abgeschlossen und habe auch nie Vertragsunterlagen erhalten).

Aufgrund der Dreistigkeit der Mitarbeiter habe ich mich dann entschlossen an einem anderen EasyFitness Standort trainieren zu gehen.

Nach einiger Zeit habe ich mich mal erkundigt, ob ich nicht den Standort wechseln kann (da man sich jedesmal schriftlich eintragen muss), die Mitarbeiterin sagte mir dann, dass das gehen würde und ich sogar nur den Grundbetrag (ohne die Getränkeflat) zahlen müsste.

Ca. 1 Monat später, als ich mich umschreiben lassen wollte, hat mir der Mitarbeiter für die Verträge mitgeteilt, dass er mir keinen günstigeren Vertrag anbieten kann und ich trotzdem die Getränkeflat zahlen müsse, aber aufgrund der nervigen Eintragerei habe ich mich dann trotzdem umschreiben lassen, sodass ich zum 01.04.20 Mitglied in dem anderen Standort bin.

Nur heute als ich mein Kontoauszug gecheckt habe viel mir auf das 2 Beiträge abgebucht wurden, ein Beitrag für den alten Standort und einen für den neuen.

Hab dann anschließend den unterzeichneten Vertrag der Ummeldung unter die Lupe genommen und so viel mir auf, dass das garkeine Ummeldung ist und das wie eine neue Mitgliedschaft aussieht.

Also habe ich da angerufen um das zu klären und mir wurde gesagt, dass das keine neue Mitgliedschaft ist, sondern nur die Ummeldung ist und der andere Standort das mit der Abbuchung verpennt hat.

Da Lügen bei EasyFitness ja nichts aussergewöhnliches ist frage ich mich, ob mir da wieder nur ******* erzählt wurde.

Jetzt zu meinen Fragen:

Ist so eine Umschreibung überhaupt möglich? Jeder Standort ist ja eine eigene GmbH und EasyFitness ist ja nur Franchise.

Ist es möglich aufgrund diesen Sachen außerordentlich zu kündigen? Und wenn ja bei beiden Standorten, oder?

Ordentlich gekündigt habe ich bereits. Falls so eine Umschreibung möglich und ich nicht außerordentlich kündigen kann. Bleibt diese dann bestehen?

Vielen Dank für eure Antworten.

Recht, Vertragsrecht
Klarna flexibel Ratenkauf so in Ordnung?

Servus Leute,

ich hätte da mal eine Frage an die Juramenschen, Vertragsrecht bzw. geht es um einen Ratenvertrag den ich mit Roller geschlossen habe über ein Bett im Wert von 500 Euro. Es wird mit flexiblem Ratenkauf geworben und die Aussage "zahlen Sie ihre Raten ganz flexibel, je nachdem wieviel Sie im Monat bezahlen wollen überweisen Sie einfach bequem, AB 6,95 im Monat" Ich lade anbei noch ein Bild hoch in dem man die Beschreibung explizit sieht. Ich bin leider darauf reingefallen und habe mir das Bett bestellt, im Vertrag selbst war die Klausel ganz anders beschrieben wie im Onlinevertrag, deswegen habe ich Screenshots gemacht.

Hier steht ganz klar zahlen Sie mindestens 6,95 Euro im Monat ODER 1/24 der Gesamtsumme... das alles zusammen mit der Aussage "flexibler Ratenkauf" hat mich wirklich davon überzeugt dass ich mein Bett monatlich mit 6,95 Euro bezahlen könnte, mal mehr mal weniger ...

Im Vertrag selbst steht jetzt jedoch ich solle 6,95 + 1/24 der Gesamtsumme entrichten... also irgendwas um die 25 Euro... Das ist doch eine Frechheit? wieso werbe ich mit Flexiblem Ratenkauf wenn es doch garkeiner ist??? ich weiß wenn die Kreditsumme niedrig ist kommt man auf diese 6,95 Euro im Monat .. ja ... das ist das Selbe wie bei 1&1 .. man bekommt BIS ZU 850 Euro für sein altes Handy wenn man einen neuen Vertrag abschließt, wenn man sich das Angebot genauer durchließt stellt man fest, man müsste ein Iphone 11 Pro in Zahlung geben und bekommt dafür ein minderwertiges Samsung s10 ...

Meine Frage wäre daher, wie versteht ihr als Laie diesen Vertrag und kann ich dagegen vorgehen? Ich hatte mir schon überlegt es darauf ankommen zu lassen aber dann verkauft Klarna den Kredit an ein Inkassounternehmen... bis es dann zum gerichtlichen Mahnbescheid und Ratenzahlungsverfahren kommt habe ich locker nochmal 350 Euro an Inkassokosten oben drauf und Klarna ist fein raus...

Wie kann ich mich wehren? Einspruch erheben gegen die Ratenzahlung oder den Vertrag? Ich bin mit klarna schon am telefonieren... nach 3 Versuchen hab ich es aufgegeben .. das eine mal hätte ich "anscheinend" niemals angerufen, das zweite mal versicherte mir eine Mitarbeiterin dass sie mich zurückruft, rückruf nie erhalten und jetzt warte ich schon wieder auf einen Anruf von einer der Vorgesetzten.

gibt es keine Möglichkeit einen Vertrag im Nachhinein anzupassen wenn der Kunde nicht zahlungsfähig ist? Ich habe diesen Vertrag mit der Absicht abgeschlossen es wirklich bequem in 10 Euro Raten abzuzahlen weil ich mir das sonst nicht leisten kann. Normal falle ich auf keine dieser Maschen rein aber dieses Mal hat es mich auch erwischt... und ein Bett zum schlafen ist leider nötig.

wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. LG

Bild zu Frage
Kredit, Rechnung, Bank, Recht, Darlehen, Inkasso, Vertragsrecht, Vertragsrücktritt
SKODA-Werkstatt findet Fehler nicht - Rechnung trotzdem bezahlen (Werkvertragsrecht)?

Hallo, ich habe eine rechtliche Frage. Mein alter Skoda Fabia I springt nicht mehr an wenn der Motor warm ist. Die freie Werkstatt meines Vertrauens findet den Fehler nicht. Tipps in gutefrage.net brachten mich nicht weiter, habe aufgrund dieser Tipps in der freien Werkstatt viel Geld für das Auswechseln von Teilen gezahlt die nicht fehlerursächlich waren..

Deshalb war ich in der SKODA-Vertragswerkstatt.

(zur Technik siehe meine vorhergehenden Fragen hier zu diesem Thema).

Obwohl der Wagen nicht ansprang als er in der Skoda-Werkstatt stand fanden die den Fehler nicht.

Es wurde mir dann vorgeschlagen die Drosselklappe zu wechseln weil das am ehesten die Ursache sein könnte. Würde 1000.-€ kosten. Allerdings ohne Garantie, dh. wenn das ein erfolgloser Reparaturversuch aufgrund Fehldiagnose ist soll ich die 1000.- trotzdem zahlen.

Im Kaffeesatz lesen kann ich selber, rein aufgrund der Vermutung lasse ich nicht für 1000.- Drosselklappen wechseln.. Deshalb meine Frage wie das rechtlich ist:

Für die erfolglose Fehlerdiagnose bei Skoda bezahlte ich schon 150.- € (leider, das war wohl mein Fehler).

Ich brauche jedoch eine verbindliche Fehlerdiagnose als Grundlage für einen Reparaturauftrag und muss deshalb nochmal zu Skoda in die Werkstatt. Will aber nicht nochmal für nicht und wieder nichts Geld bezahlen.

Ist es nicht so, dass die Skodawerkstatt ihren Teil des Werkvertrages nicht erfüllt wenn sie behauptet den Fehler nicht zu finden? Muss ich dann Geld für die erfolglose Fehlersuche bezahlen oder kann ich sagen: "Deal war eine (verbindliche) Fehlerdiagnose, die seid ihr mir schuldig geblieben also brauche ich nichts zu bezahlen???

(Anmerkung: es handelt sich nicht um einen 12-Zylinder-Hightech-Ferrari sondern um einen simplen 18 Jahre alten Skoda... Unfassbar dass die Vertragswerkstatt nicht weiß weshalb die Kiste nicht anspringt...)

Danke schon mal für die Rechtsauskunft...

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Nicht Personenbezogene Fahrkarten ungültig?

Hallo mein Name ist Jay,

ich habe ein Frage zu einem Problem mit der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH.

Mein Sohn ist Autist und hat mich gebeten das ich mit ihm zusammen zu Schule fahre, sonst fährt er allein. An diesem besagten Tag habe ich das gemacht und ihn begleitet wir sind zusammen in den Bus gestiegen und Richtung seiner Schule gefahren, mitten in der Fahrt wurden unsere Fahrausweise kontrolliert und es hat sich rausgestellt das ich meine Monatskarte nicht mit dabei hatte. Der Kontroller sagte das ist kein Problem machen Sie eine Kopie der Monatskarte und schicken sie die schriftlich an die zuständige stelle, die Adresse hat er mir gesagt. Zuhause angekommen, habe ich das sofort gemacht ein kurzes schreiben aufgesetzt mich für den Vorfall entschuldigt eine Kopie meine Fahrkarte mitgeschickt und gedacht die Sache ist aus der Welt, doch dem war nicht so.

Gut einen Monat Später habe ich ein Mahnschreiben bekommen, das ich 65€ Erhöhtes Beförderungsentgelt zuzahlen habe, da ich mich nicht gemeldet habe und keine Nachweis über den Kontrollzeit punkte über eine gültige Fahrkarte besessen habe.

Das stimmte natürlich alles nicht also habe ich zurück geschrieben, das erstens es handelte sich schon um bereits das zweite Mahnschreiben, ich niemals zuvor ein Schreiben der VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH erhalten habe und das ich bereits ihnen einen Nachweis erbracht habe und sie eine Kopie meine Monatskarte hätten, natürlich habe ich nochmals meine Monatskarte kopiert und dem Schreiben beigelegt, mit der Hoffnung jetzt ist alles geregelt und ich müsste die Forderung von 65€ nicht bezahlen.

Doch der Hammer kommt jetzt Sie akzeptieren keine Monatsfahrkarte als Nachweis nur Personen bezogene Monatsfahrkarten, ich habe einen Schock bekommen die verkaufen Fahrkarte die in Wirklichkeit wenn es drauf ankommt ungültig sind, das ist mal ein Ding.

In dem Schreiben beharren sie natürlich auf ihre Forderung von 65€, mit der Begründung da meine Monatsfahrkarte nicht Personen bezogen ist und somit als nachträglicher Nachweis ausgeschlossen ist. Ich wollte ursprünglich eine Personen bezogen Fahrkarte haben, die wäre billiger gewesen, aber leider bin ich in einer Privat Insolvenz und die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH hatte mir damals mitgeteilt das Sie mir das ablehnen wegen meiner Bonität. Nochmals habe ich mich schriftlich an die VBK - Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH gewannt und ihnen die Sachlage klar gestellt, das sie mir einen Personen bezogene Fahrkarte abgelehnt haben. Weil ich in der Privat Insolvenz bin und ich keine Möglichkeit hatte einen Personen bezogene Fahrkarte zu bekommen.

Somit würde mir in den Fall, das ich in der Privat Insolvenz bin zum Nachteil ausgelegt.

Wie sieht die Rechtslage in dem Fall aus hat da jemand Erfahrung?

LG Jay

Insolvenz, Recht, Bahn, Fahrkarte, Vertragsrecht

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