Kündigungsfrist bei Ferialjob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wahrscheinlich fristlos. Nimm nächstes mal solche wichtigen Unterlagen mit.

Verträge schließt man üblicherweise ab, damit BEIDE Parteien diese dann auch einhalten.

Und Dein aufgeführter Grund ist kein Grund für eine fristlose Kündigung.

Sowas überlegt man sich im Übrigen VORHER, ob man darauf Lust hat oder nicht.

Also musst Du dich an die Kündigungsfristen halten.

Gibt es keine im Vertrag, dann richten die sich nach dem BGB.

Und wenn Du es dir ganz einfach machen willst, dann gehst Du zum Chef und bittest einfach um eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages. Nennt sich Aufhebungsvertrag.

Und zukünftig lässt Du dir bitte IMMER eine Kopie des Vertrages, welchen Du unterschreibst, aushändigen.

Viel Erfolg.