Kaufvertrag ohne Stallwechsel Pferd?

5 Antworten

Ich fürchte, da kann dir nur ein Anwalt helfen. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass es nicht rechtens ist, aber ich bin keine Anwältin.

Auf Facebook gibt es aber eine eigene Gruppe über REchtsfragen bei Pferden. Geh doch da mal hin und stelle dort die Frage.

Ciao :-)

Diese  "Schutzverträge" sind nicht rechtens, aber wenn du so einen unterschreibst hast du den Ärger schon vorprogrammiert.

Ich würde soeinen Vertrag niemals unterschreiben, denn es läuft immer auf das Selbe heraus, der Verkäufer kann oder will sich das Pferd nicht mehr leisten oder kümmern. Will aber nicht darauf verzichten und wird immer sich miteinmischen. Habe das einmal an unseren alten Stall erlebt.

Die Frau wollte dies nicht und wollte das nicht und kamm regelmässig zum Stall. Öfters als wo ihr das Pferd noch gehörte. Sie suchte regelrecht nach Gründen um die neue Besitzerin zu belehren.

Am Ende vom Lied musste sie der Exbesitzerin mit der Hofbesitzerin Hausverbot erteilen.

LG


italomaus  01.05.2017, 20:13

Oh! Ich muss mich verbessern, denn ich habe eine Antwort gefunden, die ein Anwalt geschrieben hat. Ist der selbe Fall wie bei dir. Bitte lies das:

Ja, der Vertrag wird grundsätzlich gültig und einzuhalten sein. Ein
Schutzvertrag wird von der Rechtsprechung als wirksam betrachtet.
Bestimmte Formvorschriften oder eine notarielle Beurkundung sind nicht
erforderlich.

Sie müssen das Pferd also, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung, auf dem Hof belassen.

Ein Wechsel des Hofs wird nur unter den Voraussetzungen eines sog.
Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) zulässig sein. Das wäre dann
der Fall, wenn sich herausstellt, dass die Haltungsbedingungen am
jetzigen Standort tatsächlich für das Tier unzumutbar geworden sind. Das
müsste allerdings anhand der konkreten Umstände genauer geprüft und in
einem Prozess ggfs. genau vorgetragen und auch bewiesen werden können.

Die Konsequenz eines Nichteinhaltens der Vertragsbedingung wäre,
dass Sie verurteilt werden könnten, das Pferd an den vereinbarten Hof
zurückzubringen und künftige Standortwechsel zu unterlassen. Der
Verkäufer hat insofern vertragliche Ansprüche gegen Sie.

Ein eigenmächtiges Handeln sollten Sie also unterlassen, da
andernfalls Anwalts- und Gerichtskosten drohen. Falls Sie einen
Standortwechsel durchsetzen möchten und ein Fall des § 313 BGB nicht
gegeben ist, müsste eine einvernehmliche Vereinbarung mit dem Verkäufer
getroffen werden.

Urlewas  01.05.2017, 20:32
@italomaus

Auch "Anwälte" schreiben hier manchmal Sachen, die andere widerlegen.

Stell dir mal vor, du ziehst um. 800km weit weg. Na toll, wenn du dein Pferd dann nicht mitnehmen dürftest...

Ist doch unglaublich. Und wenn es so stimmt, katastrophal!

italomaus  02.05.2017, 12:04
@Urlewas

Die Info habe ich von hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Pferd-mit-Schutzvertrag-gekauft--f107099.html

Ich bin auch der Meinung, dass solche Reglungen bzw. Schutzverträge nicht zum Wohl der Tiere sind sondern allein den Vorbisitzern den Zugriff erhalten sollen.

Eigentlich sollte so ein Vertrag das Tier vor dem Schlachter schützen, oder dass ein Beistellpferd nicht zur Zucht oder als Schulpferd missbraucht werden. Leider ist das sehr häufig der Fall, in diesen Fall verstehe ich auch, wenn man einen Vertrag macht.

Meines Wissens ist das nicht rechteens. Offen gesagt kann ich nicht begreifen, dass in letzter Zeit öfter dies ähnliche Frage hier auftaucht. Wenn man schon aus welchen Gründen auch immer meint, so einen dubiosen Vertrag unterschreiben zu müssen, sollte man dann wenigstens die 100€ für  den verbindlichen Rat eines Rechtsanwalts investieren!

Alle Meinungen ( und es sind eben nur Meinungen!) , die Du dazu von , Facebook oder sonst wo hörst, nützen Dir nämlich in der Praxis rein gar nichts! 

Seli798 
Fragesteller
 01.05.2017, 19:48

Ich habe so einen Vertrag auch nicht unterschrieben...sondern informiere mich im vorhinein. Natürlich werde ich auch noch einen Anwalt hinzuziehen und das abklären...jedoch kann man sich ja schon mal informieren in welche Richtung das ganze geht, für sowas sind solche Communities schließlich da.

Urlewas  01.05.2017, 19:54
@Seli798

Ok - nur, wie gesagt: es sind eben nur Meinungen...

Und möglicherweise hat sogar der eine oder andere mal ähnliches erlebt . Aber selbst dann kann es im Streitfall fur dich wieder anders sein, wenn irgendwas im Vertrag ein wenig anders ausgedrückt wurde, oder jemand anders vor Gericht  den .besseren Rechtsanwalt oder mide gestimmten Richter hatte.

Ich würde jedenfalls nie so etwas unterschreiben! Wenn das Pferd da bleiben soll, eben einen zusätzlichen, langfristigen Einstellvertrag machen. Aber nich so was zusammenwürfeln.

Eigentlich hast du wenn du ein Pferd KAUFST alle Rechte und du kannst bestimmen wo du das Pferd hinstellst und was du mit ihm machst. Anders ist es wenn es nur ein Pferd zur Verfügung ist, da kann der Besitzer sagen dass das Pferd da bleiben muss. Ich würde nochmal mit der Besitzerin reden und ggf einen Anwalt hinzuziehen wenn du das Pferd wirklich kaufst.

So ein Quatsch. Das ist absolut unzulässig, dagegn kannst Du ohne Sorge verstoßen.