6 Wochen zum Quartalsende - nur kündigen oder auch aufhören?

3 Antworten

Eine "fristgerechte Kündigung". Damit ist gemeint, dass du JETZT kündigst zum Ende des Quartals bzw zum Anfang des Januars.

Du sollst 6 Wochen vor dem Quartal kündigen. IN der Kündigung solltest du aber angeben, zu wann die Kündigung wirksam sein soll.
Also schreib sowas wie "Hiermit kündige ich fristgemäss zum 31.12.2017" in die Kündigung. Das sollte dann klappen ;)

Das geht nicht. Aufhören kannst du nur jeweils zum Ende eines Quartals.

Normalerweise hört man dann auch auf. Aber die meisten Arbeitgeber sind da Kompromissbereit, meist ist es ja auch ihr Interesse das man noch länger bleibt.