Telefonisch Handwerker beauftragen und dann nicht zahlen?
Hallo,
wie sieht die gesetzliche Lage aus wenn:
Ein Handwerker telefonisch beauftragt wird in einer Wohnung zu arbeiten. Er bekommt Schlüssel und legt los. Am Ende stellt er mir eine Rechnung aus und ich zahle nicht, weil kein schriftlicher Auftrag gemacht wurde. Es wurde auch kein Auftragsbestätigung/Angebot gemacht.
habe ich dann eine kostenlose Dienstleistung bekommen? Ich streite einfach die Arbeiten und Auftragserteilung ab? Handwerker macht aber Bilder von Arbeiten?
danke
11 Antworten
Findest Du das ist die richtige Einstellung, sich durchs Leben zu schlagen, in dem man Menschen die man für sich arbeiten lässt, betrügt?
Wohin soll das führen, wenn das jeder täte?
Ein Auftrag kann auch mündlich erteilt werden, die Übergabe des Schlüssel kann als konkludentes verhalten gewertet werden, ähnlich einem Handschlag. Damit ist der Auftrag erteilt, wenn kein Angebot vorliegt, dann gelten regional übliche Preise für die Leistung, also kein Billigpreis und kein überteurter, sondern der Durchschnitt. Das darf der Handwerker dann für seine geleistete Arbeit in Rechnung stellen.
weil kein schriftlicher Auftrag gemacht wurde
Verträge kommen auch mündlich zustande. Und da der Handwerker den Schlüssel hatte und kaum von sich aus tätig werden würde, hättest Du vor Gericht keine Chance.
Keine Leistung ohne Gegenleistung.
Wie ist denn der Handwerker in deine Wohnung gekommen? Dass er den Schlüssel von dir hatte, spricht also dafür, dass du ihn beauftragt hast. Das ist auch ohne weiteres mündlich möglich.
Wenn du dich jetzt weigerst zu zahlen, wird er dich verklagen. Wenn du keinen detaillierten Auftrag erteilt hast, ist das DEIN Problem.
Super, danke für deine Antwort
Der Schlüssel ist m.E. ein starkes Indiz, aber nicht notwendig. Der Richter könnte eine Ortsbesichtigung durchführen und sich vom Handwerker die Arbeiten zeigen lassen. Das wäre dann ein "Beweis durch Augenschein".
Er hat den Schlüssel bekommen, vermutlich also vom Besitzer der Wohnung, also dir. Telefonat kann glaubhaft gemacht werden, evtl. auch durch Blick ins Handy.
Damit dürfte ein Gerichtsverfahren für dich nicht siegreich enden.
Auch suggeriert deine Frage einen gewissen Vorsatz. Ließe sich dieser beweisen wäre es eine Sache für die Staatsanwaltschaft. Klarer Eingehungsbetrug.