Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten
Habe ich mich beim Vertrag unterschreiben abzocken lassen?! Tarif kosten - Beitrag Monatlich?

Guten Abend und frohes Neues erstmal

Die wichtigste Info ist das ich 18 Jahre alt bin. Ich habe mich vor ca 3 Wochen bei Sumpoint angemeldet (Sonnenstudio).

Dadurch das ich 18 bin kann ich nun Verträge selber unterschreiben.

Nun zur Geschichte:

Ich wollte mich Sonnen gehen und Bar bezahlen. Da meinte der Angestellte, dass wenn ich jetzt Bar bezahle, kann ich ein aktuelles Angebot nicht mehr nutzen kann. Dieses wäre nur für neue Kunden welche eine Ermäßigung erhalten und 4.99 wöchentlich bezahlen. (Dadurch ist man im Sunpoint club und kann sich Theoretisch jeden Tag sonnen)

Er machte mir druck und sagte wenn ich mich jetzt Sonne war es das mit dem Angebot.

Also beschloss ich mich das Angebot zu akzeptieren und einen Vertrag zu unterschreiben.

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate was kein Problem ist.

Dann steht bei mir. Aktions Tarif €: 4.99 pro Woche

Beitrag € / monatlich: 21.62

Für mich klingt es jetzt doch eher das ich nicht 20€ monatlich bezahle wie zuvor gedacht sondern 40€

Vorhin ging ich zur Sparkasse um mein Kontostand zu überprüfen. Mir kommt es vor, als wenn ich andauernd Geld verliere bzw abgezockt werde. Ich gehe Morgen mal dem Grund der Sache nach und überprüfe die Konto auszahlungen. Dennoch macht es mir gerade einwenig Angst und Panik und hoffe auf eine schnellst mögliche Antwort.

Von daher meine fragen.

wie viel bezahle ich jetzt monatlich ? Kann ich irgendwie aus dem Vertrag raus ? Kontoauszüge kann man an normalen Automaten der Sparkasse machen oder muss man zu besonderen Automaten ?

wenn ich meine fragen selber beantwortet habe oder vlt durch eure Hilfe Rede ich natürlich mit meinen Eltern darüber da vorallem mein Vater sehr viel selbstbewussstein hat, gut reden kann und sich mit sowas gut auskennt.

Dennoch wäre er sehr sauer wenn ich mich verarschen haben lasse.

Finanzen, Vertrag, Vertragsrecht, Vertragskündigung, Sunpoint
KFZ Verkauft , keine Geld bekommen,was nun?

Hallo, habe vor 2 Wochen KFZ veräußert, der Käufer war klar, das Auto defekte Getriebe hat, er möchte das auto reparieren, Preis 290 € mit Autobatterie oder 250 Ohne Batterie.. so habe auch in Vertrag beschrieben, das die Getriebe defekt sind, Auto wird daher als Bastler, ohne Garantie oder Zurücknahme verkauft. Auto war aber fahrbereit, habe das Auto mit meine Tochter zu Käufer hingebracht. leider bezahlt hat er nur 100€ Vorzahlung, rest sollte bis Wochenende zahlen. Habe Ihn Vertrag so wie 2 Schlüssel und Zulasungbescheinigung teil 1 gegeben. Teil 2 habe behalten und wollte Ihn dan übergeben bei rest Bezahlung, so steht auch in Kaufvertrag. Er hat sich mit mir 3 Mal verabredet, ist aber nicht gekommen, ausrede war, Schwester krank, Portmonee vergessen, und vieles mehr. Habe ihn eine Woche zeit gegeben zu zahlen, sonst nechme Auto zurück und die 100€ Vorzahlung behalte Ich, weil er hat meine Auto 2 Wochen lang benutzt, dan habe Nachricht bekommen, das er das auto nicht haben will, und ich sollte das Auto abholen ,Schlüssel und Papiere sind in Auto. Bin 30 km gefahren, auto stand Auf, Schlüssel war drin ( nur 1) nicht zwei, und zulassungsbescheinigung teil 1 war auch drin, habe versucht das Auto zu starten, keine Chance, das Auto spring nicht an, außerdem drinnen in Auto , Wodka Flashe,Dreck, Aschenbecher voll mit kippe, sogar sitze mit Asche , ich selbst habe ni in Auto geraucht,auch rauchfrei verkauft. Heute Abend wieder Nachricht von ihn, ich sollte jetzt die 100€ zurück zahlen, sonst bleibt mein Auto verschlossen in Garage . Ich habe die Papiere und ein Schlüssel, er hat zweite Schlüssel, ich möchte jetzt in diese zustand und nicht fahrbereit das Auto auch nicht haben, aber mein Geld zurück. was kann ich machen? Danke für Hilfe. mfG Gregor.

Bild zu Frage
Recht, Autoverkauf, Vertragsrecht, Auto und Motorrad
Gibt es eine Mitwirkungspflicht des Vermieters bei Nachmietersuche?

Ich war arbeitslos und habe eine neue Arbeit in 380 Km Entfernung gefunden.

Daher habe ich im Oktober 2017 unseren Mietvertrag zum 31.01.2018 gekündigt. Ich halte somit die 3 Monatige Kündigungsfrist laut Mietvertrag ein.

Es gibt im Mietvertrag keine "Nachmieterklausel". Mir ist auch bekannt, dass es das "3 Nachmieter anbieten" rechtlich so nicht gibt.

Ich sehe mein Fall allerdings als rechtlichen "Härtefall" an, laut Urteile kann ich dem Vermieter somit einen "passenden" Nachmieter vorschlagen.

Härtefälle sind z.B. Arbeitslosigkeit, Nachwuchs, Heirat, Altenheim und gesundheitliche Gründe. Hier gibt es genügend Urteile!

Ich müsste aber für einen Besichtigungstermin des möglichen Nachmieters wieder 760 Km (Hin und Zurück) in Kauf nehmen. Denn laut Gesetz muss ich die Besichtigungstermine selbst abstimmen.

Jetzt das Problem:

Die Hausverwaltung hat uns "Verboten", die Wohnung in Zeitung oder Internet anzubieten. Im gleichen Haus steht noch eine Wohnung leer, die wird im Internet angeboten, allerdings ohne Bilder. Laut Verwaltung soll erst die eine Wohnung weg und dann kommt unsere Wohnung rein. So will es der Vermieter.

Frage: Können wir die Wohnung mit unseren Bilder der Wohnung im Internet anbieten und die Telefonnummer der Hausverwaltung angeben?

Gibt es in so einem Fall eine "Mitwirkungspflicht" für den Vermieter?

Recht, Mietrecht, Vertragsrecht
Kurz vor Notar und Kauftermin Änderung des Einzugs- bzw. Überschreibungsdatums um über ein Jahr bei Immobilienkauf?

Ich und meine Freundin haben uns nach sehr langer Suche endlich in ein Haus verliebt und wollen dieses kaufen, haben auch schon ein kleines Gutachten erstellen lassen und sind den Verkäufern im allem entgegengekommen, haben sogar den Einzug auf deren Wunsch auf März 2018 hinausgeschoben. Wir wollten nächste Woche beim Notar den Kaufvertragsentwurf anfertigen lassen um uns und den Makler abzusichern. Nun habe die Verkäufer heute dem Makler mitgeteilt, dass Sie doch erst Mitte 2019 !!! ausziehen möchten um sich keine neue Wohnung für die Bauphase des neuen Hauses nehmen zu müssen. Wir haben leider nur einen Vorvertrag vom Makler, aber nichts vom Notar, fühlen uns aber trotzdem ziemlich hintergangen, zumal wir schon ein sehr gutes Finanzierungsangebot in der Tasche haben.

Drei Optionen stehen zur Auswahl: 1. Kauf abbrechen und der Makler sendet den anderen Interessenten das Angebot mit dem späten Kauf (Verkäufer trägt die bis dahin angefallenen Kosten) (möchten wir aber nicht!) 2. Verkauf und Übergabe Mitte 2019 (Nachteil: Wahrscheinlich höherer Zinssatz bis dahin und Bereitstellungszinsen für den jetzigen Vertrag liegen bei ca. 500€/Monat) 3. Verkauf wie Anfangs geplant im März 2018 und Übergabe Mitte 2019, in der Zeit wird das Haus an den Verkäufer vermietet (Evt. Nachteil: Da ein KFW 124 Eigenheimzulage Kredit mit im Spiel ist dürften wir eigentlich nicht vermieten)

Vielleicht hatte ja schon einmal jemand eine ähnliche Situation, uns ist von allen drei Übeln das Dritte am liebsten, allerdings müsste die Miete in der Zeit auch wirklich ALLE Kosten decken. Wenn das Objekt nicht so beliebt wäre, müssten wir eigentlich auch vom Kaufpreis herunter gehen!

Haus, Recht, Kaufvertrag, Immobilien, Vertrag, Kauf, Makler, Notar, Vertragsrecht, Vertrauen
Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

Hallo,

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen (Drillisch - Winsim). Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt. Beim 3. Mal wurde der Mobilfunkvertrag von Seiten des Betreibers gekündigt, wie ich telefonisch erfahren habe als ich dort anrief, da ich meine Schwester nicht mehr erreichen konnte.

Ok dachte ich, meine Schwester hat Mist gebaut . . .

Ich hatte die Information nur telefonisch erhalten. Ich habe weder eine Mail noch ein Brief noch sonst irgend ein Hinweis dazu bekommen.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€ Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen währen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind. Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Die Zahlungsaufforderung kommt von "Creditreform" im Auftrag von Drillisch.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen? Ist das Schreiben rechtskräftig? Welche Schritte sind ratsam?

Meines erachtens ist es formal schon nicht rechtens.

Mit den 85€ wäre ich einverstanden gewesen und hätte sie auch zur Not für meine Schwester übernommen (es war schließlich ein Vertragsbruch unsererseits) , aber ohne eine Rechnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung war mir das nicht bewusst. Auch die Dame am Telefon hat mich nicht darauf hingewiesen. Sie sagte nur, dass der Vertrag gekündigt sei.

Mit freundlichem Gruß,

Christopher

Recht, Rechte, Gesetz, Vertrag, Inkasso, Mahnung, Mobilfunkvertrag, Strafe, Vertragsrecht
Werksvertrag mit Fertighausfirma vorbehaltlich Grundstück?

Hallo,

wir haben (dummerweise) einen Hausvertrag (Werkvertrag) unterschrieben. In diesem steht drin, unter Vorbehalt der Findung eines passenden Grundstückes innerhalb von 12 Monaten.

Das bedeutet m.E. doch eigentlich, dass ich ein geeignetes Grundstück in einer Frist von 12 Monaten finden muss, das den Ansprüchen der Lage und unserem Budget entspricht.

Kern des vorgegangenen Beratungsgespräches war, dass das Grundstück an bestimmte Bedingungen (Südliches Umfeld von München – S-Bahn Lage – 400 – 600 qm – max. 350`000 € incl NK) geknüpft sein. Der Berater war sehr zuversichtlich, dass er ein geeignetes Grundstück liefern kann. Die Bedingungen an das Grundstück wurden vom Berater der Firma zwar notiert, aber im Werksvertrag nicht festgehalten. Aus diesem Grund hat mein Vater (nicht Vertragspartei) telefonisch Rücksprache mit dem Berater genommen und sich die Bedingungen nochmals bestätigen lassen. Aus diesem Telefonat ging aber zu unserem Entsetzen hervor, dass die Fertighausfirma im Bezug der Grundstückssuche nicht tätig werden wird. Sie wird es zwar die Suchanfrage an diverse Partnerfirmen weitergeben, doch für die Suche eines Grundstückes ist der Bauherr zuständig.

Bei einer weiteren telefonischen Rücksprache meines Vaters direkt bei der Fertighausfirma (Abt. Vertragsannahme) wurde durch den Mitarbeiter der Firma folgende weitere Vorgehensweise bestätigt:

-     Es kommt jetzt erst einmal zu einer Vertragsbestätigung seitens der Firma mit eines Ausstiegsklausel im Bezug, wenn kein Grundstück gefunden wird.

-     Nun muss aber jetzt der Bauherr sehr aktiv tätig werden, denn die Firma sei ja keine Maklerfirma.

Wir haben daraufhin uns bei fast allen VR-Banken im entsprechenden Umfeld informiert und jeder hat zu diesen Konditionen sofort ab gewunken. Auch Recherche im Internet hat dies ergeben, dass dies aussichtslos ist.

Für alle die Fragen warum wir dort unterschrieben haben: Wir sind den Vertrag nicht einmal durchgegangen und konnten ihn uns auch nicht durchlesen. Sicher war das blöd.

Haben wir überhaupt eine Chance aus diesem Vertrag heraus zu kommen?

Bitte antwortet!

Danke

Familie E

Haus, Hausbau, Recht, Gesetz, fertighaus, Vertragsrecht, werkvertrag
ist mündlicher Kaufvertrag wirksam?

folgende Problematik,

Ich habe über Ebay Kleinanzeigen eine Anzeige geschaltet. Ein zuerst Interessent hat sich darauf gemeldet und mit ein Angebot unterbreitet.

Nach diversen offenen Fragen habe ich Ihn gefragt ob er es denn nun kaufen möchte. Antwort"JA".

er schickte mir seine Adresse an die versendet werden soll/sollte. Meine Daten zum bezahlen habe ich Ihm ebenfalls geschickt. Er fragte sogar ob ich die Akkus vor dem verpacken noch laden könnte um es bei Zustellung direkt nutzen zu können. Alles kein Problem, ich habe verpackungsmaterial gekauft und Online einen Versandschein erstellt da ich dadurch noch etwas sparen kann ohne das es an der Leistung einbusen gibt.

Jetzt meldet er sich nicht mehr. Keine Reaktion auf meine Nachrichten.

Warenwert 400,00 € auf die sich geeinigt wurde + 16,50 € Versandkostendie bereits gezahlt wurden, + Verpackungsmaterial was gekauft werden musste.

Soweit ich Informiert bin ist eine mündliche/schriftliche Kaufzusage bindend. Ist das wirklich so? Ich sehe nicht ein auf den Kosten sitzen zu bleibennur weil derjenige mich jetzt ignoriert.

was kann man tun? Ein Anwalt ist sehr Kostenaufwendig, kann man sowas wie ein Mahnbescheid, wegen nicht einhaltung eines Vertrags los treten? Mich nervt diese unehrlichkeit und das manche denken mit ignorieren kommen Sie dann raus aus der Sache.

Danke für eure Hilfe, ggf. gibt es noch andere Möglichkeiten.

Kaufvertrag, Vertragsrecht
Statt der Unterschrift in einer Bewerbung den Zusatz "(...) ist maschinell erstellt(...)"?

Guten Tag,

heute haben zwei Kolleginen, ein Kollege und ich beim Bearbeiten von Bewerbungen in der Firma darüber diskutiert, ob der Zusatz "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig." in einer Bewerbung (ausgedruckte Form - NICHT elektronisch) statt einer Unterschrift gültig und zulässig sei. Solche eine Bewerbung lag meiner Kollegin vor. Sie wollte die Bewerbung ablehnen, da Ihrer Ansicht nach das Anschreiben nicht maschinell (automatisch) hergestellt wurde und mit einer Unterschrift zu versehen ist.

Selbst wenn das Dokument "automatisch" hergestellt wurde, bedeutet dies im Zweifel, der Bewerber bzw. die Bewerberin verfasste die Bewerbung nicht aus eigener Hand - und darauf legen wir in der Firma besonders wert. So lehnen wir grundsätzlich Bewerbungen ab, die Standard Floskeln beinhalten.

Unsere Abteilungsleiterin war jedoch der Ansicht, dass es zulässig und vollkommen in Ordnung sei, da er / sie das Dokument ja nicht handschriftlich verfasste. Ganz davon abgesehen, dass ihre Argumentation nicht stimmt, verteidigten wir die Stellung unserer Kollegin. Behörden und sogar andere Firmen drucken am Computer geschriebenes aus und unterzeichnen dies dann.

Frage: Ist der Zusatz "(...) maschinell erstellt (...) ohne Unterschrift gültig" nun in einer Bewerbung in Schriftform zulässig? Ganz davon abgesehen, ob dies überhaupt Sinn macht... Würde es in Ordnung gehen, in einer elektronisch versandten Bewerbung (bspw. E-Mail) den Hinweis "elektronisch versandt (...) Unterschrift ist daher nicht nötig" einzufügen oder wäre dieser obsolet?

Bewerbung, Recht, Vertrag, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
Nach Vorstellungsgespräch wurde kein Gehalt angesprochen , dennoch Vertrag unterschreiben?

Ich grüße euch,

folgendes:

Ich werde für eine Firma arbeiten. Dennoch werde ich von einer Zeitarbeitsfirma vermittelt. Mein Arbeitgeber wird somit ein Herr werden von der Zeitarbeitsfirma.

Ich habe ein Telefonat bzw. Interview mit der Zeitarbeitsfirma gehabt und dort wurde auch gefragt , was für Gehaltsvorstellungen ich habe.

Ich habe eine Zahl genannt und es wurde gesagt , dass es auch deren Vorstellung war. Also das Maximum und die würden nicht höher gehen.

Dann kommt jetzt der heikle Punkt:

Es wurde gesagt , dass mir weniger gezaht wird (2 Euro weniger die Stunde) , es aber darauf hinausläuft , dass ich den gesamten Betrag erhalten werde.... Ich habe es nicht richtig verstanden...Als Prämie vlt. oder wie ist das gemeint?

Jetzt hatte ich ein Vorstellungsgespräch mit dem Firmenleiter , dem Leiter der Teilzeitfirma. Ich wurde angrufen und mir wurde gesagt , dass ich übernommen wurde. Ich soll morgen zu ihm ins Büro und den Vertrag unterschreiben....Nur wurde nichts über meinen Gehalt gesagt...Weder im 2. Telefonat noch im vorstellungsgespräch....

Was soll ich machen? Ich wollte nicht aufdringlich sein und von mich aus wegen Gehalt fragen, da man immer warten sollte bis man darauf angesprochen wird...

Gruß

Arbeit, Beruf, Job, Geld, Recht, Arbeitgeber, Vertrag, Lohn, Teilzeit, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Erst mündlicher Arbeitsvertrag, jetzt 9 Monate später wurde ein befristeter Arbeitsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Rückdatiert 3 Tage vor Arbeitsbeginn?

Guten Tag,

ich habe am 1. Oktober 2016 im Kindergarten einer katholischen Gemeinde als Kinderpflegerin angefangen.

Man hatte mich angeworben . Hierfür habe ich meinen sicheren Arbeitsplatz in München aufgegeben und bin von Augsburg nach Darmstadt umgezogen.

Es gibt nur einen mündlichen Arbeitsvertrag, der im September 2016 mit der KiTa Leitung geschlossen wurde.

Die mündliche Vereinbarung war Vollzeitbeschäftigung mit 39 Stunden und (Laut wie Arbeitsgesetz) unbefristet. Hierfür steht mein Mann (Der ebenfalls dort angefangen hat) als Zeuge.

Unser "Chef" ist der Pfarrer der Gemeinde. Jetzt hat der Pfarrer zum 1.4.2017 gewechselt und gestern, 7.6.2017, hat man mir einen schriftlichen Dienstvertrag vorgelegt.

Darin heißt es:

$3 Das Dienstverhältnis ist befristet, siehe §10 und endet mit dessen Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§10 …..Sondervereinbarung:

9 Stunden wöchentlich unbefristet

30 Stunden wöchentlich sind befristet für die Dauer einer Einzelintegrationsmaßnahme, längstens bis zum 31. Juli 2017

Wenn ich das richte interpretiere, arbeite ich ab dem 1. August 2017 nur noch 9 Stunden die Woche!

Auch wurde der Dienstvertrag auf den 21. September 2016 zurückdatiert, unterschrieben wurde der Vertrag allerdings vom Neuen Pfarrer, der ja erst im April 2017 angefangen hat.

Das dürfte dann Urkundenfälschung schein.

Daher habe ich den Vertrag abgelehnt, mit dem Verweis auf den bestehenden, mündlichen, unbefristeten Arbeitsvertrag.

Was kann passieren? War das so richtig? Will man mich raus haben, aber es gibt kein Kündigungsgrund, daher der Vertrag?

Arbeitsrecht, Urkundenfälschung, Vertragsrecht
Neuwagen verbindliche Bestellung, Hagelschaden - Smart Repair, zurücktreten(wie) oder einfach so nehmen?

Hallo Leute,

6 Monate habe ich nach meinem Wunschauto für einen guten Preis gesucht. Dann habe ich einen Vertragshändler entdeckt. Zwei Wochen lang haben wir immer wieder per Mail geschrieben und telefoniert, bis er mir ein super Angebot gemacht hat. Gestern bin ich mit einem Kollegen knapp 500km hingefahren und habe zum ersten mal einen Neuwagen gekauft.

Nun dort stand das Auto draußen und war dreckig, aber da fast alle Neuwagen draußen standen habe ich mir dabei nichts gedacht. Sowohl von außen als auch von Innen hats für mich einen super Eindruck gemacht. Dann sagte der Verkäufer, vor paar Tagen hätte es gehagelt und das Auto hätte einen Hagelschaden. Es wären anscheinend nur 2-3 Dellen, die aber mit smart repair behoben werden. Eine Delle auf der Motorhaube hat er mir dann gezeigt, sonst haben wir zusammen keine gefunden. Wenn man seitlich geschaut hat, konnte man eine kleine Delle sehen.

Er hat mir versprochen, dass die Delle behoben wird und wenn ich wieder komme, steht das Auto unter Neon-Licht und ich kann es begutachten. Anscheinend würde man gar nichts mehr sehen. Ich weiß nicht wieso, aber ich habe den Vertrag unterschrieben. Seit dem bin ich sehr schlecht gelaunt, kann nicht schlafen und hänge nur noch in Foren rum.

Ich habe eine verbindliche Bestellung unterschrieben und dann noch zusätzlich ein Formular. In diesem Formular stand drin, dass ich den Auftrag gebe den Hagelschaden zu reparieren. Zusätzlich haben wir Handschrift eine Delle geschrieben.

Nun zum Ablauf. Der Verkäufer schickt mir den KFZ - Brief nach Hause, ich lasse es zu und hole es ab. Bei der Abholung muss ich den Gesamtpreis bar oder per Überweisung zahlen. Noch habe ich nichts bezahlt.

Auf dem Heimweg habe ich den Verkäufer angerufen und gefragt ob ich zurücktreten kann, falls bei der Abholung eine Delle zusehen ist. Er sagte, ich solle mir keine Sorgen machen etc. und er fragt seinen Chef und meldet sich. Hat er aber nicht getan, heute auch nicht. Ich habe eine Mail geschrieben - keine Antwort. Angerufen - Sekretärin.

Nun zu meinen Fragen: Ist nach einem Smart Repair wirklich überhaupt nichts zu sehen? Was ist wenn da viel mehr Dellen sind? Was wenn er die gar nicht behebt. Aus diesem Vertrag komme ich nicht raus oder? Da steht außerdem bei nicht Abnahme muss der Käufer 15% Schadensersatz zahlen. Was würdet ihr tun? Es war viel Geld und ein dummer Fehler.

Danke für jede Antwort und bitte keine lustigen Kommentare, ich fühl mich schon verarscht genug.

Hagelschaden, Recht, Autokauf, Smart Repair, Vertragsrecht
FitX Sportstudio: Gerät wurde in gefährliche Position gestellt, kann man fristlos kündigen?

Hey!

In dem FitX Sportstudio in dem ich trainiere, wurde ein Gerät völlig ohne Intelligenz verschoben.

Das Management hat dieses Gerät verschoben.

Es handelt sich dabei um einen Zugturm, an dem man z.B. die Übung Fliegende vorgebeugt durchführen kann.

Derjenige, der diese Übung ausführt kommt mit seinen Armen sehr weit nach vorne, weil er ja die Kabel auf Spannung bringen muss.

Diese Maschine stand immer so, dass sich die Trainierenden nicht in die Quere kamen.

Nun wurde diese Maschine so hingestellt, dass genau vor diesem Gerät die Bänke stehen, an denen man z.B. Bankdrücken mit Kurzhanteln durchführen kann.

Folgende sehr gefährliche Situation ergab sich vor einer Woche:

Ich trainiere mit je 2 45kg Kurzhanteln Bankdrücken, während ich trainierte muss jemand anderes mit seinem Training an der gerade beschriebenen Kabelzugmaschine begonnen haben. Er trainierte Fliegende vorgebeugt.

Als ich gerade meine letzte Wiederholung mit den zwei 45kg Hanteln machte, krachte der Mensch am Kabelzug mit seinen Händen gegen meine 45kg Kurzhanteln, die ich gerade so noch hochdrückte.

Ich muss sicher nicht ausführlich beschreiben, was mit mir passiert, wenn mir eine oder beide 45kg Hanteln durch so eine rücksichtslose Aktion ins Gesicht oder auf den Oberkörper fallen. Rücksichtslosigkeit wird in diesem Studio leider sehr groß geschrieben.

Dem Management von FitX ist diese Situation bekannt und sie wird nicht abgestellt.

Wenn in einem Sportstudio eine Gefahr für erhebliche Verletzungen besteht, kann man dann fristlos kündigen UND muss das Studio die Beiträge der verbliebenen Monate zurückzahlen?

Sport, Bodybuilding, Muskelaufbau, Fitnessstudio, Recht, Anwalt, Vertragsrecht, fitX
Kann ich einfach meinen Projektvertrag beim Personaldienstleister kündigen?

Hallo,

ich bin IT-Freiberufler und habe mit einem Personaldienstleister einen Vertrag für einen Einsatz beim Endkunden, Der Vertrag läuft eigentlich bis Ende September. Nun ist es so, dass die Situation beim Kunden schwierig für mich ist und ich sehr unflexibel geworden bin. Von daher möchte ich das Projekt gerne vorzeitig beenden.

Die Frage ist nun, ob ich meinen Vertrag, den ich mit dem Personaldienstleister habe, einfach kündigen kann. Der Bereich Kündigung im Vertrag mit dem Dienstleister ist sehr schwammig formuliert. Hier mal der gesamte Text. Ich bin in diesem Fall übrigens der Auftragnehmer. Den Dienstleister nenne ich in der Folge einfach mal XYZ.

Ich danke schon mal im Voraus :)

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Dieser Projektvertrag endet spätestens mit Ablauf der zwischen den Parteien in Anlage 1 Nr. 3 angegebenen voraussichtlichen Laufzeit. Dieser Projektvertrag endet vor Ablauf der voraussichtlichen Laufzeit, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen vollständig erbracht hat oder der Projektvertrag gemäß § 11 (2) oder (3) gekündigt wird.

(2) XYZ kann diesen Projektvertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

(3) Dieser Projektvertrag kann ohne Einhaltung der in § 11 (2) geregelten ordentlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn (i) der Kunde die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer oder einen von diesem eingesetzten Leistungserbringer nicht oder nicht mehr akzeptiert, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (ii) der Kundenprojektvertrag nicht zustande kommt oder vorzeitig beendet wird, es sei denn, XYZ hätte dies zu vertreten, (iii) in der Person des Auftragnehmers oder eines von diesem eingesetzten Leistungserbringers ein Umstand eintritt, durch den die Fortführung der Erbringung von Leistungen ausgeschlossen ist, (iv) der Auftragnehmer oder der von ihm eingesetzte Leistungserbringer nicht willens oder nicht in der Lage ist, den erforderlichen Nachweis über die Abführung von Steuern und Abgaben zu erbringen – der Nachweis gilt mit der Vorlage einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei XYZ als erbracht – oder (v) XYZ zumutbare Änderungen an diesem Projektvertrag fordert, um ihn an den Kundenprojektvertrag anzupassen, der Auftragnehmer sich aber weigert, solchen zumutbaren Vertragsänderungen zuzustimmen.

Kündigung, Freelancer, Freiberufler, Personaldienstleister, Vertragsrecht
2 Eigentümer als Vermieter im MV eingetragen, 1 Eigentümer unterzeichnet Mietvertrag und erhält die Miete+NK, hat 2. Eigentümer Anrecht auf Miete?

vom 1. Eigentümer bzw. vom Mieter ? Oder vom Makler der den Mietvertrag der Doppelhaushälfte wegen Angaben Zählerstände, oder ??? etc. mit evtl. i. A. unterschrieb ? Ist der Mietvertrag überhaupt zustande gekommen ? (Ohne Unterschrift 2. Eigentümers der nicht Ehepartner oder Verwandt ist) Der 1. Eigentümer des Hauses erhält wie gesagt die Miete bzw. nur dessen Lebensgefährtin, da dieser verschuldet ist (Ihre Bankdaten sind im Mietvertrag jedoch nicht Ihr Name) Der Makler erstellte den Mietvertrag (Der 2. Eigentümer wußte dies jedoch vor Mietvertragsabschluß das Mieter gefunden sind und wurde informiert ob er beim Mietvertrag dabei sein wollte) Die Parteien wollten sich nicht begegnen da verstritten. Der 2. Eigentümer steht wie 1. Eigentümer im Mietvertrag solte den Vertrag vom 1. Eigentümer bekommen was nicht erfolgt ist. Beide haben noch 2. Doppelhaushälfte als Eigentümer zusammen auch jeweils zu 50 %, die Mietzahlungsempfängerin, die Lebensgefährtin nicht Eigentümerin ist jedoch vom 1. Eigentümer mit einer größeren Summe im Grundbuch eingetragen auf dessen 50 % der beiden Häuser. 1. Eigentümer teilte Makler und neuem Mieter mit, dass der 2. Eigentümer die Miete des anderen Hauses erhält. Der 2. Eigentümer bekommt wie gesagt keine Miete steht jedoch für Zins und Tilgung sowie Mehrkosten Betriebskosten alleinig da, da 1. Eigentümer nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.(jedoch hier noch lebt). Mittlerweile sind 2 Jahre vergangen, die andere Haushälfte steht leer, dort keine Mieteinnahmen mehr, Kosten Zins und Tilgung trägt auch nur 2. Eigentümer. 1. Können Mieter gezwungen werden, die Hälfte der Miete an den 2. Eigentümer zu zahlen obwohl der 2. Eigentümer den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat ? 2. Frage: Ist der Mietvertrag überhaupt gültig ? 3. Frage: Kann der 2. Eigentümer - Mietausfall vom Makler verlangen wenn dieser den Vertrag wirklich unterzeichnet hätte mit i. A. - Der Makler kann sich nicht daran erinnern, warum er dies habe tun sollen (evtl. wegen Zählerstandsangaben !) oder ??? Drängen des 1. Eigentümers bzw. wurde er im Glauben belassen, dass 2. Eigentümer die Einnahmen etc. des Anderen Hauses auch alleinig erhält und der Vertrag dem 2. Eigentümer noch vorgelegt wird. Es konnte davon der Mieter sowie der Makler ausgehen, dass die Mieteinnahmen Häuserbezogen jeweils nur von einem Vermieter bezogen werden. Somit Mietvertrag auch nur von einem Eigentümer unterzeichnet wurde.,, Dann stellt sich auch die Frage; oder hat der 1.Eigentümer mit i. A. für den Makler unterzeichnet? Aber hat diese Unterschrift des Maklers überhaupt eine Bedeutung ?? Kann sich der 2. Eigentümer, wegen seines Geldausfalles jetzt am Makler bereichern ? Was sagt die Rechtslage.Hinzukommt das der 2. Eigentümer gerne beide Häuser verkaufen würde, jedoch durch die Grundschuldeintragung an Lebensgefährtin, die der 1. Eigent. damals eintragen lies auf nur seine 50 % ohne das Eigentümer 2 zustimmen mußte, kein Geld nach gesamten Zins u.Tilgung bleibt.?ZV!

Mietvertrag, Vertragsrecht

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