Warum wurden Fahrtkosten für Hausbesuche nicht im Arbeitsvertrag festgehalten (Physiotherapie)?

Meine Freundin fährt zwei mal in der Woche Hausbesuche zwecks Petientenbehandlung. Mündlich wurde ihr zugesagt, dass sie je Hausbesuch eine Anrechnung von einer viertel Stunde auf ihre Wochenstunden erhält. Im Arbeitsvertrag wurde hierzu nichts festgehalten. Da sie mit ihrem Privat PKW fahren muss, soll sie die Kilometer aufschreiben und von der Chefin unterzeichnen lassen für das Finanzamt. Dies wären ja die gewöhnlichen Werbungskosten, die steuerlich absetzbar sind. Allerdings fährt sie mit ihrem Privat PKW, muss die Benzinkosten selber bezahlen, hat den Wertverfall des Autos, und an diese mündliche Vereinbahrung wird sich nicht gehalten! Im Arbeitsvertrag sind 35 Wochenstunden festgehalten. Gestern hatte sie 8 Hausbesuche und je Hausbesuch sollte sie 1/4 Stunde dazu erhalten, was 2 Stunden wären. Somit würden ca. 39 Wochenstunden zusammen kommen, weil sie 2 mal die Woche Hausbesuche fährt. Allerdings bekommt sie nur die, im Arbeitsvertrag genannten, 35 Stunden bezahlt. Ist das nicht Betrug, da sie ca. 30 Km an diesen Tagen fährt und die Benzinkosten usw. selber bezahlen muss, und dies aus diesen Werbungskosten sicher nicht beglichen werden kann, oder irre ich mich mit letzt genanntem? An den verbleibenden 3 Tagen ist sie in der Physiotherapetischen Praxis, was doch so gesehen viel günstiger für sie ist, da sie keine weiteren Aufwendungen für Fahrten hat, außer An- und Abreise. Hoffe konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich Darlegen. Herzlichen Dank

Physiotherapie, Steuerrecht, Vertragsrecht
Einzug auf einer Baustelle statt sanierter Mietwohnung?

Hallo, leider hatten wir das Glück als Mieter anstatt einer sanierten Wohnung, die zum Bezugsdatum fertig gestellt sein sollte, eine Baustelle als Wohnung zu übernehmen. Seit nun anderthalb Monaten sind über mehrere Tage verteilt Handwerker in unserer Wohnung und stellen sehr sporadisch die restlichen Bauarbeiten fertig, überwiegend muss ich auf Arbeit Urlaubstage dafür nehmen. Unser Vermieter reagiert kaum auf Mängelanzeigen und Anrufe, wodurch sich die Arbeiten immer weiter hinauszögern. Meine Frage ist nun, ob ich die Urlaubstage bzw. mein Stundenlohn als Mietminderung geltend machen kann und ob aufgrund der unten stehenden Gründen eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrags, trotz Mindestlaufzeit von 2 Jahren durchsetzbar ist oder ob wir zumindest Anspruch auf eine umfassende Mietminderung haben.

  • kleine braune Schimmel / Stockflecken an fast allen Wänden in der Wohnung, die sich auch sofort wieder auf neuer Farbe absetzen.
  • bei Besichtigung wurde uns eine „hervorragend gedämmte Wohnung“ versprochen
  • Den Energieausweis haben wir erst auf Nachfrage nach dem unterzeichneten Mietvertrag bekommen (natürlich Energieklasse F) wodurch hohe Heizkosten anfallen, um 20C° in der Wohnung halten zu können.
  • Luftzug an Türen und Fenstern
  • Wir haben erst im Mietvertrag von der Staffelmiete erfahren, im Inserat und zur Besichtigung wurde darüber kein Wort verloren
  • Heizkörper und Fenster waren extrem verschmutzt, vergilbt und verfettet und wurden durch uns gereinigt sowie gemalert
  • erst nach 3 Tagen wurden Toilette, Dusche und Waschbecken eingebaut
  • Bad Waschbeckenabfluss war fast 2 Wochen durch die Baurückstände verstopft
  • Die versprochene „umfassende Sanierung“ bestand nur aus teilw. erneuerter Elektroanlage, teilw. erneuerten Fußböden und neu gefliesten Bad mit neuen Sanitäreinrichtungen
  • Der Dachzwischenboden wird im Mietvertrag als Wohnfläche angerechnet obwohl der Vermieter bei der Besichtigung zugesagt hatte, die Fläche bei der Berechnung der Wohnfläche nicht zu berücksichtigen
Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Vertrag, Sanierung, Vertragsrecht, Vertragsbruch
Eigentumswohnung bei Trennung (unverheiratetes Paar)?

Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe eine Frage zum gemeinsamen Eigentumswohnungskauf bei einem unverheirateten Paar.

Zunächst einige Vorabinformationen zu uns beiden:

Ich (28 Jahre), 60.000 Euro Eigenkapital (angelegt, soll großteils angelegt bleiben), ca. 3.500€ Netto Monatseinkommen.

Sie (26 Jahre), 5.000 Euro Eigenkapital, 1.500 Euro netto Monatseinkommen

Wir wohnen seit knapp 1,5 Jahren in einer gemeinsamen Mietswohnung und würden uns gerne eine Eigentumswohnung kaufen, um nicht noch weitere Jahre ca. 10.000 Euro im Jahr an Miete zu bezahlen. Ich habe ein gutes Einkommen und einige Rücklagen gebildet, sie hat ein geringeres Einkommen und kaum Rücklagen gebildet.

Wir möchten uns nichtsdestotrotz gemeinsam eine Eigentumswohnung bis maximal 200.000 Euro kaufen. Aufgrund der unterschiedlichen Gehaltsgefüge möchten wir die Kosten unter uns beiden anteilig aufteilen.

Ich: 70-80% Sie: 20-30%

Dies würden wir dann auch im Notarvertrag aufnehmen.

Unsere ursprüngliche Idee war es, dass wir zwei getrennte Kreditverträge machen, Sie dann ca. 50.000 Euro und ich ca. 150.000 Euro und dann jeder seinen Kredit abbezahlt. Nach Rücksprache mit unserem Finanzberater ist das so nicht möglich, da die Bank nur einen kredit auf eine Immobilie ausstellt. Wir müssten das dann "unter uns separat" vertraglich regeln.

Nun zu meiner Frage:

Wie könnte eine solche Regelung aussehen? Sie kann letzlich kaum Eigenkapital einbringen und würde eine monatliche Rate zur Kredittilgung einbringen (z.B. 400€).

Wie würde man das im Falle einer Trennung regeln? Trotz unserer glüclklichen und guten Beziehung möchte ich im Falle einer Trennung soweit wie möglich alles bereits vorab geklärt haben: Nehmen wir mal den Fall an, Sie bezahlt 400€ pro Monat an Rate für die Rückzahlung des Kredites und hat dann pro Jahr 4.800€ abbezahlt (Zinsen aussen vor gelassen). Das wären in 5 Jahren 24.000 Euro). Im Falle einer Trennung müsste ich wohl die restlichen Anteile übernehmen. Aus meiner Sicht würde ich Ihr die 24.000 Euro an gezahlten Kredittilgungen allerdings nicht (gänzlich) zurückzahlen, da Sie sich die Mietkosten in diesem Zeitraum ja gespart hat. Somit würde ich eine Vergleichsmiete abziehen. Regelt man auch solche Dinge bereits vorab im Detail oder gibt es dort bereits gesetzlich auch Festlegungen diesbezüglich? Gibt es dort einen Begriff, unter dem ich weiter suchen kann?

Eine weitere Frage wäre, wie man das im Grundbuch aufsetzt, wenn ein Partner zwar Wohnungsanteile bekommen soll, aber kein Eigenkapital einbringt sondern lediglich einen Teil der monatlichen Kreditrate bezahlt?

Ich danke euch vielmals!

Viele Grüße, Sebastian

Kaufvertrag, Eigentumswohnung, Notar, Partner, Partnerschaft, Vertragsrecht
Muss man als neuer Eigentümer bereits bestehende Pachtverträge übernehmen (Landwirtschaftsfläche & Gartengrundstück/Erholungsfläche)?

Meine Situation ist etwas ungewöhnlich. Es wurden anscheinend als ich ein Kleinkind war einige Landwirtschaftsflächen und Erholungsflächen von meinem Großvater auf meine Mutter geschrieben und diese hat mich dann als Eigentümerin eintragen lassen, damit sie sie verwalten konnte, ohne dass diese Flächen pfändbar waren etc pp.

Ich wusste von all dem nichts, bis ich einen Brief von der Stadt erhalten habe "Sie schulden uns seit Ihrer Volljährigkeit Steuern für dieses eine Stück Land".

Nach sehr umfangreicher und schwieriger Recherche (zur Familie besteht kein Kontakt), habe ich rausgefunden, dass es insgesamt 4 Flurstücke auf meinen Namen gibt (zumindestens habe ich diese bisher gefunden). Für eins musste ich die Steuern zahlen, sollte also unverpachtet sein, bei 2 anderen ist es momentan noch nicht möglich den Pächter zu finden, da mir keines der Ämter Auskunft geben kann und bei einem konnte ich eine Agrargenossenschaft als momentan Pächter ausfindig machen.

Diese sagen, dass sie mit meinem Großvater schon vor dem Eigentümerwechsel einen Pachtvertrag bis !2024! abgeschlossen haben, er die Pacht kassiert, sie interessiert wären das Flurstück zu kaufen, allerdings erst nach einem Jahr weiterer Pacht und vor allen Dingen zu einem viel geringeren Preis, als mir von einem anderen Interessenten für den Kauf ab sofort angeboten wurde.

Da es sich mit dem anderen Flurstück genauso verhalten wird: Inwiefern bin ich an diese Pachtverträge gebunden? Übernehme ich diese uneingeschränkt vom Voreigentümer, auch wenn ich von gar nichts etwas wusste?

Sollte ich mich weigern zu verkaufen, wird die Agrargenossenschaft auf die Einhaltung des Pachtvertrages bis 2024 bestehen und sollte ich verkaufen, werde ich Verluste in Kauf nehmen müssen (im Vergleich zum Gegenangebot und zum vorgegebenen Richtwert des Flurstückes).

Was sind meine Möglichkeiten? Gibt es die Möglichkeit diese Verträge (falls ich die anderen Pächter überhaupt finde) aufzuheben?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Vertragsrecht, Pacht
Euronics Geräteschutz - Laptop defekt?

ich habe ein NB von 2013, jedoch mit 5 Jahre Geräteschutz, wofür ca. 80 € extra gezahlt werden. Die genauen Bedingungen müsste ich nochmal nachblättern, abersind auch aus der Rechnung unten ersichtlich. Problem: Seit einigen Monaten flackert der Bildschirm sehr stark in sehr unregelmäßigen Abständen - manchmal passiert wochenlang nichts, vor allem in der unteren Hälfte bzw. ist farblich ganz verlaufen. Sieht nach einem Grafik-oder Displaydefekt aus, aber mW ist keine Flüssigkeit ins Gerät gekommen. Angefangen hat es im März - hab Asus angeschrieben(siehe ganz unten), - seit 6 Wochen ist das Problem verstärkt aufgetreten, zuletzt gestern. Aus nachfolgenden Mailverlauf wird das Problem ersichtlich und die Antwort des Herstellers/Reparateuers. Meine Frage ist, ob ich das Risiko tragen soll - denn wenn es nicht unter der Garantie fällt, muss ich die ca. 70 € für nichts tragen.

Sehr geehrter ASUS Kunde,

mit dieser E-Mail erhalten Sie eine RMA-Nummer (Bearbeitungsnummer) für die Einsendung Ihres Gerätes zur Überprüfung durch unser Reparaturzentrum. Falls Sie bei der Anmeldung eine Abholung oder Filialeinlieferung beantragt haben, hat unser Service Mitarbeiter Ihren Fall gesichtet und diesen zu einer kostenpflichtigen Einsendung erklärt.

Ihre RMA Nummer: xxxxxx

Bitte senden Sie das Gerät an: ASUS Service Transerv2000 Repair Service GmbH & Co. KG Robert-Bosch-Str.33A 64625 Bensheim

Bitte beachten Sie zusätzlich noch folgende wichtige Hinweise:

Die durchschnittlichen Reparaturzeit beträgt 10 Werktage, vorausgesetzt alle erforderlichen Ersatzteile sind verfügbar. Kostenpflichtige Reparaturen Im Falle einer nicht durch die Garantie abgedeckten Reparatur wird zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser deckt die Kosten der Überprüfung und den Rückversand des Gerätes ab. Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 73€ ist daher auch bei Ablehnung des Kostenvoranschlages zu entrichten. Detaillierte Informationen zu Garantieausschlüssen finden Sie in Ihrer Garantiekarte.

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Notebook, Elektronik, Asus, Garantie, Gewährleistung, Informatik, Vertragsrecht
Nachmieter zahlt keinen Mietausgleich?

Hallo zusammen,

Wir haben mit Ablauf zum 30.09. unsere Wohnung gekündigt. Unser Vermieter hat einen Nachmieter gestellt. Dieser wollte auch so schnell wie möglich in die Wohnung, so das wir uns auf eine vorzeitige Übergabe geeinigt haben. Am 06.09. sind wir alle zur Übergabe erschienen. Also Vermieter, wir und die Nachmieter. Wir haben uns vom Vermieter ein Dokument unterschreiben lassen, dass wegen vorzeitigem Enden des Mietverhältnisses jetzt alle Haftungen für Schäden etc. auf den Nachmieter X übergehen. Zwecks Miete für diesen Monat, solle der Nachmieter uns anteilig die Miete zahlen. Da der Nachmieter darum bat erst ab dem 20. des Monats zahlen zu können, da er da erst Gehalt bekommt, ließen wir uns von ihm einen Überweisungsträger ausfüllen und unterschreiben, datiert auf den 21.09.

Wir haben den Überweisungsträger dann auch am 21.09. bei der Bank eingeschmissen. Geld kam nicht. Wir riefen bei dem jungen Mann an und fragten ihn. Daraufhin meinte er: er habe das Konto gesperrt, denn er habe nur 2 Tage in der Wohnng gewohnt und müsste deshalb nicht zahlen. Wir sollten uns an seine Freundin wenden.

Natürlich will nun keiner zahlen.

Wir haben den jungen Mann nochmals darauf hingewiesen, dass er für September uns das mündlich und irgendwie auch schriftlich zugesagt hat. Wie er das intern mit seiner Lebenspartnerin regelt und wer da am Ende was bezahlt, geht uns nichts an.

Was haben wir jetzt hier für Möglichkeiten? Lohnt ein Anwalt? Es geht um 440€..

Liebe Grüße

Mietrecht, Vertragsrecht
Wer kann helfen, Katzenvertrag bei Züchterin?

Hallo. Ich hoffe hier kann mit jemand helfen. Und zwar hab ich vor 9 Monaten ein Kätzchen bei einer Züchterin gekauft. Unterschrieb den Vertrag. Alles passte. Jetzt reagiert meine 18 Monate alte Tochter allergisch. Bekommt keine Luft mehr, Nase läuft, Augen geschwollen. Nach langen beraten mit den Ärzten, haben wir beschlossen für die Kleine ein neues Zuhause zu suchen. Ich hatte den Vertrag lange nicht mehr in der Hand. Dummer Fehler von mir! Leider stand drin, das der Züchter Vorverkaufsrecht hat. Sie bekam es mit, und drohte mir mit den Anwalt. Ich musste die Kleine sofort zu ihr bringen. Und jetzt sucht sie einen Platz. Wenn ich sie anschreibe oder anrufe wie es der kleinen geht, reagiert sie nicht und geht nicht ans Telefon. Nur einmal wurde mir unterstellt, das sie Besuch hatte mit Kleinkinder, und die Mieze hatte Angst vor den Kind. Dann hieß es gleich das ich schuld daran bin. Bei uns ist halt immer Aktion. Haben 4 Kids zwischen 1und 10 Jahren.
Natürlich ist es bei uns laut und immer was los. Sie hatte aber immer die Möglichkeit wenn es ihr zuviel wurde sich zu verziehen, haben ein grosses Haus mit tabu Zimmern für die Kids. Und meine Kids haben ihr nie was getan. Wir hatten 3 Katzen. Bei den anderen 2 , die neuen Besitzer gab es mit den Katzen keine Probleme. Diese haben auch Kinder und sind ganz offen zu den Menschen. Die Züchterin ist alleinstehend, älteren Alters. Mir geht es nicht ums Geld. Aber ich finde es eine Frechheit, man gibt soviel Geld aus und dann wird dir die Katze genommen und du hörst nie wieder was davon.

Tiere, Haustiere, Katze, Vertrag, Katzenrasse, Rassekatzen, Vertragsrecht
Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin und ich haben in den nächsten Tagen vor ein Fahrzeug über einen Leasingvertrag zu mieten. Dabei handelt es sich um einen Kleinwagen und ein Neufahrzeug mit Tageszulassung. Vieles habe ich bereits über das Thema Tageszulassung gelesen und werde dann beim letzten Termin nochmal alles genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Was mich stutzig gemacht hat: Meine Freundin war heute beim vorläufig vorletzen Termin im Autohaus, um mit dem Autoverkäufer die noch bis dahin offenen Fragen zu klären. Eine der Fragen war, ob man das Fahrzeug nach Vertragsunterzeichnung gleich mitnehmen kann. Da hat der Autoverkäufer eine kleine Story erzählt, ob wahr oder nicht ist mal dahingestellt, aber anscheinend soll eine Kundin (oder Kunde) während den 14 Tagen Widerrufsrecht einen Wildschaden mit ihrem (seinem) Fahrzeug erlitten haben und die Person habe dann das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit dem Autohaus zurückgegeben und sie seien auf den Kosten sitzengeblieben.

Meine Fragen, bei denen ich gerne euren Rat hätte:

  1. Ist es überhaupt möglich, dass der Händler dem Kunden sein zukünftiges Fahrzeug absichtlich vorenthält, um die 14 Tage Widerrufsfrist zu umgehen? Ich habe gelesen, dass die Widerrufsfrist ab dem Moment der Belehrung beginnen, aber wenn das Fahrzeug erst später übergeben wird, ab der Übergabe.

  2. Kann man das Fahrzeug nicht nach Abschluss des Vertrages gleich mitnehmen (übergeben bekommen)? Besonders deswegen frage ich, da das Fahrzeug bereits im Ausstellungsraum steht. Wir planen die Vertragsunterzeichnung Ende dieser Woche.

  3. Da das Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, müssten doch weitere Rabatte möglich sein? Es haben ja schon einige Besucher und Kunden die Finger am Fahrzeug gehabt. Im Angebot ist der Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

  4. Wenn wir das Fahrzeug erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten, beginnen die Leasingraten auch erst nach diesen zwei Wochen oder muss ich diese mit bezahlen?

Mit Sicherheit ist die ein oder andere Frage schwierig zu beantworten und wir werden diese Fragen unserem Verkäufer ebenfalls stellen. Genau deswegen, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Meinungen haben, um nicht nur ja und Amen sagen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Leasing, Neuwagen, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Tageszulassung
Kündigungsschreiben wird ignoriert?

Habe meinen Vertrag bei meinem Stromanbieter kündigen wollen. Zuerst hab ich angerufen, am Telefon wurde mir gesagt die Kündigung verläuft über E-mail. Habe darauf eine E-mail verfasst und das Kündigungsschreiben in den Anhang als PDF.

E-Mail lautete:

"Sehr geehrte Damen und Herren, im Anhang befindet sich mein Kündigungsschreiben für meinen Vertrag. Freundliche Grüße (name)"

Wortlaut in PDF war wie folgt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Strom-Liefervertrag bei ihnen zum (...) bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen sie mir die Kündigung sowie den Beendigungstermin schnellstmöglich schriftlich. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen (name)."

Die Antwort sah so aus:

"Sehr geehrte/r (..), vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Tarifen. Die (Firma) ist ständig darum bemüht, Sie zu günstigen Preisen mit Strom zu beliefern. Wir bieten Ihnen sehr gerne unser neues exklusives Angebot an: Wechseln Sie noch heute in unseren günstigen Tarif (tarif). Mit diesem Tarif können Sie für weitere 12 Monate von unserer verbraucherfreundlichen Preisgarantie profitieren. Dabei haben Sie weiterhin die Sicherheit von der (firma) zuverlässig und fair mit Strom versorgt zu werden." Darauf folgte eine Übersicht zum Tarif.

Ich verstehe das so, dass meine Kündigung einfach ignoriert wurde.

Was soll das? Ich habe eine Kündigung eingereicht, so wie es verlangt wird. Was soll ich denn machen?

Kündigung, Strom, Versicherung, Anbieter, Recht, Vertrag, Angebot, Kündigungsfrist, Vertragsrecht
Mein Vermieter hält sich nicht an die vertraglich vereinbarte Frist für Sanierungsmaßnahmen (Einbau neuer Fenster) - Was kann ich tun?

Auf der Suche nach einer Wohnung im Oktober 2015 habe ich meine jetzige Wohnung entdeckt. Mir hat sie auf Anhieb gut gefallen, dennoch fiel mir schnell auf, dass die Fenster veraltet waren. Sie waren einfach verglast und aufgrund der Witterung stark beschlagen, sodass es schon auf den Boden tropfte. Zusätzlich entdeckte ich in mehreren Räumen (hauptsächlich jedoch im Schlafzimmer) Schimmelbildung rund um die Fenster. Das war zunächst ein absolutes Ausschlusskriterium für mich. Der Vermieter bot mir aber dann an, mir im Mietvertrag schriftlich zu versichern, bis zum 30.04.2016 neue Fenster eingebaut zu haben. Also ging ich darauf ein und beide Parteien unterschrieben den Mietvertrag (inkl. der versprochenen Klausel) für den Mietbeginn 01.11.2015. Ich muss sagen, der Winter mit den Fenstern war wirklich hart. Die Wohnung war feucht und kalt, sodass ich stark heizen musste, ich musste andauernd unter den Fenstern wischen und der Schimmel war auch nicht mehr zu bremsen. Hinzu kam, dass die Heizung in der Küche garnicht funktionierte, was ich mehrmals telefonisch und auch per Mail dem Vermieter mitteilte. Also habe ich wirklich sehnsüchtig darauf gewartet, dass die Handwerker für neue Fenster und auch für die Heizung kommen. Schon im Dezember wurde dann tatsächlich eine Firma vom Vermieter geschickt, die die Fenster ausgemessen haben. ABER seitdem ist NICHTS passiert. Mehrmals angerufen, immer nur vertröstet worden oder der Vermieter ist garnicht erst dran gegangen. Rückrufe wurden versprochen, Firmen sollten sich bei mir melden, alles nicht passiert. Nun ist die Frage: Was kann ich machen? Die Frist ist längst abgelaufen und so langsam habe ich wirklich keine Lust mehr hinterher zu rennen. Würde mich über guten Rat sehr freuen!

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht
Ich bin mit der Qualität der Fotos nicht zufrieden, was tun?

Wir haben uns vor der Entbindung unseres Sohnen dazu entschieden, ein paar schöne Fotos machen zu lassen. Da die Fotografin kein eigenes Studio hat, kam sie zu uns nach Hause. Vorab informierte ich sie darüber, dass die Räume sehr klein sind (Studentenwohnheim). Als sie dann da war, überraschte es sie trotzdem und versuchte - da bin ich mir schon sicher - ihr bestes. Stellte eine Leinwand auf und quetschte sich in eine Ecke/an die Wand. Jedoch haute es mit dem Licht und der fehlenden Entfernung trotzdem nicht 100prozentig hin. Wie dem auch sei, es existiert natürlich auch ein Vertrag. Dort steht drin: [... Zusätzliche Leistungen: Feinretusche: je 14 € ... Nach der Fotoauswahl des Kunden wird eine entsprechende Rechnung mit dem Gesamtbetrag erstellt, welcher innerhalb von 14 Tagen auf folgendes Konto zu überweisen ist...]. Fazit war: Vor Weihnachten das Shooting. Da wir zwei Fotos verschenken wollten, hat sie zwei, die wir aussuchten, vorab bearbeitet und geschickt. Soweit so gut. Am 15.2.2016 wurden dann 11 weitere Fotos bearbeitet hochgeladen, die wir vorab aus dem Rohmaterial aussuchten. Leider sind wir nicht mit allen zufrieden. Im Vertrag sind 5 Fotos vereinbart. Der Rest ist dann zusätzlich. Meine konkrete Frage: Muss ich alle weiteren Fotos (ab dem 6. Foto) nehmen, obwohl ich mit dem Endergebnis unzufrieden bin? Im Vertrag steht nicht viel drin außer das oben zitierte und unter Punkt "Honorar für die Fotografin": "Fotoshooting Paket: Midi; Dauer: ca. 60 min.; Fotos: 5 x Feinretusche; Preis: 110 EUR.

Fotografie, Vertragsrecht
Auto in die Werkstatt zum Bremsen wechseln - plötzlich ist die Steuerkette gesprungen - Motorschaden, wer Haftet?

Hallo zusammen, ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. Also ich habe mir vor ca. 3 Jahren einen Peugeot 207 cc gekauft. Baujahr 2007, KM 105.000. Nach einem Jahr fing der Spaß an, die Kontrolleuchte leuchtete und im Bordcomputer waren auf einmal Fehler ohne Ende. Bin dann zu einer freien Werkstatt gefahren, die mir dann für ca. 1.000 € neue Zylinder, Motorspülung, Ölfilter, Ölwechsel, vorne Bremsen und und und fertig gemacht haben. Damals ist dann raus gekommen, dass der wo ich das Auto gekauft hat beim letzten Öl wechsel, falsches Öl verwendet hat.

Jetzt habe ich vor drei Wochen mein Auto in eine freie Werkstatt gebracht um die hinteren Bremsklötze zu wechseln. Dabei wurde dann aber noch die Scheiben, Radlager und und und getauscht weil das wohl auch alles defekt war. Kosten um die 960 €. Dann ruft mich der Meister an und sagt, das Auto würde nicht mehr anspringen (einfach so, evtl Batterie oder Wegfahrsperre..) Er hätte den Wagen in die Werkstatt geschoben um schonmal die Bremsen zu machen und wollte danach nach dem Motor gucken. Er hat dann den Wagen in eine weitere Werkstatt gebracht, die aber nicht das passende Werkzeug hatte und deswegen steht der Wagen jetzt in der dritten Werkstatt und die sagen, die Steuerkette übergesprungen ist, und das ein folge Schaden von dem falschen Öl von vor vier Jahren ist. Man könnte die zwar austauschen, würde aber auch 1.000 € kosten und ich habe keine Garantie das mein Auto danach wieder läuft. Der Mann aus der ersten Werkstatt hat mir geraten, kein Geld mehr in das Auto zu stecken, will natürlich auch noch 1.000 € für die Bremsen und hat mir vorgeschlagen das Auto an einen polnischen Händler zu verkaufen.

Ich habe auch gestern mit einem anderen Autohaus telefoniert und die meinten so aus dem Bauchgefühl würden die auch kein Geld mehr in den Wagen stecken, aber ich sollte besser den Wagen als Anzahlung für einen neuen nehmen, oder an einen Händler meiner Wahl verkaufen.

Natürlich werde ich den Wagen nicht nach Polen verscherbeln, aber im Allgemeinen fühle ich mich vollkommen hintergangen und über den Tisch gezogen!

Kennt sich eventuell jemand mit sowas aus und könnte mir einen Rat geben? Bin echt am Ende und weiß nicht wo vorne und hinten ist, wer was zahlen muss und so weiter...

Zur Info: Ich bin Autorechtsschutzversichert.

Auto, Versicherung, Recht, Werkstatt, Motor, Autokauf, Vertragsrecht, steuerkette
Wie ist die Rechtslage bei einem Tierschutzvertrag, Vorbesitzerin will den Hund einfach zurück?

Hallo zusammen.

Wir haben im Februar ´16 einen rumänischen Straßenhund aufgenommen. Die Vorbesitzerin ist nach eigener Aussage Mitglied in einem Tierschutzverein (den sie namentlich nicht benannt hat). Den Hund hat sie uns jedoch privat überlassen.

Sprich sie hat ihn uns gegen einen "Schutzvertrag für Tiere", eine nach ihrer Aussage ausgedruckte Vorlage aus dem Internet übergeben. Eine Quellenangabe ist auf dem Dokument nicht zu finden.

Sowohl mündlich als auch auf dem Vertrag wurde zugesichert das Tier sei gesund. Am Folgetag stellte sich beim Tierarzt aber anderes heraus. So weit so gut. Wir haben ihn behandeln lassen.

Die Vorbesitzerin hatte mit uns eine Schutzgebühr (mündlich) i.H.v. 250 Euro vereinbart. Fünfzig Euro haben wir direkt bezahlt. Den Rest hat sie handschriftlich am Rand des Vertrages "aufgekritzelt". Da steht nur, Rest zahlbar in 2 Raten. Nicht wann, nicht wie und auch nicht von mir abgezeichnet.

Nun zu den Problemen: Laut ihrer Aussage sei der Hund 2-fach gechipt. Einmal deutsch, einmal rumänisch. Dies ist nicht der Fall. Der Hund hat nur einen rumänischen Chip.

Als unser Versicherungsmakler zwecks Hundehaftpflicht da war, gab es einen Vorfalll, bei dem leider der Anzug unseres Maklers dran glauben musste. Unser Hund hatte uns beschützen wollen. :) Nachdem wir die Besitzerin auf die derzeitige Versicherung ansprachen, bekamen wir als Antwort: der Hund gehört euch das ginge sie nichts mehr an. Beim Vertragsgespräch hieß es allerdings, bis zur völligen Zahlung sei der Hund IHR Eigentum! Sichtlich enttäuscht von der forschen Aussage studierten wir nun den Vertrag. Hierin ist lediglich festgelegt, dass bei schlechter Haltung der Hund wieder zurück geholt werden könne. Ein Eigentumsvorbehalt ist nicht geregelt. Um genau zu sein ist darin überhaupt nichts geregelt. Es ist ein zweiseitiges äußerst schwammiges Dokument. Über Rechte und Pflichten beider seiten steht da nicht viel.

Also wurde der Hund von uns bei der Stadt angemeldet, versichert, ein neuer Heimtierausweis ausgestellt und er bei Tasso registriert. Rein rechtlich müsste der Hund also uns gehören oder sehe ich das falsch? Wir haben keinesfalls vor uns herum zu streiten, aber die Dame macht es uns nicht leicht.

Nachdem sie sich Wochenlang nicht gerührt hat, als wir wie gewünscht Fotos und Infos zum Zustand des Hundes geschickt haben, kam jetzt nur: wenn sie das Geld nicht bekommt holt sie den Hund wieder ab!

Ähm Hallo?`Es wird weder gefragt wie es dem Tier geht, noch wie und wohin überhaupt gezahlt werden soll. Die Dame machte beim Treffen schon einen eher geldorientierten und ungepflegten Eindruck. Der Hund ist mittlerweile Gesund und ein Teil der Familie. Wie sollen wir uns verhalten? Mittlerweile denken wir das die Dame auch nichts mit Tierschutz am Hut hat, sondern eher Geld machen will.

Kann sie den Hund zurück fordern? Ist ein handgeschriebener Randvermerk über zu zahlendes Geld von ihr überhaupt rechtswirksam?

Hund, Recht, Tierschutz, Eigentum, Vertragsrecht, Anzahlung, Schutzgebühr
Rückabwicklung eines KFZ-Kaufvertrages (Wandlung)?

Weiß jemand wie die Rechtslage zur folgenden Situation aussieht?

Das Fahrzeug wurde als Neuwagen gekauft. Nach 8 Monaten Besitzdauer und knappen 6.000 KM Laufleistung trat der erste Motorschaden auf. Die Werkstatt reparierte das Fahrzeug innerhalb von 5 Tagen und informierte den Kunden darüber, dass das Fahrzeug abholbereit steht.

Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen und machte sich auf den Heimweg. Bereits auf der Heimfahrt qualmte der Motorraum erneut und das Fahrzeug musste ein zweites Mal abgeschleppt werden. Diesmal stand die Werkstatt vor einem Rätsel. Zwar war direkt klar, dass es sich erneut um einen Motorschaden handelte, jedoch konnte die auslösende Fehlerquelle nicht eindeutig lokalisiert werden. Mehr als ein „ es könnte …“ kam nicht als Aussage.

Nach drei Wochen Werkstattaufendhalt und weiterer Ergebnislosigkeit wurde es dem Kunden zu bunt und er bat schriftlich um ein „ Wandlungsbegehren“. Der Verkaufsleiter des Autohauses sicherte dem Kunden zu, sich persönlich um den Sachverhalt zu kümmern. Immerhin konnte man gemeinsam auf eine über 10 jährige Kundenverbindung und 8 Neuwagenkäufe zurückblicken.

Nach weiteren 3 Wochen, kam dann der Anruf der Werkstatt. Das Fahrzeug wäre repariert und Fahrbereit. Der Kunde nahm das Fahrzeug entgegen. Doch leider konnte er nicht losfahren, da bereits nach dem Starten des Motors das Fahrzeug erneut eine neue Fehlermeldung anzeigte.

Diesmal war es die Öl-Anzeige. Nach weiteren 4 Stunden des warten, war sich das Werkstattteam sicher sämtlich Fehler gefunden zu haben.

Der Kunde konnte sich endlich mit seinem Fahrzeug auf dem Heimweg machen. Das Fahrzeug läuft seit dem „ Rund“. Seit dem letzten Werkstattaufenthalt sind nun 4 Wochen vergangen. Der Kunde möchte jedoch weiterhin an seinem Wandlungsbegehren festhalten, da er das Vertrauen in das Fahrzeug verloren hat.

Zwischenzeitlich (vor 1 Woche und das auf Nachfragen des Kunden) teilte ihm die Werkstatt mit, dass das Wandlungsbegehren abgelehnt wurde und das mit der lapidaren Begründung „ Es geht doch wieder alles…“

Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann der Kunde weiterhin auf die Rückabwicklung des Vertrages hoffen? Immerhin waren zum Zeitpunkt des Wandlungsbegehrens sämtliche rechtlichen Voraussetzungen dazu erfüllt.

Sorry das mein Text solange wurde und vorab vielen Dank für die Antworten.

KFZ, Rechtsanwalt, Recht, Werkstatt, Autokauf, Vertragsrecht
Arbeitsunfall in der Probezeit - ohne Arbeitsvertrag?

Folgende Situation - frisch im Betrieb angefangen (ca 10 Tage) im Fitness Studio. Aufgabenbereich vorher abgeklärt - arbeit nur im Fitness Bereich als Trainer (Center Struktur - mehrere Unternehmen unter der selben Leitung). Probearbeiten erfolgreich abgeschlossen - mündliche Zusage auf Vollzeit Stelle und 10 Tage voll eingebunden in den Betrieb (40 std Woche - Übernahme meiner Person auch vor Kollegen bestätigt).

Heute dann Arbeitsunfall gehabt. Ich wude vom Chef angewiesen auf ein Maler - bzw. Baugerüst zu klettern (eigentlich nicht mein Aufgabenbereich - was tut man nicht um den Job zu bekommen/ zu behalten). das Ganze ohne Schutzkleidung und/oder Instruktion und außerhalb des Fitness Studios (im Center auf dem Flur). Das Gerüst war instabil und eine Metall-Schelle ist abgebrochen, woraufin ich aus knapp 2 Meter Höhe auf meinem Arm gelandet bin. Handgelenk gebrochen, komplizierter Bruch, muss operiert werden mit Schrauben im Arm + Platte etc.

der Clou : dadurch,dass ich gerade frisch angefangen hatte, habe ich noch garkeinen Arbeitsvertrag unterschrieben (sollte eig. diese Woche passieren). Ich habe die mündliche Zusage des Chefs + Nachrichten bei Facebook und Whatsapp, dass ich die Stelle auf jeden Fall behalte, egal wie lange ich ausfalle. Allerdings wurde vorher jemand gekündigt, der wegen einem Knie-Unfall ausgefallen ist und bekanntlich sind Worte allein Schall und Rauch.

Meine Frage : in wie fern bin ich gegen Kündigung abgesichert? Durtfen die das eigentlich ohne Arbeitsvertrag? Was sollte ich jetzt beachten bzw was für Rechte und Pflichten habe ich? bin ich in einer günstigen oder ungünstigen Lage gegenüber dem Unternehmen?

ganz doofe Frage aber : haben die grob Fahrlässig gehandelt und steht mir soetwas wie Schmerzensgeld zu, bzw kann ich bei dem noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag aufgrund der Lage bei den Gehaltsverhandlungen noch etwas "nachhelfen"?

Das soll keinesfalls raffgierig wirken, aber ich denke mir "also erstmal ist das Gehalt für meine Qualifikationen sehr sehr gering, dann spiele ich als Trainer und Therapeut noch den Bauarbeiter für die, weil die keinen Hausmeister haben, dann bricht dieses Gerüst zusammen weil die nicht auf die Sicherheit achten und jetzt soll ich noch "froh" sein, dass ich den job behalten darf? (und das auch nur auf mündlicher Basis)

Ich bin mit den Nerven am Ende - und dankbar für jeden Tipp

PS: entschuldigt die Rechtschreibung und Grammatik, mit links zu tippen ist garnicht so einfach. :(

Beruf, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Vertrag, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Probezeit, Vertragsrecht
Arglistige Täuschung beim Vertrag im Fitnessstudio?

Hallo, ich nahm an einer dreimonatigen Winteraktion eines Fitnessstudios teil, musste dafür jedoch einen obligatorischen 24-Monate-Vertrag unterschreiben. Bald stellte ich aber fest, dass ich aus gesundheitlichen Gründen (befinde mich in orthopädischer Behandlung) kaum trainieren kann und deshalb kein Mitglied werden möchte, was ich auch dem Personal mehrmals mitteilte. Ich besuchte zwar weiter das Fitnesscenter (schonendes Training, Sauna), doch nach der Winteraktion beendete ich meine Aktivitäten. Zum Ende dieser Aktion musste ich daher meine zum Training vorgeschriebenen Utensilien (Millon-Karte, Transponder) zurückgeben und wurde von dem Personal verabschiedet. Doch nach zwei Monaten bei Durchsicht meiner Kontoauszüge stellte ich erstaunt fest, dass das Fitnessstudio mein Konto weiterhin wöchentlich belastet, und sich die neuen Beträge inzwischen auf fast 300,- Euro summieren, daher vermutete ich seitens der Betreiber eine arglistige Täuschung. Ich beschwerte sich folglich bei dem Fitnessstudio, denn ohne diese o.g. vertraglich vereinbarten Geräte wären mir seit dem Ende der Winteraktion der Eintritt und die Nutzung der Einrichtung ohnehin nicht mehr möglich. Die Fortsetzung eines möglichen Vertrages unter Berücksichtigung dieser Umstände wäre dadurch laut § 314 BGB vermutlich nicht mehr zumutbar. Mit dieser Begründung forderte ich eine außerordentliche Kündigung, und rückwirkende Rückerstattung der neuen Beiträge? Das Fitnessstudio entgegnete lapidar, dass ich nun Mitglied bleibt, da ich den Vertrag nicht ordnungsgemäß gekündigt habe. Wie sieht die Lage juristisch aus und welche Schritte wären sinnvoll? Danke

Fitnessstudio, Vertrag, Vertragsrecht
Sonderkündigungsrecht - 1&1 Vertrag vorzeitig kündigen?

Hallo,

folgendes Problem: ich ziehe um und wollte eine schneller Leitung haben, daher habe ich bei Kabel Deutschland einen Vertrag abgeschlossen. Mein 1&1 Vertrag wäre Anfang Juni 2016 abgelaufen, daher hatte ich per Internet gekündigt und dann wollte ich das per Hotline bestätigen. Der Mitarbeiter sagte mir, dass es klüger wäre mit den Sonderkündigungsrecht zu kündigen. Er sagte mir auch alles was ich schreiben soll. Er meinte dadurch würde ich mir die Kosten von einem Monat sparen. Daraufhin hat er dann meine Kündigung stoniert. Nun wurde meine Sonderkündigung erst abgelehnt, weil das kein Grund ist. Mein Vertrag hat sich automatisch um 1 Jahr verlängert. Die erneute Sonderkündigung ergab, dass die nun folgendes wollen:

  • Ummeldebescheinigung
  • Kopie der Bestellbestätigung des bereits vorhandenen DSL-Anbieters am neuen Wohnort
  • Kopie einer aktuellen Rechnung des bereits vorhanden DSL-Anbieters am neuen Wohnort

ABER

  1. DSL ist doch Telefondose.. und Kabel geht über Kabel.
  2. Habe ich diesen Kabel Vertrag ja abgeschlossen zum Einzug

Die Leitung von 1&1 sind nur 16 Mbits und Kabel bietet mir (ich glaube) 40 oder 50, welches ich auch brauche!

Des Weiteren ist es doch so, dass mein Nachmieter kein Internet haben kann, wenn mein Vertrag hier noch aktiv ist. Übernehmen wollen die den bestimmt nicht.

Jemand vielleicht nen Tipp was ich da noch machen kann? Fühle mich ziemlich hintergangen von diesem Saftladen!!!

Internet, 1und1, DSL, Kabel Deutschland, sonderkuendigung, Vertragsrecht
Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?

Hallo zusammen,

ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.

Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.

Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.

Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.

Auto, Geld, Anwalt, Verkehrsrecht, Autokauf, Ausstattung, Autohändler, PKW, Vertragsrecht
Wie kann ich einen Vertrag bei Moprom (Modelagentur) kündigen?

Hallo alle zusammen,

ich hatte mit meiner Tochter (zwölf Jahre alt) vor ca. einer Woche ein Foto Shooting bei Moprom (Modelagentur Marcus Hanke). Wir haben jetzt das Schreiben bekommen bezüglich Downloadens der unbearbeiteten Bilder. Ich habe sie mir angeschaut, naja, hätte ich auch hingekriegt. Nun steht auf dem Infoblatt Bildrechte unter Angebot Chance: auch erhältst du alle Bilder unbearbeitet in mittlerer Auflösung, inkl. Bildrechte. Äh, die Bilder könnte man sich kopieren oder wie will er das verhindern?

Ja ich weiß, war dumm. Ich habe diesen Rahmenvertrag unterschrieben wo es heißt 169,00 Euro für Angebot Chance wegen der Bildrechte usw. Den Rahmenvertrag habe ich mir nochmal genauer angeschaut. Meine Tochter hat nicht unterschrieben und sie hat aus versehen ihr Geburtsdatum in der Zukunft geschrieben also 2015. Da wo meine Tochter eigentlich hätte unterschreiben sollen stehen der Ort und das Datum, auf der linken Seite. Auf der rechten Seite sollte die Unterschrift des Veranstalters oder dessen Vertretung sein, da habe ich unterschrieben und dahinter eine andere Unterschrift, die definitiv nicht Herrn Hankes ist. Ich vermute es kann die Unterschrift der Stylistin sein, dafür sollen wir auch nochmal 20,00 Euro zahlen.

Einmal steht auf der Rechnung Zahlbar in 40 Tage ab Rechnungsdatum, dann steht im Rahmenvertrag zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, find ich alles sehr verwirrend. Herr Hanke meinte es gäbe noch ein Shooting wo dann die 169,00 Euro mit den 40,00 Euro (der Verdienst meiner Tochter fürs Shooting) verrechnet werden würden.

Meine Tochter und Ich möchten das alles nicht mehr weil es wie schon so oft erwähnt, Abzocke ist, ich hätte mich vorher schlau machen sollen, ich bereue es. Ich möchte und kann das Geld nicht bezahlen. Was kann ich denn jetzt tun? Ist der Vertrag nichtig, wegen Formfehler oder Täuschung oder Irreführung? Habe ich ein Widerrufsrecht?

Vielleicht ist ja jemand unter euch der sich mit Gesetzen bezüglich Verträge auskennt und auch so eine Erfahrung gemacht hat.

Über viele Antworten freue ich mich und bitte nur ernstgemeinte, ich weiß ja dass ich einen Fehler gemacht habe. :-(

Wünsche euch noch einen schönen Tag.

Fotografie, Anwalt, Modelagentur, Vertragsrecht
Sind die mir von Parship in Rechnung gestellten Kosten rechtens?

Hallo,

ich habe mich am 31.10.2015 mich bei Parship angemeldet sowie eine Premium-Mitgliedschaft für 12 Monate angeschlossen. Allerdings habe ich mich im Vorfeld in den AGB von Parship erkundigt. Dort steht geschrieben, dass ich innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen die Mitgliedschaft beenden kann und mir das gezahlte Entgelt zurück erstattet wird.

Nun habe ich die Kündigung am 01.11.2015 eingereicht mit einer Eingangsbestätigung am selben Tag.

Am 04.11.2015 bekam ich von Parship die Kündigungsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung:

Diese habe ich mal 1:1 kopiert:

Ich bedaure Ihre Entscheidung, PARSHIP nicht länger nutzen zu wollen. Ihren Widerruf habe ich erhalten und wirksam eingetragen. Im Rahmen Ihrer Premium-Mitgliedschaft garantieren wir Ihnen eine bestimmte Anzahl an Kontakten. Diese Kontakte sind gemäß der von Ihnen bei der Bestellung akzeptierten Widerrufsbelehrung und den darin enthaltenen Regelungen zum Wertersatz zu erstatten. Wir berechnen Ihnen also folgenden Wertersatz:

Ihr Produktpreis: 454,86 EUR (ohne eventuelle Aufschläge für Teilzahlungen) Laufzeit Ihres Produkts (Monate): 12 Laufzeitbezogene garantierte Kontakte: 7 Davon zustande gekommene Kontakte: 17 Bereits von Ihnen gezahlt: 37,92 EUR Wertersatz: 341,15 EUR Verbleibende Forderung: 303,23 EUR

Den Einzug der verbleibenden Forderung haben wir veranlasst. Ein Widerruf bedeutet nicht automatisch die Löschung Ihres Profils: Als kostenfreies Mitglied können Sie einige unserer Services weiterhin nutzen. Wenn Sie Ihr Profil dauerhaft löschen möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich möchte Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Löschung nicht rückgängig gemacht werden kann! Ich würde mich freuen, wenn Sie es sich überlegen und sich erneut für eine Premium-Mitgliedschaft entscheiden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an meine Kollegen und mich.

WAS haltet Ihr davon und wie schätzt ihr das ein?

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Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

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